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Corte d'Appello di Trento (Oberlandesgericht Trient) vom 13.04.2017
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: 
Verspätete Behandlung eines akuten Herzinfarktes, 700.000,- Euro,
OLG Trient, Az.: 128/2013
   Chronologie:
   Die Klägerin, selber Ärztin, litt Ende 2005 während des Urlaubs in
Südtirol an Herzbeschwerden und suchte daher umgehend eine Klinik vor
Ort auf. Trotz Notfallindikation erfolgte keine rasche Behandlung. In
der Folge war eine Not-Bypass-Operation erforderlich, bei der es zu 
einer Hauptstamm Dissektion (Einriss der Koronararterie) kam. Seither
ist die Klägerin gesundheitlich geschädigt, kann ihren Beruf nicht 
mehr ausüben und ihrer Haushaltstätigkeit nicht mehr nachkommen.
   Verfahren:
   In der Sache war zunächst das "Tribunale di Bolzano" (Landgericht 
Bozen) befasst und hatte die Klage am 17.12.2012 als unbegründet 
abgewiesen (Az.: 2457/2008). Hiergegen richtet sich die Berufung der 
Klägerin. Mittels qualifizierter fachmedizinischer Unterstützung 
gelang es den Prozessvertretern der Klägerin, die erstinstanzliche 
Entscheidung erfolgreich anzugreifen. Der zugesprochene Gesamtbetrag 
liegt bei etwa 700.000,- Euro, der vollständige Urteilstext ist der 
Website www.ciper.de unter Beratungsschwerpunkten 
"italienisches/französisches Recht" zu entnehmen.
   Anmerkungen von Ciper & Coll.:
   Rund zwölf Jahre nach dem streitgegenständlichen Vorfall hat das 
Oberlandesgericht Trient nun die Fehlerhaftigkeit der Behandlung der 
Klägerin konstatiert und auch schon eine konkrete Schadenberechnung 
vorgenommen. Allein der zugesprochene Zinsbetrag liegt bei nahezu 
100.000,- Euro. In Italien ist im Jahre 2012 das sogenannte "Decreto 
Balduzzi" gesetzlich eingeführt worden, beinhaltend 16 Artikel zum 
italienischen Arzthaftungsrecht und ein Vorgehen geschädigter 
Patienten vereinfachend. Dieses Gesetz ist aktuell zu Anfang April 
2017 durch das "legge Gelli-Bianco" ersetzt worden, das wiederum 
einige wesentliche Änderungen enthält, beispielsweise zu 
Verjährungsfragen, der Versicherungspflicht auf Behandlerseite, einem
Garantiefonds und strafrechtlichen Punkten, stellt RA. Dr. D.C.Ciper 
LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, Avvocato stabilito, ordine degli 
avvocati di Milano, fest. 
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