PresseKat - Clever verschenken und vererben

Clever verschenken und vererben

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(firmenpresse) - Clever verschenken und vererben -

Vom Konzept Generationenberatung profitieren Jung und Alt

-Karlsruhe. Laut Angaben des statistischen Bundesamtes sind im Jahr 2003 in der Bundesrepublik Deutschland 853.926 Menschen verstorben. Das sind 2.340 Personen pro Tag. Der Besitz einer Familie beträgt im Durchschnitt inklusive Immobilien ca. 300 Tausend Euro. Jährlich werden ungefähr 150 Milliarden Euro an Vermögen in Deutschland vererbt. Der Fiskus erhält davon gleich mehrere Milliarden. Und darüber ärgern sich vor allem die Erben. Vom einstigen Familienbesitz bleibt oft nicht mehr viel übrig, weil der Verstorbene - und das ist leider die Regel - sich nicht rechtzeitig um eine optimale, der jeweiligen Lebenssituation entsprechende, Vermögensübertragung gekümmert hat...

Für jede Bank gilt: die Mehrzahl ihrer Kunden sind Senioren. Einer aktuellen Befragung zur Folge haben sich davon mehr als 70 Prozent noch nicht mit dem Thema Nachlassregelung befasst, so ein Sprecher der Volksbank Ettlingen eG. Dass gerade die finanzkräftigste Altersgruppe 54plus zunehmend wichtiger wird, ist der Bankenwelt hinlänglich bekannt. Dennoch reagiert nicht jede Bank darauf. Was ein Blick auf die Internetseiten oder ein Gespräch mit einem Verantwortlichen bestätigt. Es gibt Finanzdienstleistungsprodukte für Jugendliche. Es gibt sie für Erwerbstätige mit und ohne Vermögen. Und natürlich auch für Senioren. Nach einem Generationen übergreifenden Ansatz, welcher die Erben mit berücksichtigt, Jung und Alt gleichermassen anspricht, sucht man lange. Nicht so bei der Volksbank Ettlingen eG. Seit Herbst 2003 verfolgt sie einen methodisch neuen, Beratungsansatz mit dem Ziel Familienbesitz zu sichern. Die unterschiedlichen Generationen in einer Familie ganzheitlich, individuell und optimal zu betreuen, das hat sie sich auf die Fahnen und in die Bücher geschrieben. Ob im Seniorenclub, in der Volkshochschule oder in Vereinen, die Volksbank Ettlingen eG sucht aktiv und kontinuierlich die Menschen auf. Mit breit angelegten Veranstaltungsreihen und speziell an eigene Kunden gerichteten Vorträgen wird jeder angesprochen, der sich für das Thema Vermögensnutzung und -übertragung interessiert. Ein hierfür freigestellter Generationenberater informiert und betreut ausschliesslich dieses Klientel - losgelöst von Ertrags- und Umsatzzielen auf kostenfreier Beratungsbasis. Mit Tipps und zahlreichen, praxisnahen Beispielen erfahren Vortragsteilnehmer von ihm, wie sie steueroptimiert ihr Vermögen nutzen, vererben oder clever verschenken und dabei Freibeträge voll ausschöpfen. In der Regel reichen im Krankheits- oder Todesfall Bankvollmachten, entsprechende Verfügungen oder ein Testament aus, um am Ende nicht vor einem Scherbenhaufen zu stehen, weiss Karlheinz Pütz, Generationenberater der Volksbank eG. Der Bedarf nach einer intensiven und zugleich vertrauensvollen, individuellen Betreuung ist klar bei der Bevölkerung vorhanden - unabhängig vom Alter und Familienstand. Das belegen zunehmende Besucherzahlen und die steigende Nachfrage nach Einzelberatungen.





Autor:
Gordana Uzelac, Dipl.-Betriebswirtin (FH)
freie Journalistin, DJV

Das Konzept der Volksbank Ettlingen eG: Interessierte Menschen von der Notwendigkeit einer Vermögens- und Nachlassplanung durch gezielte Ansprachen

- in Begegnungstätten (für Senioren)
- spezielle Kundenveranstaltungen
- Vereinen und Volkshochschulen
zu den Themen Erben und Vererben, Vorsorgevollmacht/ Betreuung/ Patientenverfügung sowie Alterseinkünftegesetz zu überzeugen.

Im Einzelgespräch wird versucht eine Regelung herbeizuführen, die den Kunden in die Lage versetzt, sein Vermögen nach seinen Wünschen und Vorstellungen an seine Nachkommen, seinen Ehegatten oder an sonstige Begünstigte weiterzugeben.

Die Gestaltungsfreiheit des Erbrechtes findet zwar durch den gesetzlichen Gestaltungsrahmen seine Schranke, d.h. der Kunde muss hinsichtlich der Ausgestaltung seiner letztwilligen Verfügung sich in diesen Möglichkeiten bewegen. Zu berücksichtigen ist, dass sich die Vermögensnachfolge mit und ohne Mitwirkung des Vermögensnachfolgers festlegen lässt. Hierbei stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Auf der ersten Stufe, als Basis für die Vermögensnachfolge, steht die effiziente Verwaltung und Vermehrung des Vermögens. Gerade in diesem Bereich spielen Kreditinstitute eine traditionelle Rolle. Es ist die originäre Aufgabe einer Bank sich um die finanziellen Belange ihrer Kunden zu kümmern. Eine effiziente Nachfolgeplanung muss deshalb hier ansetzen. Die Geldanlagen des Kunden müssen analysiert, überprüft und den Bedürfnissen entsprechend angepasst werden. Die effiziente Nachfolgeplanung beginnt mit einer Vermögensverwaltung. Der Tatbestand einer potentiellen Vermögensnachfolge steht dabei immer zur Disposition, wobei das Alter des Kunden nur von untergeordneter Bedeutung ist. Trifft der Nachlassfall ein, meist zufällig, ungeplant und unverhofft, ist eine entsprechende Vorsorge bereits getroffen.

In der Realität zeigt sich der Erbfall mitunter von seiner dunklen Seite. Häufig dann, wenn der Erblasser mehrere Erben und keine Regelung hinterlässt - und sein Wille nicht bekannt ist. Eine qualifizierte Nachlassplanung vermeidet solche Schwierigkeiten. "Wir sehen nicht den Produktverkauf von Vorsorgeprodukten im Vordergrund, sondern die Begleitung des Kunden in seiner Strategie seinen Familienbesitz zu sichern", betont Karlheinz Pütz.

Eine weitere, nicht zu unterschätzende Komponente bei diesen Themen ist steuerlicher Natur. Da Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht wie andere Steuerarten in monatlichen oder jährlichen Abständen anfällt, steht sie im Allgemeinen nicht im Mittelpunkt des Interesses. Ihre wirtschaftliche Auswirkung darf jedoch nicht unterschätzt werden, denn ein steuerpflichtiges Erbe von angenommenen 50.000,- EUR kann 3.500,- EUR, aber auch 9.000 EUR Erbschaftssteuer auslösen. "Wir wollen unseren Kunden und Nicht-Kunden bewusst machen, dass man dem Schicksaal Erblasser zu werden nicht ausweichen kann", sagt Karlheinz Pütz. Deshalb ist die Bedeutung des Erbrechts und der Nachfolgeplanung immens wichtig (Verweis auf Einzelbeispiele wie Ostmann Gewürze und andere). Jeder Mensch hat, sogar gegen seinen ausdrücklichen Willen, einen Vermögensnachfolger! Hier gestaltend und beratend einzugreifen, das sieht die Volksbank Ettlingen eG. als ihre Aufgabe. Um nicht gegen das Rechts- oder Steuerberatungsgesetz zu verstossen, werden frühzeitig Fachberater eingeschaltet, wenn der Schwerpunkt der Beratung nicht mehr ein klar bankspezifisches ist.

Aktuelle BGH-Entscheidung: Banken verstossen nicht gegen das Rechts- oder Steuerberatungsgesetz, sofern der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit klar ein bankspezifisches ist.

Mit seinem Urteil vom 11. November 2004 (Az.: I ZR 182/02), welches am 14. Februar 2005 veröffentlicht wurde, hat der Bundesgerichtshof das Monopol der Rechtsanwälte im Bereich Testamentsvollstreckung gekippt. Das BGH hat damit festgestellt, dass der Schwerpunkt der Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers auf rechtlichem (oder steuerlichem) Gebiet liegen kann, dies aber nicht muss.

Ihr Ansprechpartner und Fachexperte der Volksbank Ettlingen eG:

karlheinz.puetz(at)volksbank-ettlingen.de

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
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Bereitgestellt von Benutzer: guzelac
Datum: 23.03.2005 - 12:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 14871
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Karlheinz Pütz
Stadt:

Ettlingen


Telefon: 07243 9474-6611

Kategorie:

Banken


Meldungsart: Erfolgsprojekte
Versandart: eMail-Versand
Freigabedatum: 08.06.2005

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