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  Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
Wien
FN 40643 w, ISIN AT0000728209
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit 
unsere AktionÀrinnen und AktionÀre ein zur 102. ordentlichen 
Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am 
Dienstag, dem 30. Mai 2017, um 9:00 Uhr, im Schloss Wilhelminenberg, 
1160 Wien, SavoyenstraĂe 2. I. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des 
festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate- 
Governance-Bericht, des Vorschlags fĂŒr die Gewinnverwendung und des 
vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2016 2. 
Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des Bilanzgewinns 3. 
Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr
das GeschĂ€ftsjahr 2016 4. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der 
Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2016 5. Wahl des 
AbschlussprĂŒfers fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2017 6. Wahlen in den 
Aufsichtsrat 7. Beschlussfassung ĂŒber die ErmĂ€chtigung des Vorstands 
a) zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a 
und Abs 1b AktG sowohl ĂŒber die Börse als auch auĂerbörslich im 
AusmaĂ von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des 
quotenmĂ€Ăigen VerĂ€uĂerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb 
einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), b) gem § 65 
Abs 1b AktG fĂŒr die VerĂ€uĂerung bzw Verwendung eigener Aktien eine 
andere Art der VerĂ€uĂerung als ĂŒber die Börse oder durch ein 
öffentliches Angebot unter sinngemĂ€Ăer Anwendung der Regelungen ĂŒber 
den Bezugsrechtsausschluss der AktionĂ€re zu beschlieĂen, c) das 
Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren 
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen, d) unter Widerruf der in 
der Hauptversammlung vom 28.05.2015 zu TOP 7 erteilten ErmÀchtigung.
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN
AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind 
spÀtestens am 9. Mai 2017 auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter www.manner.at bzw. http://josef.manner.com/ 
de/investor-relations zugÀnglich: Jahresabschluss mit Lagebericht, 
Corporate-Governance-Bericht, Vorschlag fĂŒr die Gewinnverwendung, 
Bericht des Aufsichtsrats, fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2016; 
BeschlussvorschlÀge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7, ErklÀrung der 
Kandidaten fĂŒr die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemÀà § 87 Abs 2
AktG samt Lebenslauf, Bericht des Vorstands ĂŒber die ErmĂ€chtigung des
Vorstandes eigene Aktien auĂerbörslich zu erwerben sowie erworbene 
eigene Aktien auf andere Weise als ĂŒber die Börse oder durch 
öffentliches Angebot zu verĂ€uĂern (TOP 7), Formular fĂŒr die Erteilung
einer Vollmacht, Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht, 
vollstÀndiger Text dieser Einberufung.
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FĂR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen 
AktionÀrsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen
sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 20. Mai 2017 
(Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur 
berechtigt, wer an diesem Stichtag AktionÀr ist und dies der 
Gesellschaft nachweist. FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am 
Nachweisstichtag ist eine DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG, die der 
Gesellschaft spĂ€testens am 24. Mai 2017 (24:00 Uhr) ausschlieĂlich 
auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss,
erforderlich: (i) fĂŒr die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung in 
Schriftform Per Post oder Boten HV-Veranstaltungsservice GmbH AT-8242
St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per E-Mail 
anmeldung.manner(at)hauptversammlung.at (als elektronisches Dokument im 
Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur) Per 
SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN 
AT0000728209 im Text angeben) (ii) fĂŒr die Ăbermittlung der 
DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung gem § 16 Abs 3 genĂŒgen 
lÀsst Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 48 Per E-Mail 
anmeldung.manner(at)hauptversammlung.at (Dabei können die 
DepotbestĂ€tigungen im Format PDF BerĂŒcksichtigung finden.) Die 
AktionĂ€re werden gebeten sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu
veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
VerĂ€uĂerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die 
Dividendenberechtigung.
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG Die DepotbestÀtigung ist vom 
depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des 
EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der 
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: Angaben ĂŒber
den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen 
Kredit-instituten gebrĂ€uchlichen Codes, Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: 
Name/Firma und Anschrift, bei natĂŒrlichen Personen zusĂ€tz-lich das 
Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und 
Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat 
gefĂŒhrt wird, Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des 
AktionÀrs, ISIN AT0000728209, Depotnummer andernfalls eine sonstige 
Bezeichnung, Zeitpunkt auf den sich die DepotbestÀtigung bezieht. Die
DepotbestÀtigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an 
der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 
20. Mai 2017 (24: 00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Die 
DepotbestÀtigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen. Die AktionÀre und deren BevollmÀchtigte werden 
ersucht zur Identifikation bei der Registrierung einen gĂŒltigen 
amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
IV. MĂGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI 
EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemÀà den 
Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat 
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des AktionÀrs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der AktionÀr 
hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person 
(einer natĂŒrlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 
Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen 
bevollmÀchtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist 
sowohl vor als auch wĂ€hrend der Hauptversammlung möglich. FĂŒr die 
Ăbermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege 
und Adressen an: Per Post oder Boten HV-Veranstaltungsservice GmbH 
AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per Telefax: + 43 (0) 1 
8900 500 48 Per E-Mail anmeldung.manner(at)hauptversammlung.at (Dabei 
können die Vollmachten im Format PDF BerĂŒcksichtigung finden.) Die 
Vollmachten mĂŒssen spĂ€testens bis 29. Mai 2017, 14:00 Uhr, bei einer 
der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der 
Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der 
Hauptversammlung ĂŒbergeben werden. Ein Vollmachtsformular und ein 
Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter www.manner.at abrufbar. Wir bitten im 
Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten 
Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur BevollmÀchtigung, 
insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich 
aus dem den AktionĂ€ren zur VerfĂŒgung gestellten Vollmachtsformular. 
Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) 
Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur 
DepotbestĂ€tigung, auf dem fĂŒr dessen Ăbermittlung an die Gesellschaft
vorgesehenen Weg, die ErklÀrung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt 
wurde. AktionÀre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in 
der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen 
gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden 
Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemÀà fĂŒr 
den Widerruf der Vollmacht. Wir bitten um VerstÀndnis, dass aufgrund 
der erfahrungsgemÀà groĂen Zahl an Teilnehmern zu unserer 
Hauptversammlung aus organisatorischen GrĂŒnden im Zusammenhang mit 
der
Vorbereitung des ,,sĂŒĂen AktionĂ€rsgeschenks" pro DepotbestĂ€tigung 
grundsÀtzlich maximal zwei Personen (ein AktionÀr und ein 
BevollmÀchtigter oder anstelle des AktionÀrs zwei Bevoll-mÀchtigte) 
zugelassen werden können.
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONĂRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 
UND 119 AKTG 1. ErgÀnzung der Tagesordnung durch AktionÀre nach § 109
AktG AktionÀre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals 
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung 
Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass 
zusÀtzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung 
gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in 
Schriftform per Post oder Boten spÀtestens am 9. Mai 2017 (24:00 Uhr)
der Gesellschaft ausschlieĂlich an der Adresse 1171 Wien, 
Wilhelmi-nenstraĂe 6, Investor Relations, z.H. Herrn Mag. Bernhard 
Neckhaim, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein 
Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Die 
AktionÀrseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestÀtigung 
gemÀà § 10a AktG, in der bestÀtigt wird, dass die antragstellenden 
AktionÀre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft 
nicht Àlter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die 
AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen. 2. 
BeschlussvorschlÀge von AktionÀren zur Tagesordnung nach § 110 AktG 
AktionÀre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, 
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlÀge zur 
Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass 
diese VorschlÀge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionÀre, 
der anzuschlieĂenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme 
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch 
eingetragenen Internetseite der Gesell-schaft zugÀnglich gemacht 
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spÀtestens am 18. Mai 2017 
(24:00 Uhr) der Gesellschaft entweder per Telefax an + 43 (1) 486 21 
55 oder 1171 Wien, WilhelminenstraĂe 6, Investor Relations, z.H. 
Herrn Mag. Bernhard Neckhaim, oder per E-Mail b.neckhaim(at)manner.com, 
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail 
anzuschlieĂen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines 
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der BegrĂŒndung die 
ErklÀrung der vorgeschlagenen Person gemÀà § 87 Abs 2 AktG.
Die AktionÀrseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestÀtigung
gemÀà § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft 
nicht Àlter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die 
AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.
3. Auskunftsrecht der AktionÀre nach § 118 AktG Jedem AktionÀr ist 
auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten 
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€Ăen Beurteilung 
eines Tagesordnungs-punktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft 
zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und 
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft 
darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger 
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder 
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, 
oder ihre Erteilung strafbar wÀre. Der Vorsitzende der 
Hauptversammlung kann gemÀà § 17 Abs 2 der Satzung das Frage- und 
Rederecht der AktionÀre zeitlich angemessen beschrÀnken. Er kann 
insbesondere zu Beginn, aber auch wÀhrend der Hauptversammlung, 
generelle und individuelle BeschrÀnkungen der Rede- und Fragezeit 
anordnen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
grundsĂ€tzlich mĂŒndlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich. 
Fragen, deren Beantwortung einer lÀngeren Vorbereitung bedarf, mögen 
zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
in Textform an den Vorstand ĂŒber-mittelt werden. Die Fragen können an
die Gesellschaft per Telefax an +43 (1) 486 21 55 oder per E-Mail an 
b.neckhaim(at)manner.com ĂŒbermittelt werden.
4. AntrÀge von AktionÀren in der Hauptversammlung nach § 119 AktG 
Jeder AktionÀr ist - unabhÀngig von einem bestimmten Anteilsbesitz - 
berechtigt in der Haupt-versammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung 
AntrÀge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere 
AntrÀge vor, so bestimmt gemÀà § 17 der Satzung iVm § 119 Abs 3 AktG 
der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. Ein AktionÀrsantrag 
auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die 
rechtzeitige Ăbermittlung eines Beschlussvorschlags gem § 110 AktG 
voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der 
Tagesordnung) können nur von AktionÀren, deren Anteile zusammen 1 % 
des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche 
WahlvorschlĂ€ge mĂŒssen spĂ€testens am 18. Mai 2017 in der oben 
angefĂŒhrten Weise (Punkt V Abs 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem 
Wahlvorschlag ist die ErklÀrung gemÀà § 87 Abs 2 AktG der 
vorgeschlagenen Person ĂŒber ihre fachliche Qualifikation, ihre 
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie ĂŒber alle UmstĂ€nde, 
die die Besorgnis einer Befangenheit begrĂŒnden könnten, 
anzuschlieĂen. Widrigenfalls darf der AktionĂ€rsantrag auf Wahl eines 
Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berĂŒcksichtigt 
werden.
5. Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen 
ĂŒber diese Rechte der AktionĂ€re nach den §§ 109, 110, 118 und 119 
AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.manner.at 
zugÀnglich.
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE Gesamtzahl der Aktien und 
Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
betrÀgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 13.740.300,-- und ist 
zerlegt in 1.890.000 StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte betrÀgt demzufolge zum Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung 1.890.000 Stimmrechte. Die 
Gesellschaft hÀlt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.
Wien, im April 2017
Der Vorstand
AnhÀnge zur Meldung:
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RĂŒckfragehinweis:
ISIN AT 0000 728 209
Presse und Ăffentlichkeitsarbeit
Mag. Karin Steinhart
Tel.: +43 1 48822 3650
E-Mail: k.steinhart(at)manner.com
Investor Relations
Mag. Bernhard Neckhaim
Tel.: +43 1 48822 3200
E-Mail: b.neckhaim(at)manner.com
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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AnhÀnge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/fGQZ9S47
Emittent:    Josef Manner & Comp. AG
             WilhelminenstraĂe  6
             A-1171 Wien
Telefon:     +43 148822 3291
FAX:         +43 1 486 21 55
Email:       a.kunzmann(at)manner.com
WWW:         www.manner.com
Branche:     Lebensmittel
ISIN:        AT0000728209
Indizes:     Standard Market Auction
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien
Sprache:    Deutsch
Original-Content von: Josef Manner & Comp. AG, ĂŒbermittelt durch news aktuell