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Aktienbewegung
B E R I C H T
des Vorstands und des Aufsichtsrats
                           der Frauenthal Holding AG
                       mit dem Sitz in Wien (FN 83990 s)
               über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien
                               vom 27. April 2017
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Frauenthal Holding AG ("Gesellschaft")
mit dem Sitz in Wien erstatten gemäß (analog) § 153 Abs 4 iVm 159 Abs 2 Z 3 AktG
an die Aktionäre den nachfolgenden Bericht über den beabsichtigten Verkauf von
eigenen Aktien der Gesellschaft zur Bedienung des Aktienoptionsplans 
2012-2016 für Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und für 
Führungskräfte der Frauenthal Gruppe ("Aktienoptionsplan 2012-2016") 
und zur Bedienung weiterer Aktienoptionen.
1. Die Aktienoptionen
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat den Aktienoptionsplan 2012-2016
am 1. Juni 2011 gemäß § 95 Abs 5 Z 10 AktG beschlossen. Der 
Aktienoptionsplan 2012-2016 hatte eine Laufzeit von fünf Jahren 
(2012-2016). Bezugsberechtigte Planteilnehmer waren die Mitglieder 
des Vorstands der Gesellschaft und Führungskräfte der Frauenthal 
Gruppe; zuletzt waren dies 10 Personen. Auf Basis einer 
leistungsorientierten, diskretionären Entscheidung des Aufsichtsrats 
der Gesellschaft konnten im Rahmen des Aktienoptionsplans 2012-2016 
jedem Planteilnehmer in den Jahren 2012-2016 für außerordentliche 
Leistungen in den Geschäftsjahren 2011 bis 2015 jährlich bis zu 
höchstens 10.000 Stück Optionen, die zum Bezug von je einer auf 
Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktie der Gesellschaft zum 
Bezugspreis von EUR 2 je Aktie berechtigen, gewährt werden. Der 
Ausübungspreis von EUR 2 entspricht dem aufgerundeten 
durchschnittlichen Buchwert je eigener Frauenthal Aktie gemäß 
Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2010. Nach 
entsprechender Beschlussfassung durch die ordentliche 
Hauptversammlung vom 23. Mai 2016 hat der Aufsichtsrat ein neues 
Aktienoptionsprogramm mit fünfjähriger Laufzeit gemäß § 95 Abs 5 Z 10
AktG genehmigt (,,Aktienoptionsplan 2017-2021", gemeinsam mit dem 
Aktienoptionsplan 2012-2016, die ,,Aktienoptionspläne"). 
Bezugsberechtigte Planteilnehmer sind die Mitglieder des Vorstands 
der Gesellschaft und weitere ungefähr 10 bis 15 Führungskräfte der 
Frauenthal Gruppe. Unter dem Aktienoptionsplan 2017-2021 können jedem
Planteilnehmer in den Jahren 2017-2021 für außerordentliche 
Leistungen in den Geschäftsjahren 2016 bis 2020 jährlich bis zu 
höchstens 10.000 Stück Optionen, die zum Bezug von je einer auf 
Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktie der Gesellschaft zum 
Bezugspreis von EUR 2 je Aktie berechtigen, gewährt werden. Als 
besonderer langfristiger Anreiz besteht zudem die Möglichkeit, TOP- 
Führungskräften davon abweichend im Jahr des Ablaufs einer 
allfälligen Funktionsperiode jeweils bis zu höchstens 50.000 Stück 
Optionen zuzuteilen. Insgesamt können unter dem Aktienoptionsplan 
2017-2021 maximal 250.000 Aktienoptionen zugeteilt werden. Die 
Zuteilung von Optionen unter den Aktienoptionsplänen der Gesellschaft
findet in jedem Geschäftsjahr jeweils einmalig innerhalb der ersten 
sechs Monate für das unmittelbar vorangehende Geschäftsjahr mittels 
Aufsichtsratsbeschlusses statt. Ein Eigeninvestment der 
Planteilnehmer ist in Zusammenhang mit der Zuteilung von Optionen 
nicht vorgesehen. Zugeteilte Optionen sind im Regelfall nach Ablauf 
von drei Jahren ab Zuteilung an den Planteilnehmer und längstens bis 
zum Ablauf desselben Geschäftsjahres ausübbar. Voraussetzung ist ein 
aufrechtes Anstellungsverhältnis mit einem Unternehmen der Frauenthal
Gruppe bzw im Fall von Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft ein 
aufrechter Vorstands- Anstellungsvertrag. Optionen sind nicht 
übertragbar und müssen höchstpersönlich ausgeübt werden. Für die 
aufgrund Ausübung der Optionen erworbenen Aktien gilt im Regelfall 
eine Behaltefrist von 36 Monaten. Jeder Teilnehmer an den 
Aktienoptionsplänen ist berechtigt, so viele der aufgrund Ausübung 
der Optionen erworbenen Aktien vor Ablauf der Behaltefrist zu 
verkaufen, wie erforderlich ist, damit er seine persönliche 
Einkommensteuer in Bezug auf die Ausübung der Optionen aus dem 
Netto-Veräußerungserlös entrichten kann. Hinsichtlich weiterer 
Einzelheiten zu den Aktienoptionsplänen sowie der Grundsätze und 
Leistungsanreize, die der Gestaltung der Optionen zugrunde liegen, 
wird auf die schriftlichen Berichte des Vorstands und des 
Aufsichtsrats vom 1. Juni 2011 und vom 23. Mai 2016, die auf der 
Internetseite der Gesellschaftwww.frauenthal.atzugänglich sind, 
verwiesen. Eine ehemalige Führungskraft der Frauenthal Gruppe hat 
anlässlich ihres Ausscheidens Ansprüche betreffend als 
Leistungsanreiz während aufrechtem Anstellungsverhältnis in Aussicht 
gestellte Optionen geltend gemacht und 2016 nach Verhandlungen 10.000
Optionen zugeteilt bekommen. Diese können noch bis zum 28. Februar 
2018 ausgeübt werden. Für erworbene Aktien gilt eine Behaltefrist bis
1. März 2018. Ansonsten gelten die Bedingungen des Aktienoptionsplans
2012- 2016. Im November 2016 wurden einer Führungskraft im Zuge ihres
Eintritts in die Frauenthal Gruppe als Vorstandsmitglied einer 
Konzerngesellschaft 10.000 Optionen, die zum Bezug von 10.000 Aktien 
der Gesellschaft zu einem Bezugspreis von EUR 2 je Aktie berechtigen,
eingeräumt. Diese Optionszuteilung war erforderlich, um die neue 
Führungskraft zu gewinnen und ist gleichzeitig ein wesentlicher 
Anreiz für die Führungskraft, sich mit allen Kräften und nachhaltig 
für die Frauenthal Gruppe einzusetzen. Die Optionen werden am 1 
November 2017 ausübbar und für erworbene Aktien gilt eine 
Behaltefrist von 3 Jahren ab Ausübung. Ansonsten gelten die 
Bedingungen des Aktienoptionsplans 2017-2021.
2. Anzahl und Aufteilung der bereits eingeräumten und zuteilbaren 
Optionen
Unter dem Aktienoptionsplan 2012-2016 wurden vom Aufsichtsrat in den 
Geschäftsjahren 2012 bis 2016 (für die Geschäftsjahre 2011 bis 2015) 
insgesamt 181.000 Optionen zugeteilt, davon 50.000 an das 
Vorstandsmitglied Dr. Martin Sailer, 15.000 an das Vorstandsmitglied 
Mag. Wolfgang Knezek und 116.000 an weitere Führungskräfte der 
Frauenthal-Gruppe. Von den im Geschäftsjahr 2014 für das 
Geschäftsjahr 2013 zugeteilten insgesamt 48.000 Optionen werden 
voraussichtlich 38.000 Optionen am 27. Mai 2017 ausübbar. Diese 
Optionen berechtigen zum Bezug von 38.000 auf Inhaber lautenden, 
nennwertlosen Stückaktien zum Kaufpreis von EUR 2 und können von den 
Optionsberechtigten laut Aktienoptionsplan 2012-2016 bis 31. Dezember
2017 ausgeübt werden. Von den weiteren, wie oben beschrieben 
eingeräumten Optionen sind 10.000 bereits ausübbar und können noch 
bis 28. Februar 2018 ausgeübt werden. Weitere 10.000 Optionen können 
ab 1. November 2017 bis 10. Dezember 2017 ausgeübt werden. Die 
Gesellschaft geht davon aus, dass sämtliche Optionen in den nächsten 
Monaten ausgeübt werden und beabsichtigt, die Optionen durch 
Wiederverkauf von rückgekauften Aktien der Gesellschaft zu bedienen. 
Der Vorstand der Gesellschaft beabsichtigt, einen diesbezüglichen 
Beschluss zu fassen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft beabsichtigt, 
nach dem Beschluss des Vorstands diesem Beschluss zuzustimmen und 
einen gleichlautenden Beschluss zu fassen.
3. Zum Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre
Das wichtigste Kapital eines Unternehmens sind die Mitarbeiter. Ohne 
ihren Einsatz ist ein wirtschaftlicher Erfolg nicht möglich. Der 
Verkauf eigener Aktien unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts 
(Bezugsrechts) der Aktionäre zum Zweck der Durchführung der 
Aktienoptionspläne ist im Interesse der Gesellschaft, da damit die 
Mitarbeiter der Unternehmensgruppe noch enger an das Unternehmen, in 
dem sie tätig sind, und an die Frauenthal Gruppe gebunden und durch 
Ausgabe von Aktien verstärkt motiviert werden. Die Identifikation mit
dem Unternehmen nimmt zu, wenn Mitarbeiter auch Anteilseigner sind. 
Sie gewinnen dadurch auch größeres Interesse am wirtschaftlichen 
Erfolg der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist international tätig und
dem Wettbewerb auf dem internationalen Markt für Führungskräfte 
ausgesetzt. Sie hat daher aus vernünftigen kaufmännischen 
Überlegungen ein großes Interesse daran, leistungsfähige 
Führungskräfte zu gewinnen, zu motivieren und langfristig an das 
Unternehmen zu binden. Ein Aktienoptionsplan ist ein geeignetes und 
international übliches Mittel zum Erreichen dieses Ziels. Viele 
österreichische Unternehmen haben solche Aktienoptionspläne schon 
eingeführt. Gemäß § 65 Abs 1b letzter Satz AktG ist die Veräußerung 
eigener Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder 
Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der 
Gesellschaft verbundenen Unternehmens zur Bedienung von 
Aktienoptionen von Gesetzes wegen gerechtfertigt; die Veräußerung 
eigener Aktien an diese Personen bedarf keiner Beschlussfassung (dh 
keiner gesonderten Ermächtigung) der Hauptversammlung. Der Ausschluss
des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) ist darüber hinaus sachlich 
gerechtfertigt, da (i) die Aktienoptionen aus den oben angeführten 
Gründen im Interesse der Gesellschaft sind, (ii) der Ausschluss 
geeignet ist, das Ziel der Absicherung der Aktienoptionen zu 
erreichen und keine Alternative ohne Ausschluss des Wiederkaufsrechts
besteht, durch die das genannte Ziel auch ohne Ausschluss in 
vergleichbar effizienter Weise erreicht werden kann sowie (iii) der 
Ausschluss des Wiederkaufsrechts verhältnismäßig ist. Durch die 
Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss der Möglichkeit der 
Aktionäre, diese Aktien erwerben zu können, kommt es auch nicht zur 
,,typischen" Verwässerung der Aktionäre. Zunächst ,,erhöhte" sich 
nämlich der Anteil der Altaktionäre bzw die Stimmkraft aus den 
eigenen Aktien der Altaktionäre nur dadurch, dass die Gesellschaft 
die eigenen Aktien zurückerworben hat und die Rechte aus diesen 
Aktien daher ruhen, solange sie von der Gesellschaft als eigene 
Aktien gehalten werden. Eine Reduktion in der Sphäre des einzelnen 
Altaktionärs tritt erst dadurch ein, dass die Gesellschaft die 
erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss der Kaufmöglichkeit der 
Aktionäre wieder veräußert. Nach der Veräußerung haben die Aktionäre 
wieder jenen Status, den sie bereits vor dem Erwerb der betroffenen 
eigenen Aktien durch die Gesellschaft hatten. In diesem Zusammenhang 
ist weiters darauf hinzuweisen, dass aufgrund des relativ geringen 
Umfangs der Transaktion keine beherrschende Beteiligung eines 
Berechtigten an der Gesellschaft entstehen kann. Ein 
vermögensrechtlicher Nachteil entsteht den Aktionären durch den 
relativ geringen Umfang nicht in nennenswertem Umfang: Gegenstand der
beabsichtigten Veräußerung sind 58.000 Aktien (0,615% des 
Grundkapitals). Insgesamt ist somit der Ausschluss des 
Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) sachlich gerechtfertigt. Die 
Wiederveräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des 
Wiederkaufsrechts der Aktionäre zum Zweck der Bedienung von 
Aktienoptionen ist ein üblicher und allgemein anerkannter Vorgang. 
Darüber hinaus sorgen die in § 65 AktG und der 
Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II Nr. 112/2002) verankerten 
umfangreichen Veröffentlichungspflichten in Zusammenhang mit der 
Veräußerung eigener Aktien - auch in Zusammenhang mit allfälligen 
weiteren VeröffentlichungsÂpflichten, die für börsenotierte 
Gesellschaften gelten - für umfassend Transparenz im Zusammenhang mit
der Veräußerung eigener Aktien. Der Ausschluss des Wiederkaufsrechts 
(Bezugsrechts) ist überdies nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
möglich. Der Vorstand der Gesellschaft kann nicht alleine 
entscheiden. Die Interessen der bestehenden Aktionäre werden dadurch 
keiner besonderen Gefahr ausgesetzt. Der Vorstand und der 
Aufsichtsrat der Gesellschaft kommen zusammenfassend daher zum 
Ergebnis, dass die Bedienung der Aktienoptionen mit eigenen Aktien 
unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre 
den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
4. Nächste Schritte
Nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen nach Veröffentlichung dieses 
Berichts und drei Börsetage nach Veröffentlichung der beabsichtigten 
Wiederveräußerung von eigenen Aktien können eigene Aktien der 
Gesellschaft zu den vorstehend beschriebenen Bedingungen nach Maßgabe
entsprechender Ausübungserklärungen der Berechtigten veräußert 
werden.
Wien, am 27. April 2017
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der
                             Frauenthal Holding AG
Rückfragehinweis:
Frauenthal Holding AG
Mag. Erika Hochrieser
E-Mail: e.hochrieser(at)frauenthal.at
Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Tel + 43(1) 505 42 06
Fax + 43(1) 505 42 06-33
www.frauenthal.at
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Unternehmen: Frauenthal Holding AG
             Rooseveltplatz 10
             A-1090 Wien
Telefon:     +43 1 505 42 06
FAX:         +43 1 505 42 06 -33
Email:       holding(at)frauenthal.at
WWW:         www.frauenthal.at
Branche:     Technologie
ISIN:        AT0000762406, AT0000492749
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