(ots) - Bis zuletzt hat der Bundesverband der 
Pharmazeutischen Industrie (BPI) an die Vernunft der Politik 
appelliert, sich eindeutig zur Wirtschaftlichkeit des Mischpreises 
für AMNOG-Arzneimittel zu bekennen, bei denen bestimmten 
Patientengruppen ein Zusatznutzen zuerkannt wurde und anderen nicht. 
Das LSG Berlin-Brandenburg hatte dies kürzlich in einer 
Eilentscheidung verneint. Bei der gestrigen Anhörung im 
Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Blut- und Gewebe-Gesetz 
verpassten die Akteure die Chance, hier Rechtssicherheit bei der 
Verordnung zu schaffen. BPI-Vorstandsvorsitzender Dr. Martin 
Zentgraf: "Es ist fahrlässig, den Zugang zu innovativen Arzneimitteln
sehenden Auges zu gefährden. Jetzt ist das Parlament gefordert!"
   Das Blut- und Gewebe-Gesetz ist formal die letzte Möglichkeit, in 
dieser Legislatur noch richtigzustellen, dass der verhandelte oder 
durch Schiedsspruch festgelegte Erstattungsbetrag für neue 
Arzneimittel auch bei Bildung von sogenannten Mischpreisen über das 
gesamte zugelassene Indikationsgebiet wirtschaftlich ist. "Nur mit 
dieser rechtlichen Klarstellung können negative Auswirkungen des LSG 
Beschlusses auf laufende Preisverhandlungen und das 
Verordnungsverhalten verhindert werden", mahnt Dr. Martin Zentgraf.
   Die sich in der gestrigen Anhörung offenbarende 
Entscheidungsunlust der Politik könnten  Patienten und Ärzte 
empfindlich zu spüren bekommen. Der BPI hat ausgerechnet: Rund ein 
Fünftel aller im AMNOG-Verfahren bewerteten Arzneimittel wären von 
dem Beschluss des Landessozialgerichts betroffen. Bei diesen 
Arzneimitteln könnte sich der Arzt bei etwa jedem dritten Patienten 
nicht mehr sicher in seiner Verordnungsentscheidung sein. Zentgraf: 
"Damit wäre die ärztliche Therapiefreiheit massiv eingeschränkt. Erst
recht, wenn man bedenkt, dass "ohne Zusatznutzen" eben nicht 
bedeutet, dass es keinen Nutzen für die Patienten gibt." Zentgraf 
verweist damit auf die Tatsache, dass in rund 71 Prozent der Fälle 
die Beurteilung "ohne Zusatznutzen" bedeutet, dass man den 
Zusatznutzen noch nicht beurteilen konnte, da die vorgelegten Daten 
aus Sicht des bewertenden Instituts nicht ausreichend waren und daher
gar nicht berücksichtigt wurden.
   Nun ist es am Gesetzgeber klarzustellen, dass der verhandelte oder
durch Schiedsspruch festgelegte Erstattungsbetrag auch bei Bildung 
von Mischpreisen über das gesamte zugelassene Indikationsgebiet 
wirtschaftlich ist. "Anderenfalls werden in Deutschland den Patienten
bald eine Mehrzahl von neuen Präparaten nicht mehr zur Verfügung 
stehen", warnt der BPI-Vorsitzende.
Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner: Julia Richter, Tel. 030/27909-131, 
jrichter(at)bpi.de
Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell