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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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E I N L A D U N G
an die Aktionäre von UNIQA Insurance Group AG mit dem Sitz in Wien zu
der am Montag, 29. Mai 2017, 10.00 Uhr, im UNIQA Tower, A 1029 Wien, 
Untere Donaustraße 21, Erdgeschoss, Platinum, stattfindenden 18. 
ordentlichen Hauptversammlung
T A G E S O R D N U N G
* Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
Konzernabschlusses von UNIQA Insurance Group AG zum 31.12.2016, des 
Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstands, des Corporate
Governance Berichts des Vorstands sowie des Vorschlags des Vorstands 
für die Gewinnverwendung mit dem Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96
AktG je für das Geschäftsjahr 2016.
* Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss der 
Gesellschaft zum 31.12.2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
* Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
und der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.
* Beschlussfassung über Taggelder und Vergütungen an die Mitglieder 
des Aufsichtsrats.
*  Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018.
* Wahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats.
UNTERLAGEN
Die folgenden Unterlagen liegen am Sitz der Gesellschaft in A 1029 
Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, auf
(i) Jahresabschluss zum 31.12.2016 samt Lagebericht (ii) 
Konzernabschluss zum 31.12.2016 samt Konzernlagebericht (iii) 
Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2016 (iv) 
Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des im Jahresabschluss der
Gesellschaft zum 31.12.2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns (v) Bericht 
des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2016 (vi) 
Erklärung der zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagenen
Personen gemäß § 87 Abs. 2 AktG, d.h. Erklärung über fachliche 
Qualifikation, berufliche oder vergleichbare Funktionen sowie dass 
kein Grund zur Besorgnis einer Befangenheit bestehe (vii) 
Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu den 
Tagesordnungspunkten 2. bis 6. (viii) Weitergehende Informationen 
über die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG (ix) 
Einladung an die Aktionäre der Gesellschaft zur 18. ordentlichen 
Hauptversammlung.
Diese Einladung  zur 18. ordentlichen Hauptversammlung der 
Gesellschaft kann ab dem Tag der Veröffentlichung dieser 
Bekanntmachung sowie die oben zu (i) bis (ix) genannten Unterlagen 
können ab spätestens einschließlich 08.05.2017 jeweils kostenlos bei 
der Gesellschaft in A 1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, 
Abteilung Investor Relations, bezogen werden und sind ferner ab den 
jeweils genannten Terminen auf der Internetseite der Gesellschaft 
(www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung 
verfügbar. Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft 
Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht 
gemäß § 114 AktG zugänglich.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE (§ 106 Z 5 AktG)
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des 
Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die 
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag 
samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens 
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien gewesen sein. Ein 
derartiges Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor 
der Hauptversammlung, somit bis spätestens am 08.05.2017, zugehen. 
Ein solcher Antrag ist schriftlich an die Gesellschaft unter der 
Anschrift A 1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung 
Investor Relations, zu richten.
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des 
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der 
Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln 
und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der 
Aktionäre, die das Verlangen stellen, der dem Verlangen ebenfalls 
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stel- lungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen 
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das 
Verlangen ist schriftlich an die Gesellschaft unter der Anschrift A 
1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor 
Relations, oder per Telefax unter der Faxnummer +43 1 211 75 79 3773 
oder per E Mail an die E Mail Adresse hauptversammlung(at)uniqa.at, 
wobei bei Übermittlung mit E Mail das Verlangen dem E Mail in 
Textform (zB als pdf) anzuschließen ist, zu richten. Das Verlangen 
ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 7. Werktag vor
der Hauptversammlung, d.h. spätestens am 17.05.2017, zugeht. Bei 
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die 
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß 
§ 87 Abs. 2 AktG.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der 
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu 
geben, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines 
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert 
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung 
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen 
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar 
wäre.
Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines 
bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn 
der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum 
durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird.
Weitergehende Informationen zu den Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110
und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft 
(www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung 
zugänglich.
TEILNAHMEBERECHTIGUNG,DEPOTBESTÄIGUNG, NACHWEISSTICHTAG UND 
VERTRETUNG  (§ 106 Z 6, Z 7 und Z 8 AktG)
Gemäß § 111 Abs. 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme 
an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem
Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tags vor dem Tag der 
Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind daher nur 
jene Aktionäre berechtigt, die am Ende des zehnten Tags vor dem Tag 
der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) Aktionäre waren. 
Nachweisstichtag ist 19.05.2017, 24.00 Uhr (Wiener Zeit).
Der Nachweis der Aktionärseigenschaft am Nachweisstichtag wird bei 
depotverwahrten Inhaberaktien (ausschließlich solche sind von der 
Gesellschaft ausgegeben) gegenüber der Gesellschaft durch eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG geführt, die der Gesellschaft 
spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit 
spätestens am 23.05.2017, schriftlich unter der Anschrift A 1029 
Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor 
Relations, oder per Telefax unter der Faxnummer +43 1 8900 500 95 
oder per E Mail an die E Mail Adresse 
anmeldung.uniqa(at)hauptversammlung.at, wobei bei Übermittlung mit E 
Mail die Depotbestätigung dem E Mail in Schriftform (zB als pdf) 
anzuschließen ist, oder mit SWIFT Message Type MT598 an die SWIFT 
Adresse GIBAATWGGMS unter Hinweis auf ISIN AT0000821103 zugehen muss.
Die Depotbestätigung gemäß § 10a AktG ist vom depotführenden 
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen 
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD 
auszustellen. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der 
gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie 
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer 
Sprache entgegengenommen.
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut des 
Aktionärs auszustellen und hat jedenfalls folgende Angaben zu 
enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im 
Verkehr zwischen Kredit-instituten gebräuchlicher Code (SWIFT Code), 
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei 
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer 
(Firmenbuchnummer) bei juristischen Personen, * Depotnummer bzw 
andernfalls sonstige Bezeichnung, * Angaben über die Aktien: Anzahl 
der Stückaktien des Aktionärs, * Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den 
sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert. Aktionäre können
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt 
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum 
Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als 
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche 
Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tages- 
ordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten 
Person in Textform erteilt werden. Jeder Aktionär kann sich der von 
der Gesellschaft auf ihrer Internetseite (www.uniqagroup.com) unter 
Investor Relations/ Hauptversammlung zur Verfügung gestellten 
Formulare bedienen. Die Verwendung dieser Formulare ist nicht 
zwingend.
Als Service der Gesellschaft steht den Aktionären auf deren Wunsch 
Herr Dr. Michael Knap, Vizepräsident des Interessenverbands für 
Anleger (IVA), A-1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger 
Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der 
Hauptversammlung zur Verfügung. Für die Erteilung und den Widerruf 
der Vollmacht sind auf der Internetseite (www.uniqagroup.com) unter 
Investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung gestellte spezielle
Formulare abrufbar. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden 
von der Gesellschaft getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere 
die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat
der Aktionär zu tragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer 
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter Mobil 
Telefonnr +43 664 2138740 oder E Mail michael.knap(at)iva.or.at. Auch 
bei Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters des IVA 
ist die Vollmacht, wie nachstehend beschrieben, an die Gesellschaft 
zu senden. Die Gesellschaft wird dem Bevollmächtigten Abschriften der
Vollmachten zur Verfügung stellen. Allfällige Weisungen zur 
Stimmrechtsausübung sind direkt Herrn Dr. Michael Knap zu erteilen. 
Bitte beachten Sie, dass Herr Dr. Michael Knap keine Aufträge zu 
Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder von Anträgen oder zur 
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse 
entgegennimmt.
Die Vollmacht eines Aktionärs muss der Gesellschaft übermittelt und 
von dieser aufbewahrt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis
spätestens 26.05.2017, 16.00 Uhr (letzter Werktag vor der 
Hauptversammlung), schriftlich unter der Anschrift A 1029 Wien, 
Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, 
oder per Telefax unter der Faxnummer +43 1 8900 500 95 oder per E 
Mail an die E Mail Adresse anmeldung.uniqa(at)hauptversammlung.at, wobei
bei Übermittlung mit E Mail die Vollmacht dem E Mail in Textform 
(z.B. als pdf) anzuschließen ist, oder mit SWIFT Message Type MT598 
an die SWIFT Adresse GIBAATWGGMS unter Hinweis auf ISIN AT0000821103 
zugehen.
Am Tag der Hauptversammlung kann die Vollmacht ausschließlich 
persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort 
übergeben werden.
Auf Wunsch wird das auf der Internetseite der Gesellschaft zur 
Verfügung gestellte Vollmachtsformular mit der Post zugesandt.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) 
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn das depotführende 
Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, 
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Die vorstehenden Bestimmungen über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Die Ausgabe der Stimmkarten für die Hauptversammlung findet am Tag 
der Hauptversammlung ab 9.00 Uhr statt. Die Aktionäre und deren 
Vertreter werden gebeten, einen amtlichen Lichtbildausweis zur 
Feststellung der Identität mitzunehmen. Die Gesellschaft behält sich 
vor, die Identität der zur Hauptversammlung erscheinenden Personen 
(Aktionäre und deren Vertreter) festzustellen. Sollte die 
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, können der Einlass und die
Teilnahme verweigert werden.
ANGABEN ZUR ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG
Hinweis gemäß § 106 Abs. 2 lit b AktG: Die Hauptversammlung wird ab 
Beginn bis zur Beendigung des Berichts des Vorstandsvorsitzenden zu 
Tagesordnungspunkt 1.im Internet übertragen.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND DER STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT DER 
EINBERUFUNG (§ 106 Z 9 AktG und § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
Grundkapital der Gesellschaft EUR 309.000.000,00, das in 309.000.000 
nennwertlose Stückaktien zerlegt ist. Jede Stückaktie gewährt eine 
Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung 2.034.739 eigene Aktien, wobei 1.215.089 Stück 
eigene Aktien über UNIQA Österreich Versicherungen AG gehalten 
werden. Die Gesamtanzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 
beträgt demgemäß zum Zeitpunkt der Einberufung 306.965.261 Stück. Es 
bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Der Vorstand von UNIQA Insurance Group AG
Wien, im April 2017
Rückfragehinweis:
UNIQA Insurance Group AG
Norbert Heller
Tel.: +43 (01) 211 75-3414
mailto:norbert.heller(at)uniqa.at
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    UNIQA Insurance Group AG
             Untere Donaustraße 21
             A-1029 Wien
Telefon:     01/211 75-0
Email:       investor.relations(at)uniqa.at
WWW:         http://www.uniqagroup.com
Branche:     Versicherungen
ISIN:        AT0000821103
Indizes:     WBI, ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien
Sprache:    Deutsch
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