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Sonstiges
26.04.2017
Aufsichtsrat ermächtigt Vorstand zur Verhandlung eines 
Refinanzierungsrahmens mit der staatlichen ABBAG - erster Schritt zur
möglichen Zurücklegung der Bankkonzession und Konstituierung der 
Gesellschaft als "Abbaugesellschaft" gemäß BaSAG
Heute hat der Aufsichtsrat der KA Finanz AG (KF) den Vorstand der KF 
dazu ermächtigt, mit der im Alleineigentum der Republik Österreich 
stehenden ABBAG - Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG) 
einen Refinanzierungsrahmen zu verhandeln, der die gegenwärtige 
Refinanzierung der KF zur Gänze ersetzen soll.
Eine solche Refinanzierung durch die ABBAG wäre daran gebunden, dass 
sich die KF als Abbaugesellschaft gemäß § 162 des Bundesgesetzes über
die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) konstituiert. Dabei 
würde die Bankkonzession der KF enden. Die Konstituierung der KF als 
Abbaugesellschaft steht unter dem Vorbehalt der Erfüllung einer Reihe
derzeit noch ungewisser Bedingungen, insbesondere der Genehmigung 
durch die FMA, und ist - ebenso wie die Gewährung der Refinanzierung 
durch ABBAG - aus heutiger Sicht noch ungewiss.
Die Fortführung als Abbaugesellschaft würde der KF ermöglichen, eine 
effiziente und kostengünstige Struktur im veränderten regulatorischen
Umfeld zu schaffen. Die sich laufend weiter verschärfenden 
regulatorischen Rahmenbedingungen und Eigenmittelanforderungen für 
Kreditinstitute innerhalb der EU sehen Auflagen vor, die auf aktive 
Geschäftsbanken ausgerichtet sind und für eine Abbaubank wie die KF 
nur schwer und zu erhöhten Kosten einzuhalten sind. Mit der 
Umwandlung in eine Abbaugesellschaft soll auch der Abbauhorizont für 
das Portfolio der KF verkürzt werden. Ursprünglich war mit der 
Europäischen Kommission ein vollständiger Abbau bis zum Jahr 2040 
vereinbart. Als Abbaugesellschaft wäre die KF bestrebt, dieses Ziel 
bereits innerhalb von ca. zehn Jahren zu erreichen. Die KF wird 
unverändert bemüht sein, im Zuge des Abbaus sich bietende 
Marktchancen und Wertaufholungspotenziale zu nutzen.
Die KF bringt ihre gegenwärtige Refinanzierung derzeit zu rund 59 % 
ohne direkte staatliche Unterstützungsmaßnahmen am Markt auf. Bei 
erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen mit der ABBAG würde die 
Refinanzierung zukünftig zur Gänze durch die ABBAG zur Verfügung 
gestellt werden, die die dafür erforderlichen Mittel ihrerseits bei 
der Republik Österreich aufnehmen würde.
Auch im Falle einer Übernahme der Refinanzierung der KF durch die 
ABBAG und einer Konstituierung der KF als Abbaugesellschaft werden 
bestehende Anleihen, Schuldscheindarlehen und Privatplatzierungen der
KF weiterhin bedient und bei Fälligkeit zum vollen Nominale getilgt.
ISIN(s):             AT0000329859; AT0000441209; XS0140045302; XS0144772927;
                     XS0185015541; XS0236776877; XS0257275098; XS0279423775;
                     XS0973424152; XS1013581274; XS1033673440; XS1270771006;
                     XS1288050799; XS1288050872; XS1325164132; XS1331664679;
                     XS1460837732
Börse(n):            Wien, Luxemburg
Rückfragehinweis:
KA Finanz AG
A-1090 Wien, Türkenstraße 9
Dr. Helmut Urban, Vorstandsvorsitzender
Telefon: ++43(0)1/310 06 06-600
E-Mail:  info(at)kafinanz.at
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Emittent:    KA Finanz AG
             Türkenstraße 9
             A-1092 Wien
Telefon:     +43/1/310 06 06
FAX:         +43/1/310 06 06 - 404
Email:       info(at)kafinanz.at
WWW:         www.kafinanz.at
Branche:     Banken
ISIN:        -
Indizes:
Börsen:      Börse: Luxembourg Stock Exchange, Wien
Sprache:    Deutsch
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