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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Semperit Aktiengesellschaft Holding
mit dem Sitz in Wien
FN 112544 g
ISIN: AT0000785555
Einladung zur 128. Ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 23. Mai 
2017, um 10:00 Uhr MESZ, im Tech Gate Vienna, Donau City Str. 1, 1220
Wien, stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der Semperit 
Aktiengesellschaft Holding ein.
Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, 
werden die Aktionäre gebeten, einen Lichtbildausweis mitzunehmen und 
sich rechtzeitig vor Beginn der HauptÂversammlung einzufinden. 
Einlass zur Begebung der Stimmkarten ist ab 09:00 Uhr MESZ.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und 
Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt 
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des 
vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts (§ 96 AktG) für das 
Geschäftsjahr 2016 2. Beschlussfassung über die Verwendung des 
Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 4. Beschlussfassung über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
2016 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017 6. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 7. 
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 2. Mai 2017 zur Einsicht der Aktionäre 
in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Modecenterstrasse 
22, 1031 Wien, Abteilung Investor Relations, auf: - Jahresabschluss 
mit Lagebericht, - Corporate Governance-Bericht, - Konzernabschluss 
mit Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - 
Bericht des Aufsichtsrats, jeweils_für_das_Geschäftsjahr_2016; - 
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7; - Erklärungen 
der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87
Abs 2 AktG samt Lebenslauf.
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und 
das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind 
ab 2. Mai 2017außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft 
unterwww.semperitgroup.com/irzugänglich und werden auch in der 
Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Ergänzung der Tagesordnung (§ 109 AktG) Gemäß § 109 AktG können 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und 
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser 
Aktien sind, schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die 
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht 
werden. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein 
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Bei einem Vorschlag zur
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung 
die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Der Wortlaut des Tagesordnungspunkts und des Beschlussvorschlags 
müssen (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses 
Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 
10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre 
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien 
sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht 
älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen 
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur 
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Ein solches Verlangen ist ausschließlich dann beachtlich, wenn es in 
Schriftform spätestens am 2. Mai 2017 der Gesellschaft ausschließlich
an eine der nachfolgenden Adressen zugeht:
Per Post oder Boten: Semperit AG Holding z. Hd. Rechtsabteilung 
Modecenterstrasse 22 1031 Wien Per E-Mail: 
stefan.marin(at)semperitgroup.com, wobei bei der Übermittlung per E-Mail
eine qualifizierte elektronische Signatur gemäß § 4 SigG erforderlich
ist
Beschlussvorschläge zur Tagesordnung (§ 110 AktG) Gemäß § 110 AktG 
können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals 
erreichen, zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass 
diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme 
des Vorstands oder des Aufsichtsrats zusammen mit den Namen der 
betreffenden Aktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft 
zugänglich gemacht werden.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an 
die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person 
gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Der Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung 
vorgelegt werden.
Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses 
Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht 
älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen 
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur 
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Ein solches Verlangen ist ausschließlich dann beachtlich, wenn es in 
Textform spätestens am 12. Mai 2017 der Gesellschaft unter einer der 
nachfolgenden Adressen zugeht:
Per Post oder Boten: Semperit AG Holding z. Hd. Rechtsabteilung 
Modecenterstrasse 22 1031 Wien Per Telefax: +43 (0)1 / 79777 - 601 
Per E-Mail: stefan.marin(at)semperitgroup.com, wobei das Verlangen in 
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der 
Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist gemäß § 119
Abs. 2 AktG nur dann abzustimmen, wenn er in der Versammlung als 
Antrag wiederholt wird.
Auskunftsrecht (§ 118 AktG) Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf 
Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der 
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines 
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Werden in der Hauptversammlung eines Mutterunternehmens (§ 189a Z 6 
UGB) der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt, so 
erstreckt sich die Auskunftspflicht auch auf die Lage des Konzerns 
und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger 
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder 
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, 
oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert 
werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von
Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der 
ordentlichen Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Auf den 
Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.
Anträge in der ordentlichen Hauptversammlung (§ 119 AktG) Gemäß § 119
AktG sind jeder Aktionär, der Vorstand und der Aufsichtsrat 
berechtigt, in der ordentlichen Hauptversammlung zu jedem Punkt der 
Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen Gegenstand der 
Verhandlung, der nicht ordnungsgemäß als Tagesordnungspunkt bekannt 
gemacht wurde, darf kein Beschluss gefasst werden.
Gemäß § 87 Abs. 6 AktG müssen bei einer börsennotierten Gesellschaft 
Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen
gemäß § 87 Abs. 2 AktG für jede vorgeschlagene Person spätestens am 
fünften Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 16. Mai 2017, auf 
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, 
widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung 
einbezogen werden darf. Die Stellung eines entsprechenden Antrags in 
der Hauptversammlung ist demnach nicht möglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im 
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der 
Hauptversammlung, somit am 13. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ 
(Nachweisstichtag Hauptversammlung). Zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär 
ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien: Bei depotverwahrten Inhaberaktien 
genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
18. Mai 2017, ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen, 
zugehen muss.
Per Post oder Boten:
Notare Huppmann, Poindl & Partner
Brandstätte 6
1010 Wien Per Telefax: +43 (0) 1 512 28 65-21 Per E-Mail: 
semperit2017hv(at)nhp.at, wobei die Depotbestätigung in Textform, 
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Per SWIFT: 
GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000785555 in Text 
angeben).
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG: Die Depotbestätigung ist vom 
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des 
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der 
OECD auszustellen und hat zumindest folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-CODE), 
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei 
natürlichen Personen  zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen 
Personen gegebenenfalls das Register und Registernummer, unter der 
die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird, - 
Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN 
AT0000785555, - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, - 
Zeitpunkt und gegebenenfalls den Zeitraum, auf den sich die 
Depotbestätigung bezieht.
Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen 
Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt 
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme 
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten 
Nachweisstichtag, 13. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ, beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer 
Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung bedarf zumindest der 
Textform.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. 
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre 
können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. 
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung 
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder 
Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, 
soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen 
Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder 
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch 
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der 
nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Boten:
Notare Huppmann, Poindl & Partner
Brandstätte 6
1010 Wien
Per Telefax: +43 (0) 1 512 28 65-21
Per E-Mail: semperit2017hv(at)nhp.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der 
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 18. Mai 2017 unter einer der obengenannten Adressen einzulangen.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der 
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
www.semperitgroup.com/irabrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht 
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung 
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die 
Übermittlung dieser Erklärung gilt das für die Übermittlung von 
Depotbestätigungen oben Ausgeführte sinngemäß.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom 
Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, 
als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene 
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens 
IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr Mag. Dr. Wilhelm Rasinger bei 
der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die 
Bevollmächtigung von Mag. Dr. Wilhelm Rasinger ist auf der 
Internetseite der Gesellschaft unterwww.semperitgroup.com/irein 
spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft 
ausschließlich an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail,
Post/Bote, persönlich bei Registrierung) für die Übermittlung von 
Vollmachten zugehen muss.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme
mit Herrn Mag. Dr. Wilhelm Rasinger vom IVA unter Tel. +43 1 8763343 
- 30, Fax +43 1 8763343 - 39 oder E-Mail wilhelm.rasinger(at)iva.or.at.
Der Aktionär hat Herrn Mag. Dr. Wilhelm Rasinger Weisungen zu 
erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Mag. Dr. Wilhelm 
Rasinger bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat.
Herr Mag. Dr. Wilhelm Rasinger übt das Stimmrecht ausschließlich auf 
der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne 
ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig.
Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu 
Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von 
Anträgen entgegennimmt.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der 
Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser 
Hauptversammlung EUR 21.358.996,53 und ist in 20.573.434 auf Inhaber 
lautende Stückaktien eingeteilt, wovon 20.573.434 Aktien in der 
Hauptversammlung stimmberechtigt sind. Jede Stückaktie gewährt eine 
Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Wien, im April 2017
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Martina Büchele
Group Communications Manager
Tel.: +43 676 8715 8621
martina.buechele(at)semperitgroup.com
Stefan Marin
Head of Investor Relations
Tel.: +43 676 8715 8210
stefan.marin(at)semperitgroup.com
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Semperit AG Holding
             Modecenterstrasse 22
             A-1030 Wien
Telefon:     +43 1 79 777-210
FAX:         +43 1 79 777-602
WWW:         www.semperitgroup.com
Branche:     Kunststoffe
ISIN:        AT0000785555
Indizes:     WBI, ATX Prime, ViDX, Prime Market, ATX GP
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien
Sprache:    Deutsch
Original-Content von: Semperit AG Holding, übermittelt durch news aktuell