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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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OMV Aktiengesellschaft
Wien
Firmenbuch-Nr.: 93363z
ISIN: AT0000743059
Einberufung
zu der am Mittwoch, 24. Mai 2017, um 14:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), im Congress
Center Messe Wien, Reed Messe Wien GmbH, Messeplatz 1, 1020 Wien, 
Österreich, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der OMV Aktiengesellschaft.
Die Versammlung wird im Internet unter www.omv.com öffentlich 
übertragen. Die Übertragung endet nach dem Bericht des Vorstands über
das Geschäftsjahr 2016. Die Aufzeichnung kann auch nach der 
Versammlung abgerufen werden.
Tagesordnung
1.      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2016 samt 
Lagebericht, des (konsolidierten) Corporate Governance Berichts, des 
(konsolidierten) Berichts über Zahlungen an staatliche Stellen, des 
Konzernabschlusses 2016 samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für 
die Gewinnverwendung sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts 
für das Geschäftsjahr 2016. 2.      Beschlussfassung über die 
Verwendung des im Jahresabschluss 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns. 
3.      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016.
4.      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2016.
5.      Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2016.
6.      Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017. 7.      Beschlussfassungen über (i) den Long Term
Incentive Plan 2017 und (ii) den Aktienteil des Jahresbonus 2017.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären 
ab heute bzw. spätestens ab 3. Mai 2017 folgende Unterlagen zur 
Verfügung: -die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen; -die 
gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats 
zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5 und 7 sowie -der 
Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats zum Tagesordnungspunkt 6.
Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung 
sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht 
und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang
mit dieser Hauptversammlung sind für Sie ab heute bzw. spätestens ab 
3. Mai 2017 auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der 
Gesellschaft unter www.omv.com>Investor 
Relations>Corporate_Governance_&_Organisation>Hauptversammlung> HV 
2017 frei verfügbar.
Der Jahres- und der Konzernabschluss werden, jeweils inklusive 
Anhang,  am 27. Mai 2017 im ,,Amtsblatt zur Wiener Zeitung" 
veröffentlicht.
Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im 
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag; das ist der Sonntag, 14. Mai 
2017, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erfolgt durch 
eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot
unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um 
ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder in 
einem Vollmitgliedstaat der OECD. Aktionäre, deren Depotführer diese 
Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der 
Gesellschaft in Verbindung zu setzen.
Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a 
Aktiengesetz) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein 
und folgende Angaben enthalten: 1.    Angaben über das ausstellende 
Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr 
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes; 2.    Angaben über 
den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei 
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei 
juristischen Personen;
3.    Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
4.    Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;
5.    Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am
14. Mai 2017 um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.
Kraftlos erklärte Aktien
Aktionäre, deren Aktien am 21. März 2011 für kraftlos erklärt wurden 
(siehe Veröffentlichung im ,,Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 22. 
März 2011 und auf der Website der Gesellschaft 
unterwww.omv.com>Investor_Relations> OMV Aktie > Aufforderung zur 
Einreichung von Aktienurkunden), können ihre Stimmrechte und übrigen 
Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nur dann ausüben, wenn sie 
rechtzeitig vor dem Nachweisstichtag (14. Mai 2017) ihre (kraftlosen)
Aktienurkunden bei der UniCredit Bank Austria AG eingereicht haben 
und eine Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot erfolgt ist.
Depotbestätigungen müssen spätestens am19. Mai 2017,um 24:00 Uhr MESZ
(Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der 
Gesellschaft einlangen: -       per Post, Kurierdienst oder 
persönlich: OMV Aktiengesellschaft, z.H. Dr. Mirjam Hörlsberger, 
Trabrennstraße 6-8, 1020 Wien, Österreich; -       per E-Mail: 
anmeldung.omv(at)hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung in 
Textform, beispielsweise als PDF, TIF etc., dem E-Mail anzuschließen 
ist; -       per Telefax: +43 1 8900 500 56; -       per SWIFT: 
GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte unbedingt ISIN AT0000743059 
im Text angeben.
Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient 
zugleich als Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung. Die Kreditinstitute werden ersucht, 
Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu 
übermitteln.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. 
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre 
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. 
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt 
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum 
Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, 
den er vertritt.
Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der 
Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern 
bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die 
Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des 
Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der 
Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen 
Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut, nach 
Absprache mit diesem, Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, 
wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der
dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die 
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die 
Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft 
übermittelt werden.
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der 
Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten 
können der Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege 
bis spätestens23. Mai 2017, 16:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) in 
Textform übermittelt werden: -       per Post, Kurierdienst oder 
persönlich: OMV Aktiengesellschaft, z.H. Dr. Mirjam Hörlsberger, 
Trabrennstraße 6-8, 1020 Wien, Österreich; -       per E-Mail: 
anmeldung.omv(at)hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform, 
beispielsweise als PDF, TIF etc., dem E-Mail anzuschließen ist; -    
per Telefax:  +43 1 8900 500 56; -       per SWIFT: GIBAATWGGMS - 
Message Type MT598; bitte unbedingt ISIN AT0000743059 im Text 
angeben.
Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich 
persönlich durch Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung 
am Versammlungsort zulässig.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch 
einen unabhängigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter - den 
Interessenverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, 
Österreich, Tel.: +43 1 87 63 343 / 30 - ausüben zu lassen. Für den 
Interessenverband für Anleger wird Herr Dr. Michael Knap 
(michael.knap(at)iva.or.at, Tel.: +43 664 213 87 40) bei der 
Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten. Die Kosten für die 
Stimmrechtsvertretung werden von der OMV Aktiengesellschaft getragen.
Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die 
Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.
Der Aktionär hat bei seiner Depotbank eine Depotbestätigung zu 
beantragen. Auf dieser Depotbestätigung oder mit dem eigens auf der 
Website der Gesellschaft unter 
www.omv.com>Investor_Relations>Corporate_Governance_& 
Organisation>Hauptversammlung> HV 2017 bereitgestellten Formular ist 
Herr Dr. Michael Knap in Textform mit der Vertretung zu 
bevollmächtigen. Die Depotbestätigung samt Vollmacht ist dann vom 
Aktionär an Herrn Dr. Michael Knap, c/o IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 
Wien, Österreich, oder per E-Mail an michael.knap(at)iva.or.at zu 
senden. Da die Depotbestätigung samt Vollmacht rechtzeitig vor der 
Hauptversammlung beim IVA einlangen muss, ersuchen wir die Dauer der 
Übermittlung zu berücksichtigen. Der Aktionär hat Herrn Dr. Knap 
Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. 
Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat.
Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage 
der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche 
Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Sollte zu einem 
Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hiezu
erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte 
beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu 
Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von 
Anträgen entgegennimmt.
Die zur Abstimmung gelangenden Anträge werden von der Gesellschaft 
auf der Website unter 
www.omv.com>Investor_Relations>Corporate_Governance_& 
Organisation>Hauptversammlung> HV 2017veröffentlicht.
Für die Hauptversammlung wurde eine E-Mail-Adresse eingerichtet, um 
Aktionären noch kurzfristig die Möglichkeit zu geben, auch noch 
während der Hauptversammlung Weisungen zu erteilen oder diese 
abzuändern. Diese E-Mail- Adresse lautet: omv(at)hauptversammlung.at.
Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht 
das Formular zu verwenden, das im Internet unter 
www.omv.com>Investor_Relations>Corporate 
Governance_&_Organisation>Hauptversammlung> HV 2017zur Verfügung 
steht.
Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
Aktionäre, die zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe 
von mindestens 5% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 3. 
Mai 2017 schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die 
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung vorgelegt werden.
Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, 
können bis spätestens 15. Mai 2017 zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine 
Begründung anzuschließen ist, und verlangen, dass diese Vorschläge 
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre und der Begründung 
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der 
Nachweis der Teilnahmeberechtigung.
Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie 
Anträge an die Gesellschaft übermittelt werden können und wie der 
Nachweis des jeweils erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, 
sind ab sofort im Internet unter 
www.omv.com>Investor_Relations>Corporate_Governance_& 
Organisation>Hauptversammlung> HV 2017zugänglich.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur 
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. 
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den 
Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu 
entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach 
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem 
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen 
Nachteil zuzufügen, oder die Erteilung der Auskunft strafbar wäre.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das 
Grundkapital der Gesellschaft in 327.272.727 Stückaktien zerlegt. 
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Aktien, die im Besitz der 
Gesellschaft sind, sind nicht stimmberechtigt. Daher sind aktuell 
326.500.152 Stimmrechte ausübbar.
Eine von der Hauptversammlung beschlossene Dividende wird gemäß § 27 
Abs. 6 der Satzung der OMV Aktiengesellschaft 30 Tage nach 
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung fällig, falls diese 
nichts anderes beschließt. Eine diesbezügliche Dividendenkundmachung 
wird am 27. Mai 2017 erfolgen. Aktionäre können ihre Dividendenrechte
über ihre Depotbank ausüben, die die Dividende über die Zahlstellen 
dem jeweiligen Konto gutbuchen wird.
Zutritt zur Hauptversammlung
Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein 
amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
vorzulegen ist. Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu 
erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die üblichen 
Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur Behebung der 
Stimmkarten ist ab 12:30 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).
Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer 
Aktiengesellschaft, weil es das Forum für die Eigentümer der 
Gesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir bitten daher um Verständnis, 
dass wir aus einer Hauptversammlung keine Veranstaltung für Gäste 
machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse schätzen, und 
dass eine Teilnahme als Gast nur eingeschränkt und jedenfalls nur 
nach telefonischer Voranmeldung (Tel. +43 1 40 440 / 28721) möglich 
ist.
Wien, im April 2017
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
OMV
Magdalena Moll, Investor Relations
Tel.: +43 (1) 40 440- 21600; e-mail: investor.relations(at)omv.com
Robert Lechner, Public Relations
Tel.: +43 (1) 40 440-21472; e-mail: public.relations(at)omv.com
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    OMV Aktiengesellschaft
             Trabrennstraße  6-8
             A-1020 Wien
Telefon:     +43 1 40440/21600
FAX:         +43 1 40440/621600
Email:       investor.relations(at)omv.com
WWW:         http://www.omv.com
Branche:     Öl und Gas Verwertung
ISIN:        AT0000743059
Indizes:     ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien
Sprache:    Deutsch
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