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Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 20.04.2017 
über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 
und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und § 2 
Abs 2 VeröffentlichungsV
In der ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Post 
Aktiengesellschaft, Wien, wurde am 20. April 2017 zum 8. Punkt der 
Tagesordnung folgender Beschluss gefasst:
a) Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 sowie Abs 1a und 1b 
AktG ermächtigt, auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien 
der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der 
Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab 20. April 
2017 sowohl über die Börse als auch außerbörslich und zwar auch nur 
von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär, insbesondere 
der ÖBIB, zu einem niedrigsten Gegenwert von EUR 20,-- (Euro zwanzig)
je Aktie und einem höchsten Gegenwert von EUR 60,--(Euro sechzig) je 
Aktie zu erwerben.
Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs 
ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch 
in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke
durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 
UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
Der Erwerb durch den Vorstand kann insbesondere vorgenommen werden, 
wenn die Aktien Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Mitglieder 
des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft 
verbundenen Unternehmens im Rahmen eines 
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms 
und/oder zur Ausgabe an eine Mitarbeiterbeteiligung-Privatstiftung 
angeboten werden sollen.
b) Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Österreichische 
Post Aktiengesellschaft beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im 
Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der 
außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des 
Aufsichtsrats. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch 
unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts durchgeführt 
werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).
c) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab 
Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung 
des Aufsichtsrats und ohne neuerliche Beschlussfassung der 
Hauptversammlung für die Veräußerung beziehungsweise Verwendung 
eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse 
oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der 
Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, 
insbesondere wenn die Aktien Arbeitnehmern, leitenden Angestellten 
und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der 
Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines 
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms 
und/ oder zur Ausgabe an eine Mitarbeiterbeteiligung-Privatstiftung 
angeboten werden sollen, zu beschließen und die 
Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder
teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines 
oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein 
Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der 
Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
d) Der Vorstand wird ferner ermächtigt mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung 
dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gem § 
65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm § 122 AktG herabzusetzen. Der 
Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch 
die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
e) Dies unter Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss vom 15. 
April 2015 zum 10. Punkt der Tagesordnung erteilten entsprechenden 
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien.
Wien, im April 2017     Der Vorstand
Österreichische Post Aktiengesellschaft
Wien, FN 180219 d
ISIN AT0000APOST4
Rückfragehinweis:
Österreichische Post AG
DI Harald Hagenauer
Leitung Investor Relations, Konzernrevision & Compliance
Tel.: +43 (0) 57767-30400
harald.hagenauer(at)post.at
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Österreichische Post AG
             Haidingergasse  1
             A-1030 Wien
Telefon:     +43 (0)57767-0
Email:       investor(at)post.at
WWW:         www.post.at
Branche:     Transport
ISIN:        AT0000APOST4
Indizes:     ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien
Sprache:    Deutsch
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