(ots) - Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) 
und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) haben sich am 31. März fristgerecht 
auf eine Grundsatzfinanzierungsvereinbarung für den so genannten 
Online-Rollout Stufe 1 (ORS 1) geeinigt. Dieser umfasst die Anbindung
der Praxen an die Telematikinfrastruktur und als erste Anwendung die 
Online-Prüfung der Versichertenstammdaten auf der Elektronischen 
Gesundheitskarte (eGK).
   "Damit ist für die Praxen eine Finanzierung sowohl der 
Erstausstattung als auch der Betriebskosten gewährleistet. Eine 
vollständige Finanzierungsvereinbarung zu schließen, wenn über Preise
und konkrete Abwicklung noch nichts bekannt ist, war für beide Seiten
allerdings eine ganz besondere Herausforderung", sagte Dr. Günther E.
Buchholz, zuständiger Ressortvorstand der KZBV. Die Frist für den 
Abschluss der Verhandlungen und die Vorlage einer entsprechenden 
Vereinbarung war den beiden Bundesmantelvertragspartnern durch das 
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gesetzt worden.
   Wie gesetzlich vorgeschrieben, werden die Ausstattungs- und 
Betriebskosten, die in den Praxen für die Anbindung an die 
Telematikinfrastruktur entstehen, durch die Krankenkassen übernommen.
Dies erfolgt auf Basis von Erstausstattungs- und 
Betriebskostenpauschalen, deren konkrete Höhe noch in einer separaten
Vereinbarung festgelegt wird. Nach Angaben der KZBV besteht mit dem 
GKV-SV Einigkeit darüber, dass die Höhe der Pauschalen in jedem Fall 
so kalkuliert wird, dass sie die günstigsten Kosten eines 
Standard-Erstausstattungspaketes sowie eines Standard-Betriebspaketes
vollständig deckt und so Zahnärztinnen und Zahnärzte eine 
vollständige Rückerstattung erhalten können, falls sie die 
günstigsten Komponenten und Dienste bestellen. Umfassende weitere 
Informationen für die Zahnärzteschaft und die Kassenzahnärztlichen 
Vereinigungen (KZVen) erfolgen in Kürze durch die KZBV.
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Kai Fortelka
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