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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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C-QUADRAT Investment AG
Einladung
zu der am 5. Mai 2017 um 11 Uhr am Sitz der Gesellschaft, 
Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien stattfindenden
31. (ordentlichen) Hauptversammlung der C-QUADRAT Investment AG (ISIN
AT0000613005)
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und 
Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt 
Konzernlagebericht über das Geschäftsjahr 2016, des Vorschlags für 
die Gewinnverwendung und Vorlage des Berichtes des Aufsichtsrates 
über das Geschäftsjahr 2016
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 
31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2016
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die 
Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für den 
Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017
7. Wahlen in den Aufsichtsrat
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im 
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 25.04.2017 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an 
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
02.05.2017 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen 
zugehen muss:
· per Post: C-QUADRAT Investment AG, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien,
zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.; · per Fax: C-QUADRAT 
Investment AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH: Frau Mag. Kerstin 
Kienleitner, B.A.; · per SWIFT an die Adresse BKAUATWW3AGM, Message 
Type MT599 (unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000613005).
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz 
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in 
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende 
Angaben zu enthalten:
· Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr   zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes 
(SWIFT-Code); · Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, 
Geburtsdatum bei natürlichen   Personen, gegebenenfalls Register und 
Registernummer bei juristischen   Personen; · Angaben über die 
Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000613005; · 
Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung; · Zeitpunkt auf den sich 
die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme 
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten 
Nachweisstichtag (25.04.2017) beziehen und wird nur in deutscher oder
in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht 
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach 
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Hinweise auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre deren Anteil zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und 
die seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber dieser 
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte 
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt 
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 
14.04.2017 der Gesellschaft ausschließlich per Post an der Adresse 
C-QUADRAT Investment AG, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A., 
Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, zugeht. Zum Nachweis der 
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die 
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt 
wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5% des Grundkapitals) seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, 
und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter 
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an 
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur 
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteil zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, 
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur 
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass 
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in 
Textform spätestens am 25.04.2017 der Gesellschaft entweder per Post 
an C-QUADRAT Investment AG, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A., 
Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, oder per Fax an C-QUADRAT Investment
AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, 
B.A., zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines 
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die 
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für den 
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses 
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der 
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. 
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird 
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur 
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den 
§§ 109, 110 und 118 AktG sind spätestens ab 14.04.2017 auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.c-quadrat.com/Investor 
Relations/Hauptversammlung zugänglich.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Die nachfolgenden Unterlagen und weitere Informationen zur 
Hauptversammlung, insbesondere ein Formular für die Erteilung und den
Widerruf einer Vollmacht, stehen spätestens ab 14.04.2017im Internet 
unter www.c-quadrat.com/Investor Relations/Hauptversammlung zum 
Download zur Verfügung:
· Jahresabschluss 2016 samt Lagebericht; · Corporate Governance 
Bericht 2016; · Konzernabschluss samt Konzernlagebericht; · Bericht 
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016; · Geschäftsbericht 
2016; · Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 7. 
(inkl. Vorschlag für   die Gewinnverwendung); · Erklärung des 
Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87   
Abs. 2 AktG
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt 
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des 
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie 
der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer 
bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt
werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der 
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 03.05.2017, bis 12 Uhr ausschließlich an einer der nachgenannten 
Adressen einzulangen:
Per Post: C-QUADRAT Investment AG, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, 
zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.; per Fax: C-QUADRAT 
Investment AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH: Frau Mag. Kerstin 
Kienleitner, B.A.
Ein Vollmachtformular (samt Formular zum Widerruf der Vollmacht) wird
auf Verlangen zugesandt und ist spätestens ab 14.04.2017 auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.c-quadrat.com/Investor 
Relations/Hauptversammlung abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht 
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung 
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die 
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.
Es wird weiters darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, die 
Mitglieder des Vorstands bzw die Mitglieder des Aufsichtsrates eine 
ihr/ihnen für die Ausübung der Aktionärsrechte in der 
Hauptversammlung erteilte Stimmrechtsvollmacht nicht ausüben werden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das 
Grundkapital der Gesellschaft in 4.363.200 nennwertlose Stückaktien 
eingeteilt, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die 
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der 
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung daher 4.363.200 Stück.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der 
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter 
unter Vorlage der Depotbestätigung und eines gültigen 
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) 
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10:30 Uhr.
Wien, im April 2017
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Mag. Andreas Wimmer
Schottenfeldgasse 20
A-1070 Wien
Tel.: +43 1 515 66 316
E-Mail: a.wimmer(at)investmentfonds.at
www.c-quadrat.com
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    C-QUADRAT Investment AG
             Schottenfeldgasse 20
             A-1070 Wien
Telefon:     +43 1 515 66-0
FAX:         +43 1 515 66-159
Email:       c-quadrat(at)investmentfonds.at
WWW:         www.c-quadrat.com
Branche:     Finanzdienstleistungen
ISIN:        AT0000613005
Indizes:     Standard Market Auction
Börsen:      Amtlicher Handel: Frankfurt, Wien
Sprache:    Deutsch
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