(ots) - IT-Lösungen auf dem aktuellen Stand der Technik 
sind der Grundpfeiler für die bestmögliche Sicherheit digitaler 
Infrastrukturen im Gesundheitswesen. Cybersicherheit ist dabei nicht 
nur eine Frage der Produktqualität. Auf Seiten der Anwender muss der 
organisatorische Rahmen geschaffen werden, um Zwischenfälle möglichst
zu verhindern oder, im Falle eines Angriffs, den Schaden zu 
begrenzen. Auch seitens des Gesetzgebers und der Regulierungsbehörden
sind klare Vorgaben nötig, die Unternehmen und Anwender umsetzen und 
auf die sie sich berufen können.
   Immer wieder haben es in letzter Zeit Cyberattacken auf 
Krankenhäuser bis in die Boulevard-Medien geschafft. Insbesondere das
Jahr 2016 stach in dieser Hinsicht hervor. Es kam zu einer Serie so 
genannter Ransomware-Attacken auf wahrscheinlich mehrere Dutzend 
Krankenhäuser mit dem Ziel, Geld - in der Regel in Form von Bitcoins 
- zu erpressen. Wer nicht zahlt, hat den Schaden und muss unter 
Umständen weite Teile des IT-Systems neu aufsetzen. Patienten kommen 
dadurch normalerweise nicht zu Schaden, aber es ist ein erheblicher 
Aufwand für die betroffenen Häuser, und relevante Kosten sind die 
Folge. Aber sind Krankenhäuser wirklich besonders unsicher?
   Cyberattacken nehmen zu - in allen Branchen 
   Für die Antwort auf diese Frage hilft ein Blick in den Bericht des
Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Lage 
der IT-Sicherheit in Deutschland 2016. Dort wird betont, dass im Jahr
2016 die Zahl bekannter Schadprogrammvarianten auf mehr als 560 
Millionen gestiegen sei. Vor allem die Bedrohung durch Ransomware 
habe sich verschärft. "Dies betrifft alle Nutzer: Private, 
Unternehmen, Staat und Verwaltung", betont Bundesinnenminister Thomas
de Maizière. Insgesamt nähmen die "Komplexität der Bedrohungslage 
ebenso wie damit einhergehenden Gefahren für die fortschreitende 
Digitalisierung" zu, so das BSI. Der Zugriff auf digitale Daten werde
für Unternehmen und Bürger zunehmend essentiell. Entsprechend 
verwundbarer werde das alltägliche Leben. 
   Michael Thoss, Sprecher des Bundesverbands der 
Krankenhaus-IT-Leiterinnen/Leiter (KH-IT), betont, dass die genaue 
Zahl der Cyberattacken auf Krankenhäuser in Deutschland weiterhin 
kaum zu ermitteln sei: "Viele neigen dazu, solche Ereignisse nicht zu
melden statt offensiv mit ihnen umzugehen." Dass Krankenhäuser 
stärker bedroht sind als andere Einrichtungen, glaubt Thoss nicht. 
Würden rein die gemeldeten Zwischenfälle zugrunde gelegt, dann komme 
man für das Jahr 2016 auf etwa 60 Cyberattacken auf Krankenhäuser. 
Bei rund 2000 Krankenhäusern wäre das ein Anteil von 3 Prozent - 
ähnlich hoch oder niedrig wie in anderen Branchen. 
   Insgesamt ist aber auch Thoss überzeugt, dass die Bedrohungen 
zugenommen haben: "Krankenhäuser sind einfach online sehr viel 
präsenter als früher. Das liegt nicht zuletzt an gesetzlichen 
Vorgaben wie jenen zur intersektoralen Kommunikation oder zur 
Qualitätssicherung. Je stärker Krankenhäuser digital präsent werden, 
umso stärker tauchen sie als Bedrohungsgruppe auf, da geht es dem 
Gesundheitswesen nicht anders als anderen Branchen."
   IT-Sicherheitsgesetz auch im Gesundheitswesen in der Umsetzung 
   Klar ist, dass es im Gesundheitswesen genauso wie in anderen 
Branchen in Zeiten der Online-Vernetzung keine absolute Sicherheit 
geben kann. Es kann und sollte aber alles getan werden, um eine 
bestmögliche Sicherheit zu erreichen. Dazu sind Hersteller, Anwender 
und Politik bzw. Regulierungsbehörden gleichermaßen gefordert. "Die 
Gesundheits-IT-Hersteller haben die IT-Sicherheit fest im Blick und 
sorgen dafür, dass die von ihnen angebotenen Software-Lösungen 
sicherheitstechnisch auf dem aktuellen Stand sind. Seitens des bvitg 
beteiligen wir uns außerdem intensiv an politischen und 
regulatorischen Arbeitskreisen, etwa im Kontext der Umsetzung und 
Konkretisierung des IT-Sicherheitsgesetzes", betont 
bvitg-Geschäftsführer Ekkehard Mittelstaedt. 
   Das im Jahr 2015 verabschiedete Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit
informationstechnischer Systeme ("IT-Sicherheitsgesetz") zielt darauf
ab, bei Betreibern kritischer Infrastrukturen Defizite im IT-Bereich 
abzubauen. Zu den Betreibern kritischer Infrastrukturen gehören 
Einrichtungen aus neun Branchen, darunter die Energiewirtschaft, die 
Transportwirtschaft, die Wasserwirtschaft und auch das 
Gesundheitswesen. Derzeit wird in individuellen 
Branchenarbeitskreisen konkretisiert, welche Einrichtungen genau als 
kritisch anzusehen sind. "Bei Krankenhäusern dürfte das an der 
Fallzahl festgemacht werden. Die Details sind noch in der 
Diskussion", so Thoss. 
   Am Ende dieses Prozesses, wohl noch in dieser Legislaturperiode, 
wird es eine Rechtsverordnung geben, die festlegt, wen genau das 
IT-Sicherheitsgesetz betrifft. "Dadurch wird das Gesetz quasi erst 
mit Leben erfüllt", so Thoss. Eine Komponente ist eine strenge 
Meldepflicht für betroffene Einrichtungen. Hier können Krankenhäuser 
freilich heute schon aktiv werden: "Wir empfehlen Krankenhäusern, 
sich unabhängig von der Rechtsverordnung für die öffentlich-private 
UP KRITIS-Kooperation zwischen dem BSI und den Betreibern kritischer 
Infrastrukturen zu akkreditieren. So werden sie in die 
Informationsflüsse eingebunden und können Cyberattacken vertraulich 
melden."
   Personalmangel macht Umsetzung von Sicherheitsanforderungen 
schwierig 
   Für Krankenhäuser wie für alle anderen Einrichtungen, die sich in 
der Online-Welt bewegen, gilt, dass IT-Sicherheit nicht nur eine 
technische, sondern auch eine organisatorische Komponente aufweist. 
Das gilt beim Schutz vor Cyberattacken, aber auch bei Umgang mit 
Angriffen, die erfolgt sind. So ist für die Vorbeugung von 
Zwischenfällen im Kontext der Einbindung von Medizingeräten in 
IT-Infrastrukturen von Krankenhäusern ein Risikomanagement nötig, das
die Einbindung und die Kontrolle der eingebunden Geräte beinhaltet 
und das idealerweise schon im Beschaffungsprozess neuer Medizingeräte
greifen sollte. Wie so etwas organisatorisch aussehen kann, 
beschreibt die DIN-Norm 80001. "Krankenhäuser müssen aber nicht nur 
das Risikomanagement umsetzen, sondern auch organisatorisch 
reagieren. Die IT muss auch sagen dürfen, wenn ein Produkt aus 
Sicherheitsgründen nicht gekauft werden sollte", betont Thoss. Für 
den Umgang mit Cyberattacken, zu denen es trotz aller 
Vorsichtsmaßnahmen kommen kann, ist auf Anwenderseite zudem ein 
belastbares Notfallkonzept erforderlich, mit dem die 
Patientenversorgung auch dann aufrechterhalten werden kann, wenn die 
IT als Folge einer Cyberattacke ausfällt. "Solche Konzepte müssen 
ausformuliert werden und auch getestet werden, und es müssen die dann
nötigen analogen Ressourcen zur Verfügung stehen", so Thoss. Klar 
ist, dass mehr IT-Sicherheit nicht umsonst ist. Gerade personell 
seien viele Einrichtungen heute nicht in der Lage, organisatorische 
Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen oder sich an Arbeitskreisen wie UP 
KRITIS zu beteiligen. "Ohne Anhebung der IT-Budgets dürften viele 
Sicherheitsanforderungen, die auf die Krankenhäuser zukommen, nur 
schwer umsetzbar sein", so Thoss. 
   Auch auf der conhIT - Connecting Healthcare IT 2017 wird 
IT-Sicherheit eines der großen Themenschwerpunkte sein. Unter anderem
werden folgende Veranstaltungen das Thema behandeln:
   - Messeführung "IT-Sicherheit" (25. April 2017; 14:30 - 15:30 Uhr)
   - Podiumsdiskussion/ Präsentation focus 
     "EU-Datenschutz-Grundverordnung - Alles neu bei Wartung und 
     Auftragsverarbeitung?" (25. April 2017; 15:45 - 16:45 Uhr)
   - Podiumsdiskussion/ Präsentation "IT-Sicherheit - Auf die 
     Software kommt es an?!" (26. April 2017; 15:45 - 16:45 Uhr)
   - Kongress-Session 17 "IT-Sicherheit im Krankenhaus - 
     Bedrohungslage, Risiken und Aktuelles zum IT-Sicherheitsgesetz" 
     (27. April 2017; 11:30 - 13:00)
   Weitere Informationen zum aktuellen conhIT-Programm 2017 finden 
Sie hier: http://www.conhit.de/BesucherService/Programm/index.jsp
   Informationen zu den Messe-Highlights finden Sie hier: http://www.
conhit.de/de/DIEConhIT/AusstellerAngebote/Messe-Highlights/
Pressekontakt:
Messe Berlin GmbH
Britta Wolters
Pressereferentin
Tel.: +49 30 3038 2279
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