PresseKat - VW-Skandal: Sensationsurteil - Käufer bekommt Schadensersatz, weil manipuliertes Fahrzeug gegen EU

VW-Skandal: Sensationsurteil - Käufer bekommt Schadensersatz, weil manipuliertes Fahrzeug gegen EU-Recht verstösst

ID: 1474915

(ots) - In einem von der Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im VW Abgasskandal geführten
Klageverfahren hat erstmals ein Landgericht die Volkswagen AG zum
Schadensersatz auf der Grundlage von europarechtlichen Normen
verurteilt. VW hat gegen das Verbot von "Inverkehrgabe und Handel
ohne gültige Bescheinigung verstoßen".

In dem Fall des Landgerichts Kleve hat der Kläger einen VW Golf
Variant 1,6l TDI mit dem Motor EA189 gekauft. Als er feststellte,
dass das Fahrzeug manipuliert ist, wandte er sich an seine
Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH, die für ihn den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärten und
Schadenersatz geltend machten. Verklagt wurden der Händler und die
Volkswagen AG in einem Verfahren.

Das Landgericht Kleve hat mit Urteil vom 31.03.2017, 3 O 252/16
die Volkswagen AG zum Schadensersatz verurteilt, weil die Volkswagen
AG gegen die europarechtlichen Verpflichtungen aus der Verordnung
über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie
für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für
diese Fahrzeuge (EG-FGV) verstoßen habe. Die EG-FGV ist die deutsche
Umsetzung der Typengenehmigungsrichtlinie 2007/46/EG der Europäischen
Union. Damit hat erstmals ein deutsches Gericht die von der Dr. Stoll
& Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH seit langem vertretene
Auffassung bestätigt, dass die für die manipulierten Fahrzeuge
ausgestellte EG-Ãœbereinstimmungsbescheinigung falsch ist und VW die
Fahrzeuge überhaupt nicht erst in den Handel bringen und verkaufen
durfte. Das Landgericht Kleve führt in seinem Urteil aus:

"Der Kläger hat gegen die Beklagte zu 2) einen Anspruch auf
Schadloshaltung gemäß §§ 826, 249 ff. BGB und § 823 Abs. 2 BGB i.V.m.
§§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV.

Entgegen der Ansicht der Beklagten liegt in der Manipulation bei




der Beklagten zu 2) ein Verstoß gegen das Verbot von Inverkehrgabe
und Handel ohne gültige Bescheinigung in § 27 Abs. 1 EG-FGV und zum
anderen gegen die Pflicht zur Erteilung einer gültigen Bescheinigung
gemäß § 6 Abs. 1 EG-FGV und hierbei handelt es sich jeweils um
Verbotsgesetze iSd § 823 Abs. 2 BGB. Hierzu wird auf die insoweit
überzeugenden Ausführungen -in dem Aufsatz "Herstellerhaftung im
Abgasskandal" von Harke in VuR 2017, 83 ff. verwiesen."

Das Landgericht Kleve führt auch aus:

"Deshalb muss in der hier zur Entscheidung stehenden prozessualen
Lage mangels substantiierter gegenteiliger Darlegung durch die
Beklagte davon ausgegangen werden, dass diese Entscheidung vom
Vorstand angeordnet oder doch jedenfalls "abgesegnet" worden ist
(ebenso: LG Hildesheim DAR 2017, 83)."

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend
geführt hat, teilt mit: "Es handelt sich um ein wegweisendes Urteil
im VW Abgasskandal. Damit ist der Weg frei für
Schadensersatzansprüche in Bezug auf alle Fahrzeuge. Wir führen ca.
2000 Gerichtsverfahren bundesweit, in denen wir diesen
europarechtlichen Verstoß geltend machen. Mit dem Urteil des
Landgerichts Kleve ist der Weg frei für alle Geschädigten,
Schadensersatz zu erhalten."

Das Landgericht Kleve hat nicht nur die Volkswagen AG zum
Schadensersatz verurteilt, sondern auch den Händler verurteilt, den
Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzubezahlen.



Pressekontakt:
Dr. Ralf Stoll, 07821-923768-0, ralf.stoll(at)dr-stoll-kollegen.de

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Datum: 31.03.2017 - 17:46 Uhr
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