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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
Ternitz, FN 102999w (die "Gesellschaft")
Homepage: www.sbo.at
E I N L A D U N G
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am 
Donnerstag dem 27. April 2017 um 10 Uhr in 2630 Ternitz, 
Theodor-Körner-Platz 2, (,,Stadthalle"), stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
mit folgender Tagesordnung: 1) Vorlage des festgestellten 
Jahresabschlusses gemäß UGB samt Anhang und Lagebericht, des 
Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses gemäß IFRS samt
Konzernanhang und -lagebericht, des Gewinnverwendungsvorschlages des 
Vorstandes, jeweils zum 31. Dezember 2016 sowie des vom Aufsichtsrat 
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2016.
2) Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 
31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2016.
4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016.
5) Wahl der Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
Geschäftsjahr 2017.
6) Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder 
gemäß § 13 Absatz 4 der Satzung.
7) Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat.
8) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 14 Absatz 3
(Hauptversammlung- Einberufung-Fernteilnahme)
Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7 AktG): 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung von Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung 
geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 111 Abs. 1 und 2 AktG 
nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Tages vor dem Tag der 
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 
17. April 2017, 24.00 Uhr. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist 
nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies 
der Gesellschaft nachweisen kann. Der Anteilsbesitz am 
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, 
die der Gesellschaft in Schriftform spätestens am 24. April 2017 
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, 
nachzuweisen:
per Post: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60,
per E-Mail: anmeldung.sbo(at)hauptversammlung.at (als elektronisches 
Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen 
Signatur gem. § 4 Abs. 1 SVG)
per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT 598; unbedingt ISIN AT0000946652 im Text angeben
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz 
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in 
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen, hat die in § 10a Abs 2
AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten und sich auf den genannten 
Nachweisstichtag zu beziehen. Depotbestätigungen werden 
ausschließlich in deutscher und englischer Sprache entgegengenommen.
Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 106 Z 8 AktG): Jeder Aktionär, 
der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das 
Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu 
bestellen (§§ 113, 114 AktG). Der Bevollmächtigte nimmt im Namen des 
Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie 
der Aktionär, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein 
Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht 
als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine 
ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den 
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer 
bestimmten Person erteilt werden. Die Vollmacht muss in Textform 
gemäß § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenfalls 
der Textform. Die Vollmacht bzw deren Widerruf muss der Gesellschaft 
übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Vollmachten können bis 
spätestens 26. April 2017, 16.00 Uhr per Post an die Gesellschaft, 
2630 Ternitz, Hauptstraße 2, per Telefax (+43 (0)1 8900 500 65) oder 
per E-Mail: anmeldung.sbo(at)hauptversammlung.at übermittelt werden. 
Anderenfalls wird gebeten, die Vollmacht bzw deren Widerruf bei der 
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Für
die Erteilung einer solchen Vollmacht und deren Widerruf ist das auf 
der Homepage (www.sbo.at) der Gesellschaft für ihre Aktionäre 
zugänglich gemachte Vollmachtsformular zu verwenden (§ 114 Abs. 3 
AktG). Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen auch per Post 
zugesandt.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht 
erteilt, genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die 
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG): Aktionären, 
deren Anteile alleine oder zusammen fünf von Hundert des 
Grundkapitals erreichen, steht gem. § 109 AktG das Recht zu, 
schriftlich zu verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der 
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem 
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt 
Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei 
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Das 
Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor 
der Hauptversammlung, sohin spätestens am 6. April 2017, an der 
Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, zugehen.
Weiters steht Aktionären, deren Anteile alleine oder zusammen eins 
von Hundert des Grundkapitals erreichen, gem. § 110 AktG das Recht 
zu, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform 
Vorschläge zur Beschlussfassung zu übermitteln und zu verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, 
der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme 
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl 
eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die 
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Das 
Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 
siebten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 18. 
April 2017, an der Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, oder per 
Telefax unter +43 (0)2630 315501 zugeht.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur 
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist 
(§ 118 AktG).
Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines 
bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn 
der entsprechende Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils 
relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG 
erbracht wird. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage 
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Weitgehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 
110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft 
(www.sbo.at) zugänglich.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der 
Einberufung (§ 106 Z 9 AktG):
Gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG und § 106 Z 9 AktG geben wir bekannt, 
dass im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung das 
Grundkapital der Gesellschaft EUR 16.000.000,-- beträgt und in 
16.000.000 auf Inhaber lautende Nennbetragsaktien mit einem 
Nennbetrag von je EUR 1,- unterteilt ist. Jede Aktie gewährt eine 
Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung (Stichtag
28. März 2017) 52.597 eigenen Aktien, für die das Stimmrecht gemäß § 
65 Abs. 5 AktG nicht ausgeübt werden kann. Die Gesamtzahl der 
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt daher zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung (Stichtag 28. März 2017) 
15.947.403.
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 6. April 2017 auf
der Homepage der Gesellschaft (www.sbo.at/Investor 
Relations/Hauptversammlung) zugänglich und werden auch in der 
Hauptversammlung aufliegen:
- Jahresabschluss gemäß UGB zum 31. Dezember 2016 samt Anhang und 
Lagebericht; - Corporate Governance-Bericht; - Konzernabschluss gemäß
IFRS zum 31. Dezember 2016 samt Konzernanhang und - lagebericht; - 
Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes (Tagesordnungspunkt 2); - 
Bericht des Aufsichtsrates; - Beschlussvorschläge zu den 
Tagesordnungspunkten 2 bis 8; - Erklärung des Kandidaten für die Wahl
in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der 
Hauptversammlung einzufinden. Die Gesellschaft behält sich das Recht 
vor, die Identität der zur Versammlung erschienenen Personen 
festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein,
kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb 
aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (zB Reisepass oder 
Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Der Einlass 
zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr.
Ternitz, im März 2017
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Andreas Böcskör, Head of Investor Relations
Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
A-2630 Ternitz, Hauptstraße 2
Tel: +43 2630/315 DW 252, Fax: DW 101
E-Mail: a.boecskoer(at)sbo.co.at
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
             Hauptstrasse 2
             A-2630 Ternitz
Telefon:     02630/315110
FAX:         02630/315101
Email:       sboe(at)sbo.co.at
WWW:         http://www.sbo.at
Branche:     Öl und Gas Exploration
ISIN:        AT0000946652
Indizes:     WBI, ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien
Sprache:    Deutsch
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