(ots) - "Aus Sicht des deutschen Baugewerbes ist es 
durchaus sinnvoll, einen neuen institutionellen Rahmen für die 
Infrastrukturentwicklung in Deutschland zu schaffen, um Planung, Bau,
Ausbau und Erhalt der Autobahnen über Ländergrenzen hinweg effizient 
abzuwickeln. Es kann aber nicht sein, dass ein derart wichtiges und 
einschneidendes Gesetzesvorhaben durch das Parlament gepeitscht wird.
Gründlichkeit geht hier vor Schnelligkeit!" Dieses erklärte der 
Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr.-Ing. 
Hans-Hartwig Loewenstein im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen.
Zum Gesetzespaket zur Neuregelung des bundesstaatlichen 
Finanzausgleichs gehört u.a. die Gründung einer 
Infrastrukturgesellschaft des Bundes. In ihr sollen Planung, Bau, 
Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen zentralisiert 
werden. 
   Loewenstein: "Ziel muss es sein, mit dem Gesetz tatsächlich 
effizientere und weiterhin demokratisch legitimierte  Lösungen zu 
schaffen. Hier sind aber noch gravierende Fragestellungen offen." 
Eine mögliche Privatisierung der Bundesfernstraßen durch die 
Hintertür sieht Loewenstein als wichtigsten Punkt. "Eine materielle 
Privatisierung ist zwar ausgeschlossen. Funktionale Privatisierungen 
durch umfangreiche ÖPP-Projekte sind aber weiter vorgesehen. Deren 
Nachteile hat der Bundesrechnungshof bereits mehrfach dokumentiert. 
Damit sind Privatisierungen durch die Hintertür weiter möglich. 
Dieses muss aber verhindert werden." 
   Darüber hinaus ist die Frage der Kreditfähigkeit der Gesellschaft 
zu regeln. Sie sollte auf den Ausgleich von Schwankungen bei den 
Einnahmen und Ausgaben begrenzt sein. Diese Meinung teilen der 
Bundesrechnungshof und wohl auch der Bundesfinanzminister. Nach dem 
Gesetzentwurf sind bisher keine Prüfrechte des Bundesrechnungshofes 
vorgesehen. Diese sind aber zwingend notwendig, um die Kontrollrechte
des Parlaments zu gewährleisten. 
   Nach dem Gesetzentwurf ist auch vorgesehen, die Gesellschaft 
zunächst in der Rechtsform einer GmbH zu errichten. Die Rechtsform 
soll aber später überprüft und möglicherweise auch gewandelt werden 
können. Diese Wandlung beispielsweise in eine Aktiengesellschaft wäre
nach dem Gesetzentwurf ohne Parlamentsbeteiligung möglich. "Dieses 
muss unbedingt verhindert werden. Mit einer Aktiengesellschaft, die 
sich Geld am Kapitalmarkt besorgen kann, würden die deutschen 
Autobahnen später dann doch faktisch privatisiert - und das dann auch
noch ohne demokratische Legitimation. Das lehnen wir strikt ab. Wir 
appellieren an die Bundestagsabgeordneten, sich nicht über den Tisch 
ziehen zu lassen." So Loewenstein abschließend.
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