PresseKat - EANS-Hauptversammlung:Österreichische Post AG / Einberufung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung:Österreichische Post AG / Einberufung zur Hauptversammlung

ID: 1470584

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Österreichische Post Aktiengesellschaft
Wien, FN 180219 d
ISIN AT0000APOST4

EINBERUFUNG

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
Donnerstag, dem 20. April 2017, um 10:00 Uhr in der Halle F der
Wiener Stadthalle, Roland Rainer Platz 1, 1150 Wien, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Post
Aktiengesellschaft ein.

I. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für
das Geschäftsjahr 2016 2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 4. Beschlussfassung über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2016 5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrats 6. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 7.
Beschlussfassung über a) die Änderung der Satzung in § 18 Abs 2
("Hauptversammlung-Teilnahme") b) die Ergänzung der Satzung um einen
neuen § 25 ("Gerichtsstand") 8. Erneute Beschlussfassung über die
Ermächtigung des Vorstands a) zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs
1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als
auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals, auch
unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem
solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),




b) gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener
Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch
ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen
über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, c) das
Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen, d) unter Widerruf der mit
Hauptversammlungsbeschluss vom 15. April 2015 zum 10.
Tagesordnungspunkt erteilten entsprechenden Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN
AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind
spätestens ab 30. März 2017 auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.post.at/ir zugänglich: - Jahresabschluss mit Lagebericht, -
Corporate-Governance-Bericht, - Konzernabschluss mit
Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016, - Beschlussvorschläge
zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8, - Bericht des Vorstands gem § 65
Abs 1b AktG iVm § 170 Abs 2 AktG und § 153 Abs 4 S 2 AktG zu TOP 8 -
Bezugsrechtsausschluss bzw umgekehrter Bezugsrechtsausschluss, Erwerb
eigener Aktien, - Geschäftsbericht 2016, - Satzungsgegenüberstellung,
- Unterlagen zur Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular Widerruf,
Hinweisblatt), - Formulare für die Erteilung einer Vollmacht, -
Formular für den Widerruf einer Vollmacht, - vollständiger Text
dieser Einberufung.

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÃœR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen
sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10. April 2017
(Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft in Schriftform spätestens am 14. April 2017 (24:00 Uhr)
ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und
Adressen zugehen muss, erforderlich: Per Post oder Boten:
Österreichische Post Aktiengesellschaft, c/o HV-Veranstaltungsservice
GmbH, Kennwort: Post HV, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60 Per
E-Mail: anmeldung.post(at)hauptversammlung.at (als elektronisches
Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur) Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN
AT0000APOST4 im Text angeben) Die Aktionäre werden gebeten sich an
ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und
Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben
über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, - Angaben über den
Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen
zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls
Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem
Herkunftsstaat geführt wird, - Angaben über die Aktien: Anzahl der
Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000APOST4, - Depotnummer andernfalls
eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die
Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des
Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf
das Ende des Nachweisstichtages 10. April 2017 (24:00 Uhr, MESZ)
beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in
englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre und deren
Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei der
Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu
halten.

IV. ABSTIMMUNG PER BRIEF Jeder Aktionär ist berechtigt an der
kommenden Hauptversammlung im Wege der Abstimmung per Brief gemäß §
19 der Satzung und § 127 AktG teilzunehmen. Die Stimmabgabe hat
schriftlich unter Verwendung des von der Gesellschaft zur Verfügung
gestellten Formulars (Stimmzettel) zu erfolgen. Die Unterlagen zur
Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular Widerruf, Hinweisblatt,
Rückkuvert) werden auf Verlangen zugesandt. Bitte fordern Sie diese
bei der Abteilung Investor Relations +43 (0) 57767 - 30401 zu
folgenden Zeiten an: Montag - Donnerstag 9 Uhr - 16 Uhr und Freitag 9
Uhr - 13 Uhr. Die Texte der Formulare und das Hinweisblatt sind
spätestens am 30. März 2017 auf der Internetseite unter
www.post.at/ir abrufbar. Der Aktionär hat auf dem Formular
(Stimmzettel) in jedem Fall folgende Angaben zu machen: Angabe des
Namens (Firma) und des Wohnorts (Sitz) des Aktionärs, Anzahl der
Aktien. Die Stimmabgabe bedarf zu ihrer Gültigkeit der Unterfertigung
durch den Aktionär. Das ausgefüllte und mit Originalunterschrift
versehene Formular (Stimmzettel) muss spätestens am 14. April 2017
bei Notar Dr. Rupert Brix an dessen Postfach 170, 1011 Wien, als
Zustellbevollmächtigten der Österreichische Post Aktiengesellschaft
für Zwecke der Briefwahl zugehen. Ausdrücklich wird darauf
hingewiesen, dass Voraussetzung für die Abstimmung per Brief der
Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist, d.h., dass der
Gesellschaft eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG spätestens am 14.
April 2017 unter einer der oben genannten Adressen zugeht. Aktionäre,
die im Wege der Abstimmung per Brief an der Hauptversammlung
teilnehmen wollen, müssen daher - genauso wie Aktionäre, die
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen - für die
rechtzeitige Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG im Sinne der obigen Ausführungen Sorge tragen. Die
Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass abgegebene Stimmen per
Briefwahl nichtig sind, wenn der Beschluss in der Hauptversammlung
mit einem anderen Inhalt gefasst wird als im Formular (Stimmzettel)
vorgesehen. Die Gesellschaft wird erforderlichenfalls auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir ein neues
Formular (Stimmzettel) zur Verfügung stellen, sollten bis spätestens
30. März 2017 zulässige Anträge von Aktionären zur Ergänzung der
Tagesordnung im Sinne von § 109 AktG und/oder bis spätestens 10.
April 2017 zulässige Beschlussvorschläge von Aktionären zu den
Tagesordnungspunkten im Sinne von § 110 AktG einlangen. Im Falle
einer bereits erfolgten Stimmabgabe per Brief kann unter Verwendung
des von der Gesellschaft zu diesem Zweck auf ihrer Internetseite zur
Verfügung gestellten Formulars (Widerruf) diese Stimmabgabe
widerrufen werden. Für die Rechtswirksamkeit des Widerrufs genügt es,
wenn der Widerruf Notar Dr. Rupert Brix per Telefax unter +43 (0) 1
512 46 11 - 28 spätestens am 19. April 2017, vor Tagesablauf, zugeht.
Erscheint ein Aktionär zur Hauptversammlung, der seine Stimme bereits
im Wege der Abstimmung per Brief abgegeben hat, kann er sein
Stimmrecht nur dann in der Hauptversammlung ausüben, wenn er
rechtzeitig, d.h. spätestens am 19. April 2017 wie oben näher
beschrieben seine Stimmabgabe widerrufen hat. Andernfalls kann der
Aktionär in der Hauptversammlung ohne Recht auf Ausübung seiner
Aktionärsrechte als Gast teilnehmen, d.h. diesem Aktionär steht kein
Rede- und Fra¬gerecht, kein Antragsrecht und insbesondere kein
Stimmrecht oder Widerspruchsrecht zu. Ein Aktionär, der an der
Abstimmung per Brief teilgenommen hat, kann auf dem Stimmzettel
gleichzeitig vorsorglich Widerspruch gegen einen in der
Hauptversammlung zu fassenden Beschluss erklären. Eine darüber hinaus
gehende Möglichkeit des Widerspruchs besteht nicht.

V. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI
EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den
Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär
hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person
(einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13
Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist
sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Für die
Ãœbermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege
und Adressen an: Per Post oder Boten: Österreichische Post
Aktiengesellschaft, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, 8242 St.
Lorenzen/Wechsel, Köppel 60 Per Telefax: 43 (0) 1 8900 500 - 75 Per
E-Mail: anmeldung.post(at)hauptversammlung.at(Dabei können die
Vollmachten in den Formaten PDF, JPG, TXT und TIF Berücksichtigung
finden.) Die Vollmachten müssen spätestens bis 19. April 2017, 16:00
Uhr, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie
nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle
der Hauptversammlung übergeben werden. Ein Vollmachtsformular und ein
Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.post.at/ir abrufbar. Wir bitten im
Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten
Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung,
insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich
aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG)
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft
vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt
wurde. Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in
der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen
gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden
Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für
den Widerruf der Vollmacht. Als besonderer Service steht den
Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA,
Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter
für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung
zur Verfügung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr Dr. Michael Knap
bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die
Bevollmächtigung von Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.post.at/ir ein spezielles Vollmachtsformular
abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben
genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post) für die Übermittlung von
Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit
einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA
unter Tel. +43 (0) 1 8763343 - 30, +43 (0) 664 2138740, Fax +43 (0) 1
8763343 - 39 oder E-Mail michael.knap(at)iva.or.at. Der Aktionär hat
Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder
allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter
Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt
das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär
erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die
Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter
keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von
Anträgen entgegennimmt.

VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118
UND 119 AKTG 1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109
AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen
und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche
Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post
oder Boten spätestens am 30. März 2017 (24:00 Uhr) der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse Österreichische Post AG, z.H. Investor
Relations, 1030 Wien, Haidingergasse 1, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
(Punkt III) verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110
AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform
spätestens am 10. April 2017 (24:00 Uhr) der Gesellschaft entweder
per Telefax an +43 (0) 57767-30409 oder Österreichische Post AG, z.H.
Investor Relations, 1030 Wien, Haidingergasse 1, wobei das Verlangen
in Textform, beispielsweise als PDF, anzuschließen ist, zugeht. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.

3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG Jedem Aktionär ist
auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft
darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre. Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber auch
schriftlich. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung
bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die
Fragen können an die Gesellschaft per Telefax an +43 (0) 57767-30409,
z.H. Investor Relations oder per Email an investor(at)post.at
übermittelt werden.

4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere
Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die
Reihenfolge der Abstimmung.

5. Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen
über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119
AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.post.at/ir
zugänglich.

VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE 1. Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 337.763.190,-- und ist
zerlegt in 67.552.638 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt
demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
67.552.638 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar
eigene Aktien.

2. Teilweise Ãœbertragung der Hauptversammlung im Internet Es ist
beabsichtigt, die Hauptversammlung bis zum Beginn der Generaldebatte
im Internet zu übertragen. Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die
interessierte Öffentlichkeit können die Rede des
Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung am 20. April 2017 ab
ca. 10:00 Uhr live im Internet unter www.post.at/ir verfolgen. Eine
darüber hinausgehende Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung
erfolgt nicht.

Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 08:30 Uhr

Wien, im März 2017 Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Österreichische Post
Harald Hagenauer
Leitung Investor Relations, Konzernrevision & Compliance
+43 (0) 57767-30400
harald.hagenauer(at)post.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Österreichische Post AG
Haidingergasse 1
A-1030 Wien
Telefon: +43 (0)57767-0
Email: investor(at)post.at
WWW: www.post.at
Branche: Transport
ISIN: AT0000APOST4
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch

Original-Content von: ?sterreichische Post AG, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 22.03.2017 - 10:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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