(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Österreichische Post Aktiengesellschaft
Wien, FN 180219 d
ISIN AT0000APOST4
EINBERUFUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 
Donnerstag, dem 20. April 2017, um 10:00 Uhr in der Halle F der 
Wiener Stadthalle, Roland Rainer Platz 1, 1150 Wien, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Post 
Aktiengesellschaft ein.
I. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt 
Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für 
das Geschäftsjahr 2016 2. Beschlussfassung über die Verwendung des 
Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 4. Beschlussfassung über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
2016 5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des 
Aufsichtsrats 6. Wahl des Abschlussprüfers und 
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 7. 
Beschlussfassung über a) die Änderung der Satzung in § 18 Abs 2 
("Hauptversammlung-Teilnahme") b) die Ergänzung der Satzung um einen 
neuen § 25 ("Gerichtsstand") 8. Erneute Beschlussfassung über die 
Ermächtigung des Vorstands a) zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 
1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als 
auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals, auch 
unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem 
solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),
b) gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener 
Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch 
ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen 
über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, c) das 
Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren 
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen, d) unter Widerruf der mit 
Hauptversammlungsbeschluss vom 15. April 2015 zum 10. 
Tagesordnungspunkt erteilten entsprechenden Ermächtigung zum Erwerb 
eigener Aktien
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN
AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind 
spätestens ab 30. März 2017 auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter www.post.at/ir zugänglich: - Jahresabschluss mit Lagebericht, -
Corporate-Governance-Bericht, - Konzernabschluss mit 
Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016, - Beschlussvorschläge 
zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8, - Bericht des Vorstands gem § 65
Abs 1b AktG iVm § 170 Abs 2 AktG und § 153 Abs 4 S 2 AktG zu TOP 8 - 
Bezugsrechtsausschluss bzw umgekehrter Bezugsrechtsausschluss, Erwerb
eigener Aktien, - Geschäftsbericht 2016, - Satzungsgegenüberstellung,
- Unterlagen zur Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular Widerruf, 
Hinweisblatt), - Formulare für die Erteilung einer Vollmacht, - 
Formular für den Widerruf einer Vollmacht, - vollständiger Text 
dieser Einberufung.
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen 
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen
sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10. April 2017 
(Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur 
berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der 
Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am 
Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der 
Gesellschaft in Schriftform spätestens am 14. April 2017 (24:00 Uhr) 
ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und 
Adressen zugehen muss, erforderlich: Per Post oder Boten: 
Österreichische Post Aktiengesellschaft, c/o HV-Veranstaltungsservice
GmbH, Kennwort: Post HV, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60 Per 
E-Mail: anmeldung.post(at)hauptversammlung.at (als elektronisches 
Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen 
Signatur) Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN 
AT0000APOST4 im Text angeben) Die Aktionäre werden gebeten sich an 
ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und 
Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der 
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom 
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des 
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der 
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben 
über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr 
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, - Angaben über den 
Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen 
zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls
Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem 
Herkunftsstaat geführt wird, - Angaben über die Aktien: Anzahl der 
Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000APOST4, - Depotnummer andernfalls 
eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die 
Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des 
Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf 
das Ende des Nachweisstichtages 10. April 2017 (24:00 Uhr, MESZ) 
beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in 
englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre und deren 
Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei der 
Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu 
halten.
IV. ABSTIMMUNG PER BRIEF Jeder Aktionär ist berechtigt an der 
kommenden Hauptversammlung im Wege der Abstimmung per Brief gemäß § 
19 der Satzung und § 127 AktG teilzunehmen. Die Stimmabgabe hat 
schriftlich unter Verwendung des von der Gesellschaft zur Verfügung 
gestellten Formulars (Stimmzettel) zu erfolgen. Die Unterlagen zur 
Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular Widerruf, Hinweisblatt, 
Rückkuvert) werden auf Verlangen zugesandt. Bitte fordern Sie diese 
bei der Abteilung Investor Relations +43 (0) 57767 - 30401 zu 
folgenden Zeiten an: Montag - Donnerstag 9 Uhr - 16 Uhr und Freitag 9
Uhr - 13 Uhr. Die Texte der Formulare und das Hinweisblatt sind 
spätestens am 30. März 2017 auf der Internetseite unter 
www.post.at/ir abrufbar. Der Aktionär hat auf dem Formular 
(Stimmzettel) in jedem Fall folgende Angaben zu machen: Angabe des 
Namens (Firma) und des Wohnorts (Sitz) des Aktionärs, Anzahl der 
Aktien. Die Stimmabgabe bedarf zu ihrer Gültigkeit der Unterfertigung
durch den Aktionär. Das ausgefüllte und mit Originalunterschrift 
versehene Formular (Stimmzettel) muss spätestens am 14. April 2017 
bei Notar Dr. Rupert Brix an dessen Postfach 170, 1011 Wien, als 
Zustellbevollmächtigten der Österreichische Post Aktiengesellschaft 
für Zwecke der Briefwahl zugehen. Ausdrücklich wird darauf 
hingewiesen, dass Voraussetzung für die Abstimmung per Brief der 
Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist, d.h., dass der 
Gesellschaft eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG spätestens am 14.
April 2017 unter einer der oben genannten Adressen zugeht. Aktionäre,
die im Wege der Abstimmung per Brief an der Hauptversammlung 
teilnehmen wollen, müssen daher - genauso wie Aktionäre, die 
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen - für die 
rechtzeitige Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung 
gemäß § 10a AktG im Sinne der obigen Ausführungen Sorge tragen. Die 
Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass abgegebene Stimmen per 
Briefwahl nichtig sind, wenn der Beschluss in der Hauptversammlung 
mit einem anderen Inhalt gefasst wird als im Formular (Stimmzettel) 
vorgesehen. Die Gesellschaft wird erforderlichenfalls auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir ein neues 
Formular (Stimmzettel) zur Verfügung stellen, sollten bis spätestens 
30. März 2017 zulässige Anträge von Aktionären zur Ergänzung der 
Tagesordnung im Sinne von § 109 AktG und/oder bis spätestens 10. 
April 2017 zulässige Beschlussvorschläge von Aktionären zu den 
Tagesordnungspunkten im Sinne von § 110 AktG einlangen. Im Falle 
einer bereits erfolgten Stimmabgabe per Brief kann unter Verwendung 
des von der Gesellschaft zu diesem Zweck auf ihrer Internetseite zur 
Verfügung gestellten Formulars (Widerruf) diese Stimmabgabe 
widerrufen werden. Für die Rechtswirksamkeit des Widerrufs genügt es,
wenn der Widerruf Notar Dr. Rupert Brix per Telefax unter +43 (0) 1 
512 46 11 - 28 spätestens am 19. April 2017, vor Tagesablauf, zugeht.
Erscheint ein Aktionär zur Hauptversammlung, der seine Stimme bereits
im Wege der Abstimmung per Brief abgegeben hat, kann er sein 
Stimmrecht nur dann in der Hauptversammlung ausüben, wenn er 
rechtzeitig, d.h. spätestens am 19. April 2017 wie oben näher 
beschrieben seine Stimmabgabe widerrufen hat. Andernfalls kann der 
Aktionär in der Hauptversammlung ohne Recht auf Ausübung seiner 
Aktionärsrechte als Gast teilnehmen, d.h. diesem Aktionär steht kein 
Rede- und Fra¬gerecht, kein Antragsrecht und insbesondere kein 
Stimmrecht oder Widerspruchsrecht zu. Ein Aktionär, der an der 
Abstimmung per Brief teilgenommen hat, kann auf dem Stimmzettel 
gleichzeitig vorsorglich Widerspruch gegen einen in der 
Hauptversammlung zu fassenden Beschluss erklären. Eine darüber hinaus
gehende Möglichkeit des Widerspruchs besteht nicht.
V. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI 
EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den 
Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat 
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär 
hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person 
(einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 
Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen 
bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist 
sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Für die 
Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege 
und Adressen an: Per Post oder Boten: Österreichische Post 
Aktiengesellschaft, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, 8242 St. 
Lorenzen/Wechsel, Köppel 60 Per Telefax: 43 (0) 1 8900 500 - 75 Per 
E-Mail: anmeldung.post(at)hauptversammlung.at(Dabei können die 
Vollmachten in den Formaten PDF, JPG, TXT und TIF Berücksichtigung 
finden.) Die Vollmachten müssen spätestens bis 19. April 2017, 16:00 
Uhr, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie 
nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle 
der Hauptversammlung übergeben werden. Ein Vollmachtsformular und ein
Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter www.post.at/ir abrufbar. Wir bitten im 
Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten 
Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, 
insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich 
aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular. 
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) 
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur 
Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft
vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt 
wurde. Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in 
der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen 
gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden 
Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für 
den Widerruf der Vollmacht. Als besonderer Service steht den 
Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, 
Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter 
für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung
zur Verfügung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr Dr. Michael Knap
bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die 
Bevollmächtigung von Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter www.post.at/ir ein spezielles Vollmachtsformular 
abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben 
genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post) für die Übermittlung von 
Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit 
einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA 
unter Tel. +43 (0) 1 8763343 - 30, +43 (0) 664 2138740, Fax +43 (0) 1
8763343 - 39 oder E-Mail michael.knap(at)iva.or.at. Der Aktionär hat 
Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder 
allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter 
Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt
das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär 
erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die 
Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter
keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von 
Anträgen entgegennimmt.
VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 
UND 119 AKTG 1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109
AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen
und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber 
dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche 
Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und 
bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post
oder Boten spätestens am 30. März 2017 (24:00 Uhr) der Gesellschaft 
ausschließlich an der Adresse Österreichische Post AG, z.H. Investor 
Relations, 1030 Wien, Haidingergasse 1, zugeht. Jedem so beantragten 
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung 
beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die 
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor 
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der 
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, 
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die 
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung 
(Punkt III) verwiesen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 
AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals 
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform 
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und 
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der 
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer 
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf 
der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft 
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform 
spätestens am 10. April 2017 (24:00 Uhr) der Gesellschaft entweder 
per Telefax an +43 (0) 57767-30409 oder Österreichische Post AG, z.H.
Investor Relations, 1030 Wien, Haidingergasse 1, wobei das Verlangen 
in Textform, beispielsweise als PDF, anzuschließen ist, zugeht. Die 
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung 
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft 
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.
3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG Jedem Aktionär ist 
auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten 
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung 
eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft 
zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und 
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft 
darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger 
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder 
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, 
oder ihre Erteilung strafbar wäre. Auskunftsverlangen sind in der 
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber auch 
schriftlich. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung 
bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der 
Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die 
Fragen können an die Gesellschaft per Telefax an +43 (0) 57767-30409,
z.H. Investor Relations oder per Email an investor(at)post.at 
übermittelt werden.
4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG 
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - 
berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung 
Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere 
Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die 
Reihenfolge der Abstimmung.
5. Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen 
über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 
AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.post.at/ir 
zugänglich.
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE 1. Gesamtzahl der Aktien und 
Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 337.763.190,-- und ist 
zerlegt in 67.552.638 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie 
gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 
demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
67.552.638 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar 
eigene Aktien.
2. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet Es ist 
beabsichtigt, die Hauptversammlung bis zum Beginn der Generaldebatte 
im Internet zu übertragen. Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die 
interessierte Öffentlichkeit können die Rede des 
Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung am 20. April 2017 ab 
ca. 10:00 Uhr live im Internet unter www.post.at/ir verfolgen. Eine 
darüber hinausgehende Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung 
erfolgt nicht.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 08:30 Uhr
Wien, im März 2017      Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Österreichische Post
Harald Hagenauer
Leitung Investor Relations, Konzernrevision & Compliance
+43 (0) 57767-30400
harald.hagenauer(at)post.at
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent:    Österreichische Post AG
             Haidingergasse  1
             A-1030 Wien
Telefon:     +43 (0)57767-0
Email:       investor(at)post.at
WWW:         www.post.at
Branche:     Transport
ISIN:        AT0000APOST4
Indizes:     ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien
Sprache:    Deutsch
Original-Content von: ?sterreichische Post AG, übermittelt durch news aktuell