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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung zur 6. ordentlichen Hauptversammlung der AMAG Austria 
Metall AG (FN 310593f; ISIN: AT00000AMAG3)
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Mittwoch, 19. 
April 2017 um 11:00 Uhr im Schlossmuseum Linz, Schlossberg 1, 4010 
Linz, stattfindenden 6. ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016
samt dem Lagebericht des Vorstandes und dem Corporate 
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 samt
dem Konzernlagebericht des Vorstandes sowie des Berichtes des 
Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2016. 2. 
Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. 
Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns. 3. Beschlussfassung über 
die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
2016. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016. 5. Beschlussfassung über 
die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
2016. 6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
für das Geschäftsjahr 2017. 7. Wahlen in den Aufsichtsrat.
Unterlagen zur Hauptversammlung:
Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, 
somit ab 29.03.2017 auf der Internetseite der Gesellschaft 
www.amag.at unter "ordentliche Hauptversammlung 2017" abrufbar:
a. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 samt Lagebericht b. 
Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2016 c. 
Konzernabschluss samt Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016 
d. Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 e. 
Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den 
Tagesordnungspunkten 2 (Vorschlag für die Gewinnverwendung), 3, 4, 5 
sowie die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den 
Tagesordnungspunkten 6 und 7 f. Erklärungen der zur Wahl in den 
Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen betreffend ihrer fachlichen 
Qualifikationen, ihrer beruflichen oder vergleichbaren Funktionen und
dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit 
begründen könnten sowie ihrer Lebensläufe (§ 87 Abs. 2 AktG)
Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag.at) die
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 
114 AktG sowie die gegenständliche Einladung abrufbar.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG:
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, 
können schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der 
nächsten Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem 
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt 
Begründung beigefügt werden. Die Antragsteller müssen seit mindestens
drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber der Aktien sein. Das 
Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor 
der Hauptversammlung, somit spätestens am 29.03.2017, zugehen.
Weiters können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in 
Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) Vorschläge zur Beschlussfassung 
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den 
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrats
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das
Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor 
der Hauptversammlung, somit spätestens am 07.04.2017 zugehen. Sofern 
Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, hat 
jeder Wahlvorschlag die fachliche Qualifikation der vorgeschlagenen 
Person, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle 
Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen 
könnten.
Zu jedem anderen Tagesordnungspunkt kann jeder Aktionär auch noch in 
der Versammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung
bedürfen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur 
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. 
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
Unternehmen, die Lage des Konzerns sowie die in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger 
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder 
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, 
oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert 
werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von
Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der 
Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Um einen - im Sinne aller Aktionäre liegenden - zügigen und 
sachgerechten Ablauf der Hauptversammlung zu ermöglichen, bitten wir 
Sie, Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit 
bedürfen, zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die 
Gesellschaft zu richten.
Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während 
eines bestimmten Zeitraumes geknüpft sind, können nur ausgeübt 
werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils 
relevanten Zeitraum erbracht wird; hierfür genügt eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Anträge auf Ergänzung der 
Tagesordnung, Beschlussvorschläge und Fragen sind an die Gesellschaft
ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zu übermitteln.
Per Post:
AMAG Austria Metall AG
z.Hd. Herrn Dipl. Kfm. Felix Demmelhuber
Postfach 3
A-5282 Ranshofen
Per Telefax: +43 (0) 7722 801 8 2203
Per E-Mail: felix.demmelhuber(at)amag.at
Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung:
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung der Aktionärsrechte richtet sich nach dem Anteilsbesitz am 
Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung 
(Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 09.04.2017, 24.00
Uhr (MEZ). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, 
wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei 
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung 
gemäß § 10a AktG, die bei der Gesellschaft spätestens am dritten 
Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 13.04.2017, 24.00 Uhr 
(MEZ) an eine der nachgenannten Adressen einlangen muss.
Per Post:
AMAG Austria Metall AG
z.Hd. Herrn Dipl. Kfm. Felix Demmelhuber
Postfach 3
A-5282 Ranshofen
Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 91
Per E-Mail: anmeldung.amag(at)hauptversammlung.at (diesfalls als 
eingescanntes PDF-File dem E-Mail anzuschließen)
Per Swift: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN 
AT00000AMAG3 im Text angeben
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz 
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in 
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung 
hat mindestens die nachfolgenden Angaben nach § 10a Abs. 2 AktG zu 
enthalten:
1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und 
Anschrift; 2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, 
bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei 
juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer, 
unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt 
wird; 3. die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige 
Bezeichnung; 4. Angaben über die Aktien: die Anzahl der Aktien des 
Aktionärs, ISIN AT00000AMAG3; 5. ausdrückliche Angabe, dass sich die 
Bestätigung auf den Depotbestand am 09.04.2017 um 24:00 Uhr MEZ 
bezieht.
Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen 
Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt 
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. 
Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache 
entgegengenommen. Die Depotbestätigung als Nachweis des 
Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf 
den oben genannten Nachweisstichtag 09.04.2017 beziehen.
Gemäß § 262 Abs. 20 AktG werden Depotbestätigungen und Erklärungen 
gemäß § 114 Abs. 1 vierter Satz AktG über ein international 
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der 
Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden 
können gemäß § 10a Abs. 3 zweiter Satz AktG als SWIFT-Nachricht an 
die oben angeführte SWIFT-Adresse der Gesellschaft entgegengenommen.
Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG:
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt 
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum 
Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der 
Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der Aktionär 
hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in 
Textform erteilt werden, wobei der Aktionär bezüglich Anforderungen 
und Anzahl der Personen, die zum Vertreter bestellt werden, nicht 
beschränkt ist. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des 
Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als 
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche 
Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen 
Tagesordnungspunkten erteilt hat. Hat der Aktionär seinem 
depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so 
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung 
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der 
Gesellschaft www.amag.at unter "ordentliche Hauptversammlung 2017" 
zur Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer 
beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Die Vollmacht 
muss der Gesellschaft spätestens am 18.04.2017 bis 15.00 Uhr 
ausschließlich an eine der oben genannten Adressen zugegangen sein 
und wird von der Gesellschaft aufbewahrt. Am Tag der Hauptversammlung
erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei der Registrierung zur 
Hauptversammlung am Versammlungsort.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Stimmrechtsvertretung:
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des 
Interessenverbands für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene 
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür 
ist auf der Internetseite der Gesellschaft www.amag.at unter 
"ordentliche Hauptversammlung 2017" ein spezielles Vollmachtsformular
abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten 
Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap, stellvertretender 
Präsident des IVA, unter Tel. +43 (0)1 87 63 343-30, Telefax +43 (0)1
87 63 343-39 oder E-Mail: michael.knap(at)iva.or.at.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte:
Gemäß § 106 Z 9 AktG wird bekanntgegeben, dass das Grundkapital der 
Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in 
35.264.000 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt ist. Jede 
Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Hieraus stehen
ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und 
stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung 35.264.000.
Einlass:
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt ab 10:30 Uhr. Die Aktionäre 
bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung 
der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher 
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) 
vorzulegen ist. Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu 
erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen 
Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen.
Anreise:
Wir dürfen unsere Aktionärinnen und Aktionäre darauf aufmerksam 
machen, dass im Bereich des Schlossmuseums keine öffentlichen 
Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Hinweise zur Anreise stehen 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.amag.at "ordentliche
Hauptversammlung 2017" zur Verfügung.
Ranshofen, im März 2017
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Investorenkontakt:
Dipl.Kfm. Felix Demmelhuber
Leitung Investor Relations
AMAG Austria Metall AG
Lamprechtshausenerstrasse 61
5282 Ranshofen, Österreich
Tel.:   +43 (0) 7722-801-2203
Email: investorrelations(at)amag.at
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    AMAG Austria Metall AG
             Lamprechtshausenerstraße 61
             A-5282 Ranshofen
Telefon:     +43 7722 801 0
FAX:         +43 7722 809 498
Email:       investorrelations(at)amag.at
WWW:         www.amag.at
Branche:     Metallindustrie
ISIN:        AT00000AMAG3
Indizes:     WBI, ATX Prime, VÖNIX, ATX BI, ATX GP
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien
Sprache:    Deutsch
Original-Content von: AMAG Austria Metall AG, übermittelt durch news aktuell