(ots) - Bundestag berät abschließend über Erleichterungen 
für Neubauten
   Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag das "Gesetz zur
Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur 
Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt" und damit eine 
Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) beschließen. Hierzu erklären der 
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Georg 
Nüßlein und ihre baupolitische Sprecherin Marie-Luise Dött:
   Georg Nüßlein: "Für mehr bezahlbaren Wohnraum gibt es nur ein 
Rezept, das letztlich Erfolg garantiert: Bauen, bauen, bauen! Mit den
Neuerungen im Baurecht wird das leichter möglich. Die neue 
Gebietskategorie des 'Urbanen Gebietes' ermöglicht künftig neue 
Stadtviertel, in denen Wohnen, Arbeiten und Einrichtungen der 
örtlichen Infrastruktur enger miteinander verbunden werden können. 
Funktionieren kann dieses Konzept jedoch nur, wenn es der 
Bundesbauministerin gelingt, den Bundesrat von den von ihr 
vorgeschlagenen Lärmschutzgrenzwerten zu überzeugen. Wegen des 
außergewöhnlich hohen Wohnraumbedarfs in den kommenden Jahren 
erhalten Städte und Gemeinden befristet bis Ende 2019 die 
Möglichkeit, im Außenbereich am unmittelbaren Ortsrand eine 
Bauleitplanung im beschleunigten Verfahren durchzuführen. Dabei geht 
es um kleine Flächen mit einer bebaubaren Grundfläche von weniger als
einem Hektar. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Kommunen mit 
diesem Instrument verantwortungsbewusst umgehen und so vor Ort die 
Bautätigkeit sinnvoll anregen."
   Marie-Luise Dött: "Die Änderungen am Baugesetzbuch sind stark 
investitionsorientiert, setzen ein Ergebnis des Bündnisses für 
bezahlbares Wohnen und Bauen um und ergänzen die dort vorgeschlagenen
Maßnahmen sinnvoll. Der Mangel an Bauland ist derzeit der 
Flaschenhals beim Wohnungsbau. 
   Darüber hinaus haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung 
inhaltlich erweitert und abgerundet. So werden Wohnraumbedürfnisse 
der Bevölkerung, insbesondere auch die von kinderreichen Familien, in
die Ziele und Grundsätze der Bauleitplanung bzw. in die 
Planungsleitlinien integriert. Damit werden die Erwartungen des 
Gesetzgebers an den Beitrag der Kommunen zur Baulandmobilisierung 
zusätzlich unterstrichen.
   Darüber hinaus wird der Mieterschutz in Milieuschutzgebieten 
vertretbar ausgebaut und den Kommunen werden die Wege zur 
einvernehmlichen Lösung mancherorts umstrittener Dauerwohnnutzungen 
in Erholungsgebieten aufgezeigt."
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