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Unternehmen/Bericht des Vorstandes zur 0,8%igen Kapitalerhöhung
1.   Allgemeines
In der am 2. Juli 2014 abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung der
voestalpine AG wurde der Vorstand gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis 
30. Juni 2019 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 
31.330.923,02, allenfalls in mehreren Tranchen, durch Ausgabe von bis
zu 17.244.916 auf den Inhaber lautende Stück Stammaktien 
(Stückaktien) gegen Sacheinlagen und/oder Bareinlagen unter 
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Ausgabe an 
Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der 
Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens
im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu erhöhen. Die 
jeweilige Ausübung, der Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen sowie 
ein etwaiger Ausschluss des Bezugsrechtes sind vom Vorstand im 
Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen. Der Aufsichtsrat ist 
ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von 
Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen (siehe § 4
Abs 2b der Satzung der voestalpine AG in der Fassung vom 6. Juli 
2016). Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand bisher einmal mit 
Beschluss des Vorstandes der voestalpine AG über die Ausnutzung des 
genehmigten Kapitals vom 9. März 2015 dahingehend Gebrauch gemacht, 
dass das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 4.542.052,14 auf EUR 
317.851.287,79 durch Ausgabe von 2.500.000 neuer auf Inhaber lautende
Stammaktien erhöht wurde.
2.   Beschluss des Vorstands
In Entsprechung der unter Punkt 1 angeführten Ermächtigung hat der 
Vorstand der voestalpine AG, vorbehaltlich der Zustimmung des 
Aufsichtsrates, am 6. März 2017 beschlossen, das Grundkapital der 
Gesellschaft im Betrag von derzeit EUR 317.851.287,79 um EUR 
2.543.549,20 auf EUR 320.394.836,99 durch Ausgabe von 1.400.000 Stück
neuer auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) mit einer 
Gewinnberechtigung ab 1. April 2016 zu erhöhen ("Kapitalerhöhung"). 
Dies entspricht einer Erhöhung des Grundkapitals um (gerundet) 0,8%. 
Der Ausgabebetrag pro Stückaktie wurde mit EUR 39,93 festgelegt und 
ist zur Gänze in bar zu leisten. Der Ausgabebetrag entspricht dem 
Durchschnitt der Börsenschlusskurse der Aktie der voestalpine AG der 
letzten 5 Handelstage vor Beschlussfassung durch den Vorstand am 6. 
März 2017. Zur Übernahme der Aktien aus der Kapitalerhöhung wurde 
ausschließlich der Aktionär voestalpine Mitarbeiterbeteiligung 
Privatstiftung mit der Verpflichtung zugelassen, diese Aktien 
treuhändig entsprechend den Bestimmungen des 
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der voestalpine für die am 
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der voestalpine teilnehmenden 
Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der voestalpine AG oder einer
mit ihr verbundenen Gesellschaft zu halten. Das Bezugsrecht 
sämtlicher anderer Aktionäre wurde ausgeschlossen.
3.   Zum Ausschluss des Bezugsrechtes
Das wichtigste Kapital eines Unternehmens sind die Mitarbeiter. Ohne 
ihren Einsatz ist ein wirtschaftlicher Erfolg nicht möglich. 
Dementsprechend hat die voestalpine bereits im Jahr 2000 ein 
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm eingeführt und dieses seither 
kontinuierlich ausgebaut. Aktuell hält die voestalpine 
Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung rund 12,92% des Grundkapitals 
der voestalpine AG. Ebenfalls im Wege der Stiftung werden darüber 
hinaus rund 1,2% Privataktien von ehemaligen und aktuellen 
Konzernmitarbeitern verwaltet. Mit der Mitarbeiterbeteiligung der 
voestalpine wird einerseits ein stabiler Aktionär der voestalpine AG 
ermöglicht. Andererseits wird die Identifikation der Mitarbeiter mit 
dem Unternehmen sowie die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen 
erhöht und die Mitarbeiter profitieren als Aktionäre vom Erfolg des 
Unternehmens. Die Mitarbeiterbeteiligung der voestalpine basiert im 
Wesentlichen auf einer Verwendung von Teilen der 
kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltserhöhungen von Mitarbeitern 
zur Zuteilung in Aktien der voestalpine AG, wobei in einem ersten 
Schritt Aktien von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung 
Privatstiftung erworben und auf einem Eigenkonto gehalten werden. In 
einem zweiten Schritt werden die Aktien an Mitarbeiter jährlich unter
Berücksichtigung und Ausnutzung steuerlicher Vorteile zugeteilt. Die 
an Mitarbeiter zugeteilten Aktien werden von der voestalpine 
Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung für die Mitarbeiter auf eigens 
für die Mitarbeiter eingerichteten Treuhandkonten gehalten. Das 
Stimmrecht für sämtliche von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung 
Privatstiftung gehaltenen Aktien (Eigenkonto, Treuhandkonten) wird 
von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung ausgeübt, 
die Dividenden aus den an Mitarbeitern bereits zugeteilten Aktien 
stehen den Mitarbeitern zu. Scheidet ein Mitarbeiter, welcher am 
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm teilgenommen hat, aus dem voestalpine
Konzern aus welchem Grund auch immer (z.B. Pensionierung) aus, erhält
dieser Mitarbeiter jene Aktien zur freien Verfügung, die die 
voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung treuhändig für 
sie/ihn gehalten hat. Das Beteiligungsausmaß der 
Mitarbeiterbeteiligung an der voestalpine AG ist daher nicht 
konstant, sondern verringert sich in Folge einer in jedem Unternehmen
bestehenden Mitarbeiterfluktuation. Die Kapitalerhöhung im Ausmaß von
(gerundet) 0,8% dient der Absicherung der grundsätzlich vom Vorstand 
und auch der Belegschaft angestrebten Beteiligung von zumindest 10% 
der Mitarbeiterbeteiligung am Grundkapital der voestalpine AG. Zudem 
wird mit der Kapitalerhöhung die Mitarbeiterbeteiligung (anfänglich) 
auf 13,61% (zuzüglich rund 1,19% Privataktien) des Grundkapitals der 
voestalpine AG erhöht. Dieses Beteiligungsausmaß wird sich künftig 
entsprechend der Mitarbeiterfluktuation im voestalpine Konzern 
reduzieren, sofern die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung 
Privatstiftung im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms nicht 
weitere Aktien der voestalpine AG erwirbt. Gemäß § 153 Abs. 5 AktG 
stellt die vorrangige Ausgabe von Aktien der Gesellschaft an 
Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der 
Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens einen 
ausreichenden Grund für den Ausschluss des Bezugsrechtes der 
Aktionäre dar. Der Ausschluss ist darüber hinaus sachlich 
gerechtfertigt, da
(i)das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm und deren Absicherung aus den 
oben      angeführten Gründen im Interesse der voestalpine AG ist,  
(ii)der Bezugsrechtsausschluss im Rahmen der Kapitalerhöhung geeignet
ist, das
Ziel der Absicherung des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der voestalpine
     zu erreichen und keine Alternative besteht, durch die das genannte Ziel
     auch ohne Bezugsrechtsausschluss in vergleichbarer effizienter Weise
     erreicht werden kann sowie
(iii)der Ausschluss des Bezugsrechtes verhältnismäßig ist. Durch den relativ
     geringen Umfang der Kapitalerhöhung wird nach Kenntnis des Vorstands kaum
     oder nur geringfügig in Minderheitspositionen der Aktionäre eingegriffen
     und es entstehen auch keine neuen Mehrheitspositionen. Ein
     vermögensrechtlicher Nachteil entsteht den Aktionären nicht, da der
     Ausgabebetrag pro Aktie der Durchschnitt der Börsenschlusskurse der Aktie
     der voestalpine AG der letzten 5 Handelstage vor Beschlussfassung
     durch den Vorstand am 6. März 2017 ist. Mit diesem Durchschnittskurs wird
     sichergestellt, dass der Ausgabebetrag pro Aktie der Bewertung des
     Unternehmens an der Börse entspricht. Eine reale Gefahr der Verwässerung
     der Mitgliedschaftsrechte von Aktionären besteht ebenfalls nicht, da die
     Aktien der Gesellschaft höchst liquide sind und Aktionäre jederzeit am
     Kapitalmarkt Aktien der Gesellschaft in einem solchen Ausmaß erwerben
     können, die ihre Verwässerung des Stimmrechtsanteils ausgleicht.
     Insgesamt ist somit der Ausschluss des Bezugsrechtes sachlich
     gerechtfertigt.
     Linz, im März 2017
     Der Vorstand
Rückfragehinweis:
DI Peter Fleischer
Head of Investor Relations
Tel.: +43/50304/15-9949
Fax:  +43/50304/55-5581
mailto:peter.fleischer(at)voestalpine.com
http://www.voestalpine.com
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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