(ots) - Am 10. Januar 2017 hat die Europäische Kommission 
das "Dienstleistungspaket" vorgelegt. Dieses Paket enthält Vorschläge
zur Einführung einer europäischen Dienstleistungskarte sowie zur 
Überprüfung der Verhältnismäßigkeit von Berufsreglementierungen. 
Damit soll der Verwaltungsaufwand für Dienstleister, die ihre 
Aktivitäten in andere Mitgliedsstaaten ausweiten möchten, verringert 
werden.
   Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und die 
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) lehnen das 
Dienstleistungspaket der Europäischen Kommission ab, da dieses neue 
Einfallstore für Schwarzarbeit schafft. Die Dienstleistungskarte 
führt das Herkunftslandprinzip durch die Hintertür ein und gefährdet 
bestehende Kontrollrechte innerhalb Deutschlands. Der geplante 
bürokratische Verhältnismäßigkeitstest bei reglementierten Berufen 
greift in unzulässiger Weise in die Regelungskompetenz des nationalen
Gesetzgebers ein.
   "Die duale Ausbildung und die Reglementierung von Handwerksberufen
sind ein Grundpfeiler des wirtschaftlichen Erfolgs und haben zu einer
vergleichsweisen niedrigen Jugendarbeitslosigkeit geführt. Das 
bewährte System der dualen Ausbildung inklusive der Meisterpflicht 
darf nicht angetastet werden." Sagte Robert Feiger, 
Bundesvorsitzender der IG BAU.
   "Die Europäische Kommission konnte uns mit ihrem Vorschlag nicht 
überzeugen, dass mit der elektronischen Dienstleistungskarte die 
Kontrolle von Arbeitsbedingungen weiter möglich sein wird. Eher 
erscheint es so, dass die Gründung von Briefkastenfirmen gefördert 
und Scheinselbständigkeit erleichtert wird", sagte ZDB-Präsident 
Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein.
   Die IG BAU und der ZDB fordern daher die deutsche Bundesregierung 
auf, das Dienstleistungspaket im Europäischen Rat abzulehnen. Der 
Deutsche Bundestag und der Bundesrat müssen zudem darauf achten, dass
die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit durch 
das Dienstleistungspaket nicht verletzt werden.
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