PresseKat - EANS-Hauptversammlung: Andritz AG / Einberufung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: Andritz AG / Einberufung zur Hauptversammlung

ID: 1460774

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Wir laden hiermit unsere AktionÀrinnen und AktionÀre zu der

am Dienstag, dem 28. MĂ€rz 2017, um 10:30 Uhr,
im Steiermarksaal/Grazer Congress,
8010 Graz, Schmiedgasse 2

stattfindenden 110. ordentlichen Hauptversammlung der ANDRITZ AG mit
dem Sitz in Graz, FN 50935 f, ein.

A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts,
jeweils fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2016

2. Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2016

4. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2016

5. Beschlussfassung ĂŒber die Festsetzung der VergĂŒtung an die
Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2016

6. Wahl des AbschlussprĂŒfers fĂŒr den Jahres- und den Konzernabschluss
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2017

7. Wahl von einer Person in den Aufsichtsrat

B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)

Folgende Unterlagen sind spÀtestens ab dem 21. Tag vor der
ordentlichen Hauptversammlung, somit spÀtestens ab dem 7. MÀrz 2017,
gemĂ€ĂŸ § 108 AktG auf der eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
(www.andritz.com) veröffentlicht und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen:





- Einberufung - BeschlussvorschlÀge des Vorstands und des
Aufsichtsrats zu den einzelnen Tagesordnungspunkten -
Jahresabschluss fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2016 mit Lagebericht -
Konzernabschluss fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2016 mit Konzernlagebericht -
Corporate Governance-Bericht fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2016 - Bericht des
Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemĂ€ĂŸ § 96 AktG - ErklĂ€rungen
gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf des Kandidaten fĂŒr die Wahl
in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 7 - Formulare fĂŒr die
Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht

C. HINWEISE ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE (§ 106 Z 5 AKTG)

1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch AktionÀre (§ 109 AktG)
AktionÀre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können
schriftlich verlangen, dass zusÀtzliche Punkte auf die Tagesordnung
der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. FĂŒr jeden
solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag
samt BegrĂŒndung enthalten.

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG
erforderlich. Sie muss vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die DepotbestÀtigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als
sieben Tage sein und es muss bestÀtigt werden, dass die AktionÀre
seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien
durchgehend halten. Bei mehreren AktionÀren, die nur zusammen den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals
erreichen, mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen fĂŒr alle AktionĂ€re auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Zum weiteren erforderlichen Inhalt der DepotbestÀtigung wird auf die
AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen. Der
schriftliche Antrag (Unterschrift erforderlich) zur Aufnahme eines
weiteren Tagesordnungspunkts muss der Gesellschaft samt obigem
Nachweis zum Anteilsbesitz spÀtestens am 21. Tag vor der ordentlichen
Hauptversammlung, somit spÀtestens am 7. MÀrz 2017, an ihrer
GeschĂ€ftsanschrift AT-8045 Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung
Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, zugehen.

2. BeschlussvorschlÀge von AktionÀren (§ 110 AktG) AktionÀre, deren
Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können
der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und
verlangen, dass diese VorschlÀge zusammen mit den Namen der
betreffenden AktionĂ€re, der anzuschließenden BegrĂŒndung und einer
allfÀlligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der Internetseite der Gesellschaft (www.andritz.com) zugÀnglich
gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der BegrĂŒndung die
ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG.

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG
erforderlich. Sie muss vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die DepotbestÀtigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als
sieben Tage sein. Bei mehreren AktionÀren, die nur zusammen den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals
erreichen, mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen fĂŒr alle AktionĂ€re auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Zum weiteren
erforderlichen Inhalt der DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen
zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen.

Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem
Nachweis zum Anteilsbesitz spÀtestens am siebten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spÀtestens am 17. MÀrz 2017, entweder

- per E-Mail an die Adresse: michael.buchbauer(at)andritz.com, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist - per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer
GeschĂ€ftsanschrift AT-8045 Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung
Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, oder - per Telefax unter
der Telefax-Nummer +43 (316) 6902 465

zugehen.

3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG) Jedem AktionÀr ist auf Verlangen in
der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft
zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschÀftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit 1. sie nach vernĂŒnftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufĂŒgen, oder 2. ihre Erteilung strafbar wĂ€re.

Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf,
mögen im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht
erforderlich) an die Gesellschaft ĂŒbermittelt werden.

Die Fragen können an die Gesellschaft

- per E-Mail an die Adresse: michael.buchbauer(at)andritz.com - per
Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer GeschÀftsanschrift
AT-8045 Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations,
oder - per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (316) 6902 465

ĂŒbermittelt werden.

4. AntrÀge in der Hauptversammlung (§ 119 AktG) Jeder AktionÀr ist
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
AntrÀge zu stellen.

D. Nachweisstichtag und Voraussetzungen fĂŒr die Teilnahme an der
Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende
des zehnten Tags vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag),
das ist der 18. MĂ€rz 2017 (Samstag), 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende
des Nachweisstichtags AktionÀr ist und dies der Gesellschaft
nachweist.

Bei Inhaberaktien ist fĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG erforderlich.
Sie muss vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.

Die DepotbestÀtigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2
AktG):

- Angaben ĂŒber den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrÀuchlicher Code - Angaben
ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen - Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien
des AktionÀrs, die Bezeichnung der Gattung oder die international
gebrÀuchliche Wertpapierkennnummer - Depotnummer bzw. eine sonstige
Bezeichnung - Die Angabe, dass sich die BestÀtigung auf den
Depotstand am 18. MĂ€rz 2017 um 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien)
bezieht

Die DepotbestÀtigung kann in deutscher oder englischer Sprache
ausgestellt werden. Die DepotbestÀtigung muss spÀtestens am dritten
Werktag vor der Hauptversammlung, somit spÀtestens am 23. MÀrz 2017,
um 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien), ausschließlich auf einem der
folgenden Wege einlangen:

- als Papierdokument mit firmenmĂ€ĂŸiger Zeichnung seitens des
ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die
Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St.
Lorenzen am Wechsel - per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0)1
8900 500 DW 94 - per E-Mail an die Adresse:
anmeldung.andritz(at)hauptversammlung.at, wobei die DepotbestÀtigung
dem E-Mail im PDF-Format anzuschließen ist, oder - per SWIFT an die
Adresse GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt unter Angabe der
ISIN AT0000730007).

Die Kreditinstitute werden ersucht, DepotbestÀtigungen nach
Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu ĂŒbermitteln.

Zutritt zur Hauptversammlung Die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung
gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die AktionÀre
bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur ÜberprĂŒfung der IdentitĂ€t am
Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis
(FĂŒhrerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Wir ersuchen
Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer
sowie die nunmehr ĂŒblichen Sicherheitsvorkehrungen zu
berĂŒcksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:00
Uhr.

E. Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)

GemĂ€ĂŸ § 113 AktG hat jeder AktionĂ€r, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natĂŒrliche oder
juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im
Namen des AktionÀrs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben
Rechte wie der AktionÀr, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die
Vertreter namentlich bezeichnen. Der AktionÀr ist in der Anzahl der
Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht
beschrÀnkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur
ausĂŒben, soweit der AktionĂ€r eine ausdrĂŒckliche Weisung zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden.
Vollmachten sowie deren Widerruf haben in Textform zu erfolgen.

Ein AktionĂ€r kann seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut nach Absprache
mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genĂŒgt es, wenn das
Kreditinstitut zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung auf einem der dafĂŒr
zugelassenen Wege (siehe oben) gegenĂŒber der Gesellschaft die
ErklÀrung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die
Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft
ĂŒbermittelt werden.

Eine erteilte Vollmacht kann vom AktionÀr widerrufen werden. Der
Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.
ErklĂ€rungen ĂŒber die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten
können ausschließlich auf einem der folgenden Wege ĂŒbermittelt
werden:

- per Post oder Kurierdienst an die Anschrift
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am
Wechsel - per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0)1 8900 500 DW
94 - per E-Mail an die Adresse anmeldung.andritz(at)hauptversammlung.at,
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist - durch persönliche Vorlage am Eingang zur HV oder
- von Kreditinstituten gemĂ€ĂŸ § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die
Adresse GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt unter Angabe der
ISIN AT0000730007).

Die Vollmacht bzw. ein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr MEZ
(Ortszeit Wien) des Vortags der Hauptversammlung (sohin dem 27. MĂ€rz
2017) zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw. ein Widerruf
persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der
Registrierung vorzulegen.

Die Gesellschaft hat fĂŒr die Erteilung der Vollmacht Formulare auf
ihrer Website (www.andritz.com) zur VerfĂŒgung gestellt. Um die
Administration der Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die auf
der Website zur VerfĂŒgung gestellten Formulare zu verwenden.

Als besonderer Service besteht fĂŒr AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re, die
an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen können, die
Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen
unabhĂ€ngigen und ausschließlich an die Weisungen des/der jeweiligen
AktionĂ€rin bzw. AktionĂ€rs gebundenen Stimmrechtsvertreter ausĂŒben zu
lassen. AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re, die diesen fĂŒr sie kostenfreien
Service in Anspruch nehmen wollen, werden ersucht, diesbezĂŒglich
direkt mit Herrn Dr. Michael Buchbauer, ANDRITZ AG, Tel.: +43 (316)
6902 2979, Telefax: +43 (316) 6902 465 oder E-Mail:
michael.buchbauer(at)andritz.com, Kontakt aufzunehmen.

F. Angaben zur Übertragung der Hauptversammlung (§ 106 Z 2 AktG)

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bild- oder TonĂŒbertragung der
Hauptversammlung im Internet nicht erfolgt.

G. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 104.000.000,-- und ist eingeteilt
in 104.000.000 StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme. Die
Gesellschaft hÀlt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
1.939.784 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien betrÀgt
demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
102.060.216.

Graz, im Februar 2017
Der Vorstand der ANDRITZ AG

RĂŒckfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head Group Finance, Corporate Communications & Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer(at)andritz.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Andritz AG
Stattegger Straße 18
A-8045 Graz
Telefon: +43 (0)316 6902-0
FAX: +43 (0)316 6902-415
Email: welcome(at)andritz.com
WWW: www.andritz.com
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000730007
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, ATX five
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch

Original-Content von: Andritz AG, ĂŒbermittelt durch news aktuell


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Datum: 25.02.2017 - 09:32 Uhr
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