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WKZ Wohnkompetenzzentren: „Nachbesserung“ bei Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) lässt viele Fragen offen

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Erschwerter Kreditzugang bleibt – Senioren besonders benachteiligt

(firmenpresse) - Ludwigsburg, 03.02.2017. Am 21.12.2016 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesvorschlag beschlossen, mit dem die Wogen geglättet werden sollen. Man reagierte damit auf massive Kritik unterschiedlichster Verbände und Teile der Politik über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, das am 21. März 2016 in Kraft trat. „Seitdem sind weite Teile der Bevölkerung davon ausgeschlossen, einen Immobilienkredit zu erhalten, selbst dann, wenn es sich nur um eine Verlängerung, die sogenannte Prolongation handelt“, so Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren.

Das unter der Überschrift Verbraucherschutz stehende neue Gesetz hat viele Konsequenzen. Zunächst einmal sollen hierdurch Verbraucher davor bewahrt werden, sich durch einen Immobilienerwerb zu sehr zu verschulden, woran zunächst nichts auszusetzen wäre. Die Vorgaben in Deutschland gehen jedoch weit über die von anderen europäischen Ländern hinaus, wie vielfach moniert wurde. Die nun vorgeschlagenen Änderungen sind zum Teil in ihrer Ausführung wenig griffig und in ihrer Konsequenz für viele ein großes Problem. Sie beinhalten also zum ursprünglichen Gesetz kaum Verbesserungen für bestimmte Zielgruppen.

So soll sich der Kreditgeber „vor Abschluss des Immobilienkredits (...) umfassend über die finanzielle und persönliche Situation des Kunden, seine Vorlieben und Ziele informieren. Er soll in der Lage sein, eine passende Empfehlung auszusprechen“. Tut er dies nicht, drohen Haftungsrisiken. So können Kunden den Vertrag „jederzeit kündigen, wenn der Darlehensgeber gegen seine Pflichten verstoßen hat und trotz fehlender Kreditwürdigkeit ein Vertrag zustande gekommen ist“ ((https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/07/2015-07-15-mehr-schutz-bei-krediten.html). In der Konsequenz heißt dies schon jetzt, dass Kreditgeber eher zu ihren Gunsten prüfen werden. Die Sparkassenverbände sprechen von einem deutlichen Einbruch bei Finanzierungszusagen.





Neu ist, dass nun doch Wertsteigerungen bei Immobilien berücksichtigt werden. Im Gesetzesvorschlag ist jedoch die Rede von „Wertsteigerung durch Baumaßnahmen oder Renovierung“. Ungeklärt bleibt weiter, ob hiermit auch Wertsteigerungen durch allgemeine Kaufpreissteigerungen gemeint sein könnten, die in den letzten 20 Jahren einen erheblich größeren Anteil an Immobilien beigetragen haben als beispielsweise Renovierungsmaßnahmen“, so der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren.

Auf der Strecke bleiben weiterhin Senioren bzw. Personen, deren Finanzierungsablauf ins Rentenalter fällt. Hier hat sich an den harten Finanzierungsvoraussetzungen (Endfinanzierung bis zum statistischen Sterbezeitpunkt, Bonitätsbemessung unter Berücksichtigung eines geradezu willkürlichen Zinssatzes und keine Berücksichtigung der Werthaltigkeit der Immobilie) nichts geändert. Nach Auffassung von Experten dürfte diese Zielgruppe auch weiterhin keine Chance haben, eine Finanzierung – zum Beispiel für den behindertengerechten Umbau des Hauses – oder eine Anschlussfinanzierung zu erhalten. Verbraucherschützer empfehlen bei Geldbedarf schon jetzt einen Verkauf der Wohnung oder des Hauses und einen Umzug in eine günstigere Wohnung. Aus Sicht der WKZ Wohnkompetenzzentren ist dies eine nahezu zynische Vorstellung, wenn man sich die Lebenssituation der Senioren anschaut, die meist immer an ihrer gewohnten Umgebung hängen. Vielen wird indes nichts anderes übrigbleiben.

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Datum: 06.02.2017 - 11:55 Uhr
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 06.02.2017

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