(ots) - Karlsruhe. Der SWR hat das heutige Urteil (26.
Januar 2017) des Bundesgerichtshofs zum ARD-Buffet Magazin mit
Überraschung zur Kenntnis genommen. Der BGH hat das Urteil des OLG
Hamburg vom 15. April 2014 aufgehoben und die Sache zur neuen
Verhandlung und Entschei-dung zurückverwiesen, da der
Unterlassungsantrag nicht hinreichend bestimmt war. Der SWR wird die
schriftliche Begründung des BGH sorgfältig prüfen und analysieren,
sobald diese vorliegt.
Der SWR weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der
Burda-Verlag die Zeitschrift in eigener redaktioneller Verantwortung
und auf eigenes wirtschaftliches Risiko herausgibt.
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