PresseKat - ARAG Verbrauchertipps zum Winter

ARAG Verbrauchertipps zum Winter

ID: 1447297

Wildwechsel/Wohnungseigentümer/Mitverschulden

(firmenpresse) - Wildwechsel - Vorsicht bei Streusalzeinsatz

Minusgrade, Schnee und Eis verwandeln unsere Straßen derzeit vielerorts in Eisflächen. Es besteht Rutschgefahr! Um Unfällen vorzubeugen, streuen die öffentlichen Winterdienste deshalb Salz - und begünstigen dadurch unfreiwillig weitere Wildunfälle. Denn das Streusalz lockt laut ARAG Experten Rotwild, Schwarzwild, Rehe und Hasen an die Randstreifen. Die Tiere lecken das Salz auf oder fressen mit Vorliebe die salzigen Pflanzen, denn als Nährstoff ist Salz für Wildtiere eine überlebenswichtige Nahrungsergänzung. Es unterstützt den Fellwechsel im Herbst und im Winter, die Verdauung und den Stoffwechsel. Das bedeutet in ländlichen Gebieten eine erhöhte Unfallgefahr für Autofahrer, wenn auf vereisten Straßen Streusalz zum Einsatz kommt.



Download des Textes:

https://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/





Winterdienst: Darf ein Wohnungseigentümer eine Fachfirma beauftragen?

In der Gemeinschaft von Wohnungseigentümern müssen Entscheidungen bezüglich des Wohnhauses oftmals ganz demokratisch per Mehrheitsbeschluss gefällt und auch gemeinsam umgesetzt werden. So verhält es sich nach Angaben der ARAG Experten jedoch nicht zwangsläufig beim Thema Winterdienst. In einem konkreten Fall hatten die Eigentümer mehrheitlich beschlossen, den Räum- und Streudienst turnusmäßig im Wechsel durchzuführen. Ein neues Mitglied der Gemeinschaft beantragte auf einer Versammlung nun die Vergabe des Winterdienstes an eine Fachfirma, weil es sich nicht in der Lage sah, dieser Pflicht nachzukommen. Die übrigen Eigentümer lehnten dies jedoch ab und verwiesen auf den früher gefassten Beschluss. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass dieser jedoch nichtig ist. Ein Mehrheitsbeschluss umfasst nicht die Befugnis, dem einzelnen Wohnungseigentümer außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten Leistungspflichten wie den Winterdienst aufzuerlegen (Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 161/11).







Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/





Glatteis: Immer die gestreuten Wege nehmen!

Wer sich in Gefahr begibt, kommt zwar nicht immer unweigerlich darin um, aber kann für Schäden selbst haftbar sein. So geschehen in einem konkreten Fall, in dem ein Passant nicht den geräumten und gestreuten Weg benutzte, sondern andere, nicht gräumte Wege einschlug. Dort stürzte der Fußgänger promt und verletzte sich. Doch seine Klage auf Schmerzensgeld blieb erfolglos. Nach Auskunft der ARAG Experten sind Fußgänger angehalten, winterdienstlich behandelte Wege auch zu nutzen, wenn diese zur Verfügung stehen. Tun sie es nicht, dürfen sie sich nicht beklagen, wenn sie ausrutschen und fallen (LG Karlsruhe, Az.: 6 O 205/12).



Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Internationale Grüne Woche 2017: Brandenburger Ernährungswirtschaft setzt auf weiteres Wachstum in der deutschen Hauptstadtregion Neu im Helios-Verlag: Dresdner Feldpostbriefe von G. König
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 23.01.2017 - 13:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1447297
Anzahl Zeichen: 3534

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Verbrauchertipps zum Winter"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Herbstlaub - Das sagen die Gerichte ...

Jedes Jahr im Herbst haben die deutschen Gerichte Hochkonjunktur. Nicht selten geht es dabei um eine ganz natürliche Sache - das Herbstlaub. Die damit zusammenhängende Verkehrssicherungspflicht obliegt je nach Statuten, Mietverträgen und Absprache ...

Herbstlaub - Das sagen die Gerichte ...

Jedes Jahr im Herbst haben die deutschen Gerichte Hochkonjunktur. Nicht selten geht es dabei um eine ganz natürliche Sache - das Herbstlaub. Die damit zusammenhängende Verkehrssicherungspflicht obliegt je nach Statuten, Mietverträgen und Absprach ...

Immobilien-Leibrente: Wie sinnvoll ist das? ...

Den Ruhestand sorgenfrei genießen? Für immer mehr Senioren erfüllt sich dieser Wunsch nicht. Für Wohneigentümer gibt es aber eine Möglichkeit, die monatlichen Einnahmen zu steigern: die sogenannte Immobilien-Leibrente. Damit lässt sich das in ...

Alle Meldungen von ARAG SE