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Medizinrecht u. Arzthaftungsrecht: Rechtsanwälte Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor Landgericht Aachen.

ID: 1445274

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:



Landgericht Aachen - vom 16. Januar 2017
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlgeschlagene laparoskopische Appendektomie bei Kleinkind, 40.000,- Euro, LG Aachen, Az.: 11 O 178/15

Chronologie:
Die in 2013 fünfjährige Klägerin stellte sich wegen starker Bauchschmerzen in der Klinik der Beklagten vor. Dort nahmen die Mediziner eine laparoskopische Appendektomie vor, anlässlich derer es zu einer Perforation des Blasendaches und der Blasenhinterwand kam. In der Folge litt die Klägerin an Blasenentleerungsstörungen, Erbrechen, Schmerzen, verzögertem Heilungsverlauf und es waren zwei Revisionsoperationen erforderlich.

Verfahren:
Das Landgericht Aachen hat die Angelegenheit durch ein viszeralchirurgisches Sachverständigengutachten hinterfragen lassen. Dabei stellte der Gutachter mehrere Behandlungsfehler fest: Zu der Verletzung der Blase hätte es nicht kommen dürfen, auch hätte die Revisionsoperation früher erfolgen müssen. Das Landgericht hat die Beklagte sodann verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld von 20.000,- Euro zu zahlen. Außerdem stellte es fest, dass die Beklagte verpflichtet sei, sämtliche weiteren materiellen Schäden aus der Fehlbehandlung für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen. Den Streitwert legte das Gericht auf 40.000,- Euro fest.





Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Aus dem zugesprochenen Feststellungsantrag hat die Klägerin nun noch die Möglichkeit, weitere materielle Ansprüche geltend zu machen. Hinsichtlich der Höhe werden zunächst wieder außergerichtliche Verhandlungen mit dem Haftpflichtversicherer der Klinik notwendig, meint die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki. RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht begrüßt die Entscheidung des Gerichtes.

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Datum: 17.01.2017 - 13:50 Uhr
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