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  Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
  adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
  Emittent verantwortlich.
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Geschäftszahlen/Bilanz/Rechnungslegung/Abschlussprüfungen/FMA 
Bescheid 30.12.2016
Aufgrund eines Bescheids der Finanzmarktaufsicht (FMA), gegen den die
Flughafen Wien AG (FWAG) rechtliche Schritte prüft, hätte die 
Beteiligung der FWAG an Malta International Airport und Malta 
Mediterranean Link Consortium Limited (MMLC) schon zu einem früheren 
Zeitpunkt, nämlich bereits 2006, vollkonsolidiert werden sollen, 
während diese in der FWAG Konzernbilanz bis 30.3. 2016 at equity 
konsolidiert wurde. Daraus ergibt sich laut FMA unter anderem, dass 
die vorläufige Aufwertung in Höhe von EUR 51,8 Mio. der schon vor dem
Zusatzerwerb von SNC-Lavalin Group Inc. gehaltenen Aktien zum Q1/2016
in den Quartalsergebnissen 2016 nicht ergebniswirksam auszuweisen 
war. Der Erwerb der zusätzlichen Anteile an MMLC am 30.3.2016 ist als
Transaktion mit Minderheitsgesellschaftern ergebnisneutral im 
Eigenkapital zu erfassen. Darüber hinausgehende Effekte werden 
derzeit und vorläufig so eingeschätzt, dass es für 2016 zu einer 
geringfügigen Verbesserung des ausgewiesenen Umsatzes und des um den 
Aufwertungseffekt bereinigten Periodenergebnisses der FWAG für 2016 
kommen könnte. Für 2015 ist durch die Anpassung ebenfalls von einer 
Umsatzerhöhung und Verbesserung des Konzernergebnisses (vor 
Minderheitenanteilen) auszugehen. Die detaillierten Auswirkungen auf 
frühere Abschlüsse und den Konzernjahresabschluss 2016 der Flughafen 
Wien AG werden mit Vorlage desselben ersichtlich werden.
Rückfragehinweis:
Flughafen Wien AG
Investor Relations
+43 1 7007-22826
investor-relations(at)viennaairport.com
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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