PresseKat - Geheime Aktennotiz beweist schlimme Vertuschungen bei Ulla Schmidt und im BMG

Geheime Aktennotiz beweist schlimme Vertuschungen bei Ulla Schmidt und im BMG

ID: 143781

Eine vorliegende interne und geheime Aktennotiz des BMG aus 2002 beweist schlimme Vertuschungen von MissstÀnden und jahrelangen VersÀumnissen bei Ex-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und im BMG zum wirtschaftlichen Vorteil der pharmazeutischen Industrie und massiven gesundheitlichen und wirtschaftlichen Nachteil der deutschen und europÀischen Krankenversichertengemeinschaft.

(firmenpresse) - Das Deutsche Ärzteblatt berichtete im Oktober 2009 ĂŒber den Fall der atmed AG unter der Überschrift "Medizinprodukte: Letzter Ausweg EuGH?"*. In dem Fall, der seit Jahren politisch in die LĂ€nge gezogen wird, geht es um VersĂ€umnisse und Vertuschungen von katastrophalen ZustĂ€nden beim Bundesministerium fĂŒr Gesundheit (BMG) und bei der EU- Kommission in BrĂŒssel unter der ZustĂ€ndigkeit des noch amtierenden deutschen EU-Kommissars GĂŒnter Verheugen. Streitpunkt ist das Medizinprodukt "effecto" der Firma atmed AG aus Piding. Es handelt sich hierbei um eine Inhalierhilfe zur verbesserten Inhalation von bronchienerweiternden Dosier-Aerosolen. Anhand einer Kooperation mit der deutschen Betriebskrankenkasse "Energie-BKK" unter Mitwirkung von ca. 300 Patienten wurden gewaltige Medikamenteneinsparungen nachgewiesen. Vom "effecto" und dem bauartgleichen VorgĂ€ngerprodukt "Inhaler Broncho-Air" wurden in den letzten 13 Jahren ca. 30.000 Produkte in Verkehr gebracht und diese rechnerisch ĂŒber 200.000.000-fach tĂ€glich ohne jegliches Negativvorkommnis von den Patienten eingesetzt. Die deutschen Behörden unterstellen dem Produkt jedoch mögliche abstrakte Gefahrenpotentiale und begrĂŒnden hiermit Vertriebsverbote, die bisher noch niemals aufgetreten sind und von SachverstĂ€ndigen als vollkommen abwegig betrachtet werden.

Bereits im Jahre 1997 wurde fĂŒr das bauartgleiche VorgĂ€ngerprodukt "Inhaler Broncho-Air" ein Vertriebsverbot von den Landesbehörden in Sachsen-Anhalt ausgesprochen und anschließend vom BMG ein so genanntes Schutzklauselverfahren nach Artikel 8 der Richtlinie 93/42/EWG bei der EU-Kommission in BrĂŒssel eingeleitet. Dieses nach der Richtlinie vorgeschriebene europĂ€ische Verfahren wurde nie ordnungsgemĂ€ĂŸ durchgefĂŒhrt, geschweige denn bis heute jemals abgeschlossen, wie der zustĂ€ndige EU-Kommissar GĂŒnter Verheugen persönlich mit Schreiben vom 03.03.2008 an seinen Parteikollegen und den Europaabgeordneten Wolfgang Kreissl-Dörfler zugab. Trotz dieser MissstĂ€nde sah GĂŒnter Verheugen als oberster HĂŒter und WĂ€chter des europĂ€ischen Gemeinschaftsrechts keine Veranlassung, hiergegen vorzugehen. Somit erweckt sich hierbei der Eindruck, dass MissstĂ€nde in der Verwaltung wohlwissend toleriert bzw. regelrecht kaschiert werden, vermutlich um wirtschaftliche PrimĂ€rinteressen der pharmazeutischen Industrie zu schĂŒtzen. Das BMG wĂ€re wiederum schon lange dazu verpflichtet gewesen, gegen die EU-Kommission eine UntĂ€tigkeitsklage vor dem EuGH zur DurchfĂŒhrungserzwingung eines Schutzklauselverfahrens einzureichen, was auch nicht geschah und somit ebenfalls eine gravierende Vertragsverletzung darstellt.





Im Mai 2005 wurde schließlich von der Regierung von Oberbayern ein erneutes Vertriebsverbot fĂŒr das Nachfolgeprodukt "effecto" der atmed AG ausgesprochen, die in keiner rechtlichen Beziehung zu dem vorherigen Hersteller Primed Halberstadt Medizintechnik GmbH stand bzw. steht. Obwohl das BMG gezwungen war, wiederholt ein erneutes bzw. weiteres Schutzklauselverfahren nach Artikel 8 der Richtlinie 93/42/EWG bei der EU-Kommission einzuleiten, erfolgte dies nicht. Die atmed machte die EU-Kommission und Frau Alexandra Jour-Schröder vom Kabinett GĂŒnter Verheugen im Sommer und Dezember 2006 ĂŒber ihren damaligen Rechtsanwalt Prof. Dr. Hans-Herbert von Arnim auf diese gravierende Vertragsverletzung durch die Bundesrepublik Deutschland (BRD) aufmerksam. Die EU-Kommission schrieb im November 2006 das BMG an und bat um eine Stellungnahme, warum die BRD kein Schutzklauselverfahren fĂŒr den "effecto" eingeleitet hĂ€tte. Die Antwort des BMG erfolgte im Dezember 2006 an die EU-Kommission, in der mitgeteilt wurde, dass man dort keine Veranlassung fĂŒr ein erneutes Schutzklauselverfahren sehen wĂŒrde, weil noch ein Verfahren aus dem Jahre 1997 offen stehen wĂŒrde. Hierdurch wurde die EU-Kommission vom BMG auf eigene Fehler hingewiesen. In der Konsequenz hĂ€tte hiernach die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRD beim EuGH einleiten mĂŒssen, was nicht geschah. Die UntĂ€tigkeit der EU-Kommission ist durchaus nachvollziehbar, da sich diese hierdurch nur unnötig schwer mit eigenen VersĂ€umnissen vor Gericht belastet hĂ€tte und hierbei auch die "Haftungsfrage" im Raum steht.

In der Konsequenz hat die atmed keine Möglichkeiten selber ihr Recht auf ein faires Verfahren vor dem EuGH durchzusetzen, da keine direkte Klagebefugnis vor diesem Gericht besteht. Das Recht einer direkten Klagebefugnis ist nur dem Rat der EU, der EU-Kommission, dem EU-Parlament oder einem EU-Mitgliedsstaat gestattet. Sofern diese aber aus SelbstbelastungsgrĂŒnden kein Interesse an einer gerichtlichen KlĂ€rung vor dem EuGH haben, wie im vorliegenden Fall nachweislich geschehen, entsteht eine nach dem deutschen Recht vergleichbare Situation wie bei einer strafbaren "Rechtsbeugung". In diesem Zusammenhang ermittelt daher die Staatsanwaltschaft Bonn gegen das BMG.

Nach vorliegenden Informationen durch die Referatsleiterin fĂŒr Europarecht im BMG, Frau Angelika Huck, wurden sĂ€mtliche Unterlagen dieses Falles von der Staatsanwaltschaft Bonn beim BMG zur ÜberprĂŒfung eingezogen. Auch verwundert es in diesem Zusammenhang sehr, dass die eigentlich fachlich zustĂ€ndige Referatsleiterin fĂŒr Europarecht im BMG keine Kenntnisse bzw. Informationen ĂŒber diesen Fall vorlagen, obwohl dieses Referat primĂ€r nur mit Europarecht zu tun hat. Scheinbar wurde der gesamte Akt jahrelang bewusst im Referat Medizinprodukte des BMG unter Verschluss gehalten, was gezielte Fragen ĂŒber die Organisation und Motivation des BMG aufwirft und durchaus einen sofortigen parlamentarischen Untersuchungsausschuss rechtfertigen dĂŒrfte. Die jahrelange gezielte Vertuschungs- und Verhinderungstaktik bei der EU-Kommission und beim BMG waren daher auch Anlass, warum sich die atmed vertrauensvoll mit einer Petition an den Petitionsausschuss des EU-Parlamentes im MĂ€rz 2008 wandte. Die atmed möchte hierdurch erreichen, dass das EuropĂ€ische Parlament die Kommission wegen der VerstĂ¶ĂŸe gegen das geltende europĂ€ische Gemeinschaftsrecht vor dem EuGH verklagt, um somit zu ihrem Recht zu gelangen.

Scheinbar ist das "Vertuschungsvirus" eine gĂ€ngige Seuchenerkrankung in deutschen Ministerien, wie anhand des jĂŒngsten Falles im Verteidigungsministerium, der letztendlich zum schnellen RĂŒcktritt von Franz Josef Jung fĂŒhrte, plakativ dargestellt werden kann. Der atmed AG wurde eine interne und geheime Aktennotiz des BMG aus dem Jahre 2002 zugespielt. Aus dieser geht klar hervor, dass die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und ihr StaatssekretĂ€r Dr. Klaus Theo Schröder bestens in diesem Fall involviert waren. Die zustĂ€ndigen Beamten im BMG gingen in der Aktennotiz davon aus, dass der "effecto" zu Medikamenteneinsparungen fĂŒhrt. Diese hatten jedoch massive Bedenken, dass eine positive Intervention des BMG fĂŒr dieses Produkt zu politischen Problemen und Gegenmaßnahmen der pharmazeutischen Industrie fĂŒhren wĂŒrden. Daher wurde der Ministerin Ulla Schmidt und ihrem StaatssekretĂ€r Dr. Klaus Theo Schröder davon abgeraten, sich fĂŒr dieses sinnvolle Produkt positiv einzusetzen bzw. dieses aktiv zu fördern und den gesamten Fall auf Landesebene nach "Bayern" zurĂŒckzuschieben. Insofern hatte Ulla Schmidt einen "Hofknicks" vor der "mĂ€chtigen" pharmazeutischen Industrie gemacht. Hierdurch erscheint das bisherige Leitbild in der Öffentlichkeit, dass Ulla Schmidt immer gegen die Interessen der Pharmaindustrie angekĂ€mpft habe, in einem völlig anderen Licht und entpuppt sich als Farce. Leidtragende hiervon sind ca. 30.000.000 Asthmatiker in der EU, denen seit sehr vielen Jahren eine gesundheitsfördernde und kosteneinsparende Technologie verwehrt wird.

Der neue StaatssekretÀr im BMG, Herr Daniel Bahr, wurde mit umfangreichen Informationen zu diesen unglaublichen ZustÀnden in seinem Ministerium von der atmed AG versorgt und mehrmals darum gebeten, diese skandalösen ZustÀnde zu beseitigen und das Recht wieder herzustellen. Es bleibt abzuwarten, ob der neue Gesundheitsminister Dr. Philipp Rösler und sein StaatssekretÀr Daniel Bahr wirklich den Mut wie beim Fall "Jung und Guttenberg" haben, derartig unzumutbare ZustÀnde und das bösartige "Vertuschungsvirus" schnellstmöglich zu beseitigen.

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Christoph Klein, Vorstand

atmed AG
Reichenhaller Str. 3
D-83451 Piding, Germany
Tel.: (+0049) 08651-718809
Fax.: (+0049) 08651-690293
E-Mail: contact(at)effecto.info
Homepage: www.effecto.info

*Quelle: http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&p=atmed&id=66481

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Entwicklung und der weltweite Vertrieb von medizintechnischen Produkten zur Behandlung von Asthma und Atemwegserkrankungen. Die Gesellschaft wurde im September 1998 gegrĂŒndet, hat ca. 200 AktionĂ€re und ihren Sitz in Piding (Bavaria).



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Datum: 08.12.2009 - 18:25 Uhr
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