(ots) - In der Diskussion um den Fall des "U-Bahn-Treters"
von Berlin-Neukölln, bei dem die Ermittler erst Wochen nach der Tat
ein Überwachungsvideo veröffentlicht haben, um Hinweise auf den Täter
und seine Begleiter zu bekommen, kritisierte der Chef der
nordrhein-westfälischen Polizeigewerkschaft live bei stern TV die
bürokratischen Hürden einer Öffentlichkeitsfahndung: "Wir würden uns
wünschen, wir könnten früher an die Öffentlichkeit gehen", sagte
Erich Rettinghaus im Gespräch mit Steffen Hallaschka. "Wenn wir gutes
Bildmaterial haben, muss das zeitnah raus." Aber: "Wir sind als
Polizei daran gebunden, erst alle anderen Mittel auszuschöpfen", so
der Gewerkschaftsvorsitzende.
Der Polizei sei sehr daran gelegen, dass die Voraussetzungen für
eine Öffentlichkeitsfahndung vereinfacht werden. "Die
Anordnungskompetenz muss nicht zwingend bei einem Richter liegen",
sagte Rettinghaus, "Das sollte seitens der Regierung überarbeitet
werden." Natürlich müsse man bei einer öffentlichen Fahndung immer
auch die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten berücksichtigen. Aber:
"Wir müssen mal wieder mehr an die Opfer denken", so Rettinghaus.
"Die Täterrechte hängen sehr hoch in unserem Land."
Am 27. Oktober 2016, kurz nach Mitternacht, hatte ein Unbekannter
an einem Berliner U-Bahnhof einer Frau ohne ersichtlichen Grund in
den Rücken getreten. Das Opfer stürzte mehrere Stufen hinab - und
blieb verletzt liegen. Vergangene Woche veröffentlichten die Behörden
schließlich die Bilder einer Überwachungskamera. Aufgrund zahlreicher
Hinweise konnte der Hauptverdächtige inzwischen identifiziert werden.
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Pressekontakt:
Heike Foerster
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