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Urhebervertragsgesetz: Anlassloser Auskunftsanspruch schadet der Presse / BDZV und VDZ werden Verfassungsmäßigkeit des Verbandsklagerechts und Europarechtswidrigkeit von Vergütungsregeln prüfen lassen

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(ots) - Trotz eindringlicher Warnungen vor den Folgekosten
hat sich der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages für die
Einführung eines anlasslosen Auskunftsanspruchs der Journalisten
gegenüber ihrem Verlag entschieden. "Dieser jährliche
Auskunftsanspruch nutzt niemandem. Er schafft erhebliche
Bürokratiekosten, die zulasten der Redaktionsetats gehen werden",
warnten die Verlegerverbände Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger
(BDZV) und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ).
Ausreichende Auskunftsrechte bestünden bereits nach bisheriger
Rechtslage.

Die Verlegerorganisationen kritisieren weiter, dass die
Beschlussempfehlung an dem umstrittenen Verbandsklagerecht festhält.
"Wir hatten im Vorfeld unsere verfassungsrechtlichen Bedenken
vorgetragen", erläutert der Hauptgeschäftsführer des VDZ, Stephan
Scherzer. Die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit
gewährleiste eben auch, sich Kollektivnormen entziehen zu können,
ohne die Koalition verlassen zu müssen. Das Verbandsklagerecht
berücksichtige dies nicht, wenn es Journalistengewerkschaften und
konkurrierenden Verlagen das Recht einräume, einen Mitgliedsverlag
wegen jeder Abweichung von der Vergütungsregel abzumahnen.

"Mit der Gesetzesänderung muss auch die Frage nach der
Europarechtswidrigkeit der gemeinsamen Vergütungsregeln gestellt
werden", erklärte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Die
Vergütungsregeln seien eine Preisabsprache, die möglicherweise gegen
europäisches Kartellrecht verstoße.



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Datum: 14.12.2016 - 13:55 Uhr
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