PresseKat - Wasserverband Gifhorn führt die getrennte Abwassergebühr ab 1.1.2017 ein.

Wasserverband Gifhorn führt die getrennte Abwassergebühr ab 1.1.2017 ein.

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Neben den Informationsmaterial des Wasserverband Gifhorn, steht Ingenieurbüro Mischke Ihnen gern mit Rat & Tat zum Thema Niederschlagsgebühr zur Seite.

(firmenpresse) - Samtgemeinde Meinersen – Ab Januar 2017 wird die „gesplittete Abwassergebühren“ für die Ableitung und Behandlung von Schmutz- und Niederschlagswasser eingeführt. Durch die Aufteilung der bisherigen Abwassergebühr auf eine Schmutz- und eine Niederschlagswassergebühr sollen keine weiteren oder höheren Einnahmen erzielt werden, wie es oft gescherzt wird. Vielmehr wird die bestehende Abwassergebühr verursachungsgerecht auf Schmutz- und Niederschlagswasser aufgeteilt.

Der Wasserverband Gifhorn (WvGf) betreibt und unterhält Abwasseranlagen, die das anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser ableiten und reinigen. Bisher wurde die Abwassergebühr auf der Basis des Frischwasserverbrauchs mittels Trinkwasseruhr ermittelt. Somit wurde mit dieser Gebühr, sowohl die Kosten fürs sammeln und beseitigen von Schmutzwasser, als auch für das Regenwasser von versiegelten Flächen abgedeckt.

Nach den Kostenschlüsseln der Gemeinden und Abwasserbetrieben soll MAX MUSTERMAN, nach der Einführung einer getrennten Abwassergebühr, auf demselben Level wie vor der Umgestaltung bleiben. Hat jedoch MAX neben einem normalen Wasserverbrauch, großzügig versiegelte Flächen (Dach, Hof, Anbau,) entstehen durch diese abflusswirksame Flächen nach der neuen Gebührensatzung erhebliche Mehrkosten. Die Kosten der Instandhaltung/ Erneuerung der Abwassersysteme und Reinigung des Abwassers, soll so nach dem Verursacherprinzip gerecht aufgeteilt werden. D.h. wer mehr einleitet, bezahlt auch mehr.
Durch einen Erfassungsbogen der Gemeinde wurden 93% der Abwasserkunden erfolgreich kontaktiert, um die abflusswirksamen Flächen zu ermittelt. Bei einer Selbstauskunft sollte darauf geachtet werden, dass wirklich nur abflusswirksame Flächen angegeben werden, die in-/ direkt in den städtischen Abwasserkanal entwässern.
Der Verband weist jedoch noch einmal darauf hin, dass Änderung der gemeldeten Fläche oder das gänzliche Abklemmen vom Regenwasserkanal unbürokratisch und mit Monatsfrist jederzeit möglich ist.




Durch Prüfung der versiegelten Flächen, Entsiegelung und einer Versickerung auf dem eigenen Grundstück, kann eine Befreiung von der Gebühr erfolgen.www.ingenieur-mischke.de

Nochmals entlastet wird die Geldbörse, wenn eine Brauch-/ Regenwasseranlage zur Bewässerung des Gartens umgesetzt wird. So kann kostbares Trinkwasser und weitere Gebühren (Gartenzähler) eingespart werden.

www.ingenieur-mischke.de/allgemein/wasserbau/dwa-a138.html

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Ansprechpartner: Stefan Mischke
Rufnr. : 0174 / 79 21 829
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Datum: 13.12.2016 - 15:19 Uhr
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