PresseKat - TOP - Anwälte Ciper & Coll., Medizinrecht u. Arzthaftungsrecht erfolgreich vor Landgericht Kobl

TOP - Anwälte Ciper & Coll., Medizinrecht u. Arzthaftungsrecht erfolgreich vor Landgericht Koblenz

ID: 1422775

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:



Landgericht Koblenz - vom 09. November 2016
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Lymphzyste nach Crossektomie und stadiengerechter Saphenektomie, LG Koblenz, Az. 10 O 5/13

Chronologie:
Die Klägerin begab sich in 2010 aufgrund einer Krampfader in die stationäre Behandlung bei der Beklagten. Hier wurde die Krampfader operativ entfernt. Nach der Operation stellte sich eine starke Schwellung des Beines ein; es entwickelte sich eine Lymphzyste, später ein Lymphödem. Die Klägerin muss seither einen Kompressionsstrumpf tragen.

Verfahren:
Das Landgericht hat den Vorfall mittels eines gefäßchirurgisch-phlebologischen Gutachtens hinterfragen lassen. Nach Beendigung der Beweisaufnahme schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich über eine pauschale Entschädigung von 10.000,- Euro vor, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Die beklagte Venenklinik hatte sich vorgerichtlich nicht zu dem Vorfall geäußert und mehrfach gesetzte Fristen verstreichen lassen, so dass die Klägerin gerichtliche Hilfe beanspruchen musste. Eine außergerichtliche Einigung wäre für alle Beteiligten sinnvoller und kostengünstiger gewesen, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki fest.




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Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 10.11.2016 - 10:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Politik & Gesellschaft


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