PresseKat - Martinsumzug: Die Kerze soll brennen - nicht die Laterne

Martinsumzug: Die Kerze soll brennen - nicht die Laterne

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R+V-Infocenter: Echte Kerzen gut befestigen - bei kleinen Kindern sind elektrische Leuchtstäbe oder LED-Kerzen sicherer

(firmenpresse) - Wiesbaden, 8. November 2016. Echte Kerze oder lieber elektrisches Licht? Für Kinder ist der jährliche Sankt-Martins-Umzug ein aufregendes Erlebnis - am liebsten mit flackerndem Kerzenlicht in der Laterne. "Grundsätzlich spricht nichts gegen Kerzen oder Teelichter, wenn der Veranstalter dies nicht untersagt", sagt Torge Brüning, Brandschutzexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. "Wichtig ist jedoch der richtige Umgang mit dem Kerzenlicht, damit es nicht zu Verletzungen oder Sachschäden kommt."



Brennende Kerzen sind immer eine potentielle Gefahr: Eine Windböe oder ein kleiner Rempler können ausreichen, damit die Laterne Feuer fängt. Eltern können jedoch das Risiko mit einigen Vorsichtsmaßnahmen minimieren: Kerzen sollten immer mittig in der Laterne stehen und so angebracht sein, dass sie nicht leicht umfallen können - für Stumpenkerzen gibt es spezielle Halterungen, Teelichter können mit Klebeband am Boden der Laterne befestigt werden.



Auch der Abstand der Seitenwände zur Kerze spielt bei der Sicherheit eine Rolle: Je weiter der Rand weg ist, desto geringer ist die Gefahr, dass die Flamme das Papier angreift. Zudem sollte die Laterne unbedingt oben offen sein, damit die Hitze entweichen kann. "Wenn die Kinder zu klein sind oder es sehr windig ist, sollten die Kleinen lieber einen Leuchtstab oder LED-Lichter verwenden, auch wenn es nicht ganz so stimmungsvoll ist", sagt R+V-Experte Brüning.



Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Laternen können auch aus nicht brennbaren Materialien gebastelt werden, etwa aus leeren Konservendosen.

- Wenn die Laterne trotz aller Vorsichtsmaßnahmen in Brand gerät, sollten Eltern sie an sicherer Stelle ausbrennen lassen. Besser keinen Löschversuch unternehmen - die Verletzungsgefahr ist zu groß.

- Wenn es zu Verletzungen oder Schäden kommt, ist für die Haftung die Aufsichtspflicht entscheidend. Grundsätzlich liegt diese beim Veranstalter, also etwa Kindergarten oder Schule. Dieser kann die Verantwortung jedoch an die Eltern oder erwachsene Begleitpersonen abgeben, zum Beispiel in der Einladung oder per Aushang.



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Datum: 08.11.2016 - 20:30 Uhr
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