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  Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
  adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
  Emittent verantwortlich.
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Aktienrückkauf
08.11.2016
Graz, 8. November 2016.  In Ergänzung zur Veröffentlichung vom 13. 
April 2016 gibt die ANDRITZ AG folgendes bekannt: Der Vorstand der 
ANDRITZ AG hat beschlossen, von der Ermächtigung gemäß dem Beschluss 
der 109. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 
30.03.2016 zum Aktienrückerwerb gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG Gebrauch zu
machen. Demnach ist der Vorstand ermächtigt worden, höchstens 10% des
Grundkapitals der ANDRITZ AG unter Anrechnung der bereits von der 
Gesellschaft erworbenen Aktien zu erwerben.
- Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs
1 Z 8   AktG:   30. März 2016
- Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses:   
30. März 2016 über "euro adhoc" und auf der Internetseite der 
Gesellschaft   unter www.andritz.com
- Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückerwerbsprogramms:
  11.11.2016 bis 30.09.2018
- Aktiengattung, auf die sich das Rückerwerbsprogramm bezieht:
  auf Inhaber lautende Stückaktien der ANDRITZ AG
- Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückerwerbs:   bis zu 2.000.000
auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft, das   entspricht 
einem Anteil von 1,92% am stimmberechtigten Grundkapital der   
Gesellschaft.
- Niedrigster und höchster zu leistender Gegenwert je Aktie:   Der 
niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den anteiligen
Betrag pro Aktie am Grundkapital nicht unterschreiten, der höchste 
beim   Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10% über
dem   durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der 
vorangegangenen zehn   Handelstage liegen.
- Art des Rückerwerbs:   Erwerb über die Börse, wobei ein 
Übernahmeangebot  anlässlich des Rückkaufs   nicht unterbreitet wird
- Zweck des Rückerwerbs:   Einsatz der eigenen Aktien für Zwecke 
gemäß Ermächtigungsbeschluss der   Hauptversammlung vom 30.03.2016, 
insbesondere Angebots- und   Nachfrageverbesserung für die 
ANDRITZ-Aktie an der Wiener Börse, wobei jedoch   der Handel mit 
eigenen Aktien als Erwerbszweck ausgeschlossen ist. Aus Anlass   des 
Rückkaufprogramms findet keine Einziehung von Aktien statt. Die   
Gesellschaft behält sich vor, die erworbenen eigenen Aktien 
gegebenenfalls   auch für Zwecke eines Aktienoptionenprogramms für 
Arbeitnehmer, leitende   Angestellte und Vorstands- oder 
Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder   eines mit ihr 
verbundenen Unternehmens zu verwenden; in diesem Fall wird die   
Emittentin Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden Aktienoptionen 
gemäß § 6   Abs. 1 VeröffentlichungsV unverzüglich bekannt geben. 
Weiters behält sich die   Gesellschaft vor, erworbene eigene Aktien 
als Gegenleistung beim Erwerb von   Unternehmen, Betrieben, 
Teilbetrieben oder Gesellschaftsanteilen einzusetzen.   Die 
Gesellschaft behält sich vor, erworbene eigene Aktien wieder über die
Wiener Börse zu verkaufen.
- Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die 
Börsenzulassung der   Emittentin:   keine
- Ausmaß der gegenwärtig in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 AktG 
eingeräumten   oder geplanten Aktienoptionen im Rahmen von Stock 
Option-Plänen an leitende   Angestellte oder Vorstands- und 
Aufsichtsratsmitglieder der Emittentin:   Im Fall der Ausgabe von 
erworbenen eigenen Aktien wird die Emittentin das   Ausmaß der 
Aktienoptionen gemäß § 6 Abs 1 VeröffentlichungsV unverzüglich   
bekannt geben.
Hinweis gemäß § 5 Abs 4 VeröffentlichungsV 2002: Die gemäß § 7 
VeröffentlichungsV zu veröffentlichenden Details zu den 
durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie
allfällige gemäß § 6 VeröffentlichungsV zu veröffentlichende 
Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der 
ANDRITZ AG www.andritz.com veröffentlicht.
Der Vorstand der ANDRITZ AG
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Download Presse-Information Die Presse-Information können Sie auf der
ANDRITZ-Website herunterladen: www.andritz.com/news-de.
Die ANDRITZ-GRUPPE ANDRITZ ist einer der weltweit führenden 
Lieferanten von Anlagen, Ausrüstungen und Serviceleistungen für 
Wasserkraftwerke, die Zellstoff- und Papierindustrie, die 
metallverarbeitende Industrie und Stahlindustrie sowie die kommunale 
und industrielle Fest-Flüssig-Trennung. Der Hauptsitz des 
börsennotierten Technologiekonzerns, der weltweit rund 25.500 
Mitarbeiter beschäftigt, befindet sich in Graz, Österreich. ANDRITZ 
betreibt mehr als 250 Standorte weltweit.
Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Finance, Corporate Communications & Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer(at)andritz.com
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Andritz AG
             Stattegger Straße 18
             A-8045 Graz
Telefon:     +43 (0)316 6902-0
FAX:         +43 (0)316 6902-415
Email:       welcome(at)andritz.com
WWW:         www.andritz.com
Branche:     Maschinenbau
ISIN:        AT0000730007
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Börsen:      Amtlicher Handel: Wien
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