PresseKat - Alle für einen / Gemeinschaft musste sich um Stellplatz-Nachforderung kümmern (FOTO)

Alle für einen / Gemeinschaft musste sich um Stellplatz-Nachforderung kümmern (FOTO)

ID: 1418555

(ots) -
Die Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen macht vielen Bauherren
in Städten zu schaffen. Sie müssen diese Auflage oft unter
Überwindung großer finanzieller und technischer Probleme erfüllen.
Doch was geschieht eigentlich, wenn es viele Jahre später zu
Schwierigkeiten mit den Behörden kommt, weil Stellplätze fehlen? Hier
können nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS alle
Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gemeinsam
gefragt sein. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 250/14)

Der Fall: Ein Mann hatte zwei Wohneinheiten in einer Anlage
erworben. Wie sich herausstellte, waren die Behörden bei der
Baugenehmigung für diesen Bereich allerdings nur von einer Wohnung
ausgegangen und hatten sich dementsprechend mit einem Stellplatz
zufrieden gegeben. Das war 40 Jahre zuvor geschehen. Nun monierte die
Bauaufsicht, dass nicht ausreichend Stellplätze vorlägen und forderte
Nachbesserung. Der betroffene Eigentümer wandte sich an die
Wohneigentümergemeinschaft. Sie solle nach einer Lösung für das
Problem suchen - sei es durch Schaffung eines Stellplatzes, sei es
durch Zahlen einer Ablösesumme.

Das Urteil: Die Richter des Bundesgerichtshofes stellten sich auf
die Seite des Eigentümers. Dem Gesetz zu Folge sei die Gemeinschaft
zur Instandhaltung und Instandsetzung verpflichtet. Dazu gehöre auch
die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums. Wenn es
öffentlich-rechtliche Anforderungen an die Schaffung von Stellplätzen
gebe, dann müsse die Eigentümergemeinschaft dafür einstehen.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Referat Presse
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
Email: ivonn.kappel(at)dsgv.de

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Datum: 31.10.2016 - 08:30 Uhr
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