(ots) - Grand Chip Investment GmbH, mit Sitz in 
Frankfurt am Main, Deutschland, (die "Bieterin"), hat heute 
bekanntgegeben, dass Fujian Grand Chip Investment Fund LP ein 
Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ("BMWi") 
erhalten hat, in dem das BMWi den Widerruf der nach den Vorschriften 
des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung 
("AWV") durch Schreiben vom 8. September 2016 (welches am 12. 
September 2016 zugegangen ist) erteilten 
Unbedenklichkeitsbescheinigung (die "Unbedenklichkeitsbescheinigung")
für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der Bieterin (das 
"Übernahmeangebot") an die Aktionäre der AIXTRON SE (FSE: AIXA; 
NASDAQ: AIXG), mit Sitz in Herzogenrath, Deutschland, ("AIXTRON") zum
Erwerb aller auf den Namen lautenden Stückaktien der AIXTRON SE 
(zusammen die "AIXTRON Aktien"), einschließlich der durch American 
Depositary Shares (die "ADSs") repräsentierten AIXTRON Aktien, zum 
Preis von EUR 6,00 in bar je zum Verkauf eingereichter AIXTRON-Aktie,
bekanntgegeben hat.
   Das Übernahmeangebot hat am 29. Juli 2016 begonnen und die Frist 
für die Annahme des Übernahmeangebots endete am 21. Oktober 2016, 
24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland ("Frankfurter 
Zeit"), bzw. 18:00 Uhr Ortszeit New York, Vereinigte Staaten ("New 
Yorker Zeit").
   In seinem Schreiben hat das BMWi als Grund für den Widerruf der 
Unbedenklichkeitsbescheinigung angegeben, dass der deutschen 
Bundesregierung zugängliche Informationen Anhaltspunkte dafür bieten,
dass das bei AIXTRON vorliegende Know-how auch sicherheitsrelevante 
Technologien, insbesondere für den Verteidigungssektor, umfasst, die 
durch den angestrebten Erwerb der AIXTRON durch Fujian Grand Chip 
Investment Fund LP offengelegt werden könnten. Das BMWi hat in dem 
Schreiben auch mitgeteilt, dass es wieder in das Prüfverfahren nach 
der AWV eingetreten ist, um diese Fragen zu prüfen.
   Das Schreiben des BMWi führt aus sich heraus nicht zu einer 
Beendigung des Übernahmeangebots. Die Bieterin prüft derzeit die 
rechtliche Implikationen des Schreibens, mit dem das BMWi die 
Unbedenklichkeitsbescheinigung widerrufen hat.
   In Übereinstimmung mit dem deutschen Wertpapiererwerbs- und 
Übernahmegesetz wird die Veröffentlichung der Ergebnisse des 
Übernahmeangebots für den 27. Oktober 2016 erwartet und die weitere 
Annahmefrist wird voraussichtlich am 28. Oktober 2016 beginnen und am
10. November 2016, 24:00 Uhr Frankfurter Zeit bzw. 18:00 Uhr Ortszeit
New York Zeit enden.
   Die vollständigen Bestimmungen und Bedingungen für das 
Übernahmeangebot sind in der unter www.grandchip-aixtron.com 
veröffentlichten Angebotsunterlage und der hierzu veröffentlichten 
Angebotsänderung enthalten. Fragen sowie Unterstützungsanfragen oder 
Anfragen für Exemplare der Angebotsunterlage, die veröffentlichte 
Angebotsänderung und anderer Dokumente, welche das Übernahmeangebot 
betreffen, können (i) bezüglich der Einlieferung von AIXTRON Aktien 
an die Informationsstelle in Deutschland und (ii) bezüglich der 
Einlieferung von ADSs an die Informationsstelle in den Vereinigten 
Staaten gerichtet werden. Die Kontaktinformationen der 
Informationsstellen in Deutschland und in den Vereinigten Staaten 
sind nachfolgend aufgeführt. Das Übernahmeangebot betreffende 
Dokumente werden auf Anfrage unverzüglich auf Kosten der Bieterin zur
Verfügung gestellt.
   Grand Chip Investment GmbH
   Informationsstellen
   Informationsstelle in Deutschland bzw. den Vereinigten Staaten für
das Übernahmeangebot sind:
   D.F. King Ltd 
   125 Wood Street 
   London EC2V 7AN 
   Email: aixtronoffer(at)dfkingltd.com 
   Tel: +49 (0)30 610 820 730
   D.F. King & Co., Inc. 
   48 Wall Street, 22nd Floor 
   New York, NY 10005 
   Email: AIXG(at)dfking.com 
   Tel: +1-877-478-5043 
   (gebührenfrei innerhalb der Vereinigten Staaten)
   Wichtige Informationen
   Diese Pressemitteilung dient lediglich Informationszwecken und 
stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe 
eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren dar. Das Übernahmeangebot
für die ausgegebenen Aktien der AIXTRON (einschließlich der durch 
ADSs repräsentierten AIXTRON Aktien) hat am 29. Juli 2016 begonnen. 
Die Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots, sowie die 
Aufforderung und das Angebot zum Kauf von Aktien der AIXTRON 
(einschließlich der durch ADSs repräsentierten AIXTRON Aktien), sind 
nur in der von der Bieterin erstellten Angebotsunterlage, der 
veröffentlichten zugehörigen Änderung sowie in den damit 
zusammenhängenden Angebotsmaterialien enthalten. Die englische 
Übersetzung der Angebotsunterlage, die veröffentlichte zugehörige 
Änderung und die damit zusammenhängenden Angebotsmaterialien wurden 
bei der U.S. Securities and Exchange Commission (die "SEC") durch ein
sog. Tender Offer Statement auf Schedule TO eingereicht. Die AIXTRON 
hat ein sog. Solicitation/Recommendation Statement auf einem sog. 
Schedule 14D-9 mit Bezug auf das Übernahmeangebot bei der SEC 
eingereicht.
   Das Tender Offer Statement, einschließlich der Angebotsunterlage, 
der zugehörigen veröffentlichten Änderung, eines 
Übermittlungsschreibens (letter of transmittal) und sonstiger damit 
zusammenhängender Angebotsmaterialien, in der jeweils gültigen 
Fassung, enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen 
werden sollten, bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das 
Übernahmeangebot getroffen wird.
   Diejenigen Materialien und sonstigen Dokumente, die von der 
Bieterin oder der AIXTRON bei der SEC eingereicht wurden, sind 
kostenlos auf der Website der SEC auf www.sec.gov abrufbar. 
Zusätzlich sind oder werden das Tender Offer Statement der Bieterin 
und andere Dokumente, die diese bei der SEC eingereicht hat oder 
einreichen wird, auf www.grandchip-aixtron.com verfügbar sein.
Pressekontakt:
Brunswick Group 
E-Mail: aixtronoffer(at)brunswickgroup.com
Tel: +49 (0) 30 2067 3386
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