PresseKat - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Horrion - Schlussverzeichnis im Insolvenzverfahren wichtig - R

Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Horrion - Schlussverzeichnis im Insolvenzverfahren wichtig - Rechtsanwalt Dresden

ID: 141265

Insolvenzrecht Dresden - Fehlt die angemeldete und festgestellte Insolvenzforderung im Schlussverzeichnis, nimmt der GlÀubiger nicht an der Verteilung teil - Rechtsanwalt-Dresden.

(firmenpresse) - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsgrundsatz:
Ist im Schlussverzeichnis kein GlĂ€ubiger aufgefĂŒhrt, obwohl eine Forderung anerkannt wurde, ist die vorzeitige Restschuldbefreiung möglich. Nach Ablauf der Frist des § 193 InsO fĂŒr Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sind Änderungen nur bei offensichtlichen Fehlern zulĂ€ssig. (AG Göttingen, Beschluss vom 09.09.2009, 74 IK 34/07).

Insolvenzrecht Dresden - Sachverhalt:
Die C-Bank meldeten ihre Forderung am 12.12.2007 nachtrĂ€glich an. Der Insolvenzverwalter bestritt die Forderung. Am 08.01.2008 war Schlusstermin. Im Verteilungsverzeichnis war kein GlĂ€ubiger aufgefĂŒhrt. Am 15.01.2009 erfolgte die Bekanntmachung im Internet. Es begann eine Ausschlussfrist von 2 Wochen fĂŒr die Geltendmachung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. Die C-Bank legte dem Insolvenzverwalter nachweise vor. Der Insolvenzverwalter erkannte die Forderung an. Allerdings unterließ es die C-Bank, innerhalb dieser Frist auch Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben.

Insolvenzrecht Dresden - RechtsgrĂŒnde:
Die C-Bank hatte eine Forderung die nachtrĂ€glich zur Insolvenztabelle anerkannt wurde. Hierdurch bestand auch ein Anspruch auf Aufnahme in das Schlussverzeichnis. Allerdings beachtete die C-Bank nicht die Ausschlussfrist des § 182 Abs. 1 InsO. Hiernach muss der GlĂ€ubiger Einwendungen gegen die Unrichtigkeit des Schlussverzeichnisses geltend machen. Dies hat er versĂ€umt. Vorliegend war dem Schuldner vorzeitige Restschuldbefreiung zur erteilen, weil keine GlĂ€ubiger im Schlussverzeichnis aufgefĂŒhrt waren.

Insolvenzrecht Dresden - Mein Rechtstipp:
"Ein GlĂ€ubiger sollte vorsichtshalber immer prĂŒfen, ob er mit der vom Insolvenzverwalter anerkannten Forderungen auch tatsĂ€chlich im Schlussverzeichnis eingetragen ist. Probleme der vorliegenden Art treten dann auf, wenn die Forderung erst zum Ende des Insolvenzverfahren angemeldet wird", Rechtsanwalt Dresden - Ulrich Horrion.





Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegrĂŒndeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverstĂ€ndlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhĂ€lt zwei BĂŒros.Das eine BĂŒro befindet sich in Dresden, das andere in GlashĂŒtte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien UniversitÀt Berlin und der Ruhr-UniversitÀt Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunÀchst zwei Jahre lang als Anwalt im
AnstellungsverhÀltnis tÀtig.

?Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen VerhĂ€ltnis zum Mandanten. Motivation und KreativitĂ€t sind fĂŒr meine TĂ€tigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstĂŒtzen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin stĂ€ndig bemĂŒht, die QualitĂ€t meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung ĂŒber meine Kanzlei?, sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfĂŒgt ĂŒber eine langjĂ€hrige Berufserfahrung in der anwaltlichen TĂ€tigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hĂ€lt sich durch stĂ€ndige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der stĂ€ndigen Rechtsentwicklung eine unerlĂ€ssliche Voraussetzung fĂŒr die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hĂ€lt regelmĂ€ĂŸig FachvortrĂ€ge und veröffentlicht FachbeitrĂ€ge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit ĂŒber einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurĂŒck. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche BeitrĂ€ge fĂŒr die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengĂŒnstige Mandatsbearbeitung.



Leseranfragen:




PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info(at)rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://www.rechtsanwalt-horrion.de



drucken  als PDF  an Freund senden  SWIFT-Entscheidung ist eine Katastrophe fĂŒr den Datenschutz Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Horrion - Pflicht zur Sonn- und Feiertagsarbeit.
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 01.12.2009 - 10:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 141265
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ulrich Horrion
Stadt:

Dresden


Telefon: 0351-803 09 40

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Horrion - Schlussverzeichnis im Insolvenzverfahren wichtig - Rechtsanwalt Dresden
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwalt Ulrich Horrion (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemĂ€ĂŸ TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemĂ€ĂŸ der DSGVO).

Haftung bei fehlerhafter Anlageberatung - Rechtsanwalt Dresden ...

Rechtsgrundsatz Rechtsanwalt Dresden: Wenn der Kunde des Anlageberaters den ihm ĂŒberreichen Prospekt (mit Risikohinweisen) nicht liest, sondern sich allein auf die ErklĂ€rungen des Anlageberaters verlĂ€sst, liegt darin keine grob fahrlĂ€ssige Unken ...

Alle Meldungen von Rechtsanwalt Ulrich Horrion