(ots) - Annahmefrist endet nunmehr am 21. 
Oktober 2016
   Grand Chip Investment GmbH, mit Sitz in Frankfurt am Main, 
Deutschland, (die "Bieterin"), hat heute in Bezug auf ihr 
freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot") 
an die Aktionäre der AIXTRON SE (NASDAQ: AIXG) zum Erwerb aller auf 
den Namen lautenden Stückaktien der AIXTRON SE (zusammen die "AIXTRON
Aktien"), einschließlich der durch AIXTRON Aktien repräsentierten 
American Depositary Shares (die "ADSs"), zum Preis von EUR 6,00 in 
bar je zum Verkauf eingereichter AIXTRON-Aktie, bekanntgegeben, dass 
sie die Angebotsbedingung gemäß der Ziffer 4.2.1 
("Mindestannahmeschwelle") der am 29. Juli 2016 veröffentlichten 
Angebotsunterlage (die "Angebotsunterlage") geändert hat. Aus diesem 
Grund verlängert sich die Annahmefrist nach Maßgabe des 
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") um zwei Wochen. 
Durch die Änderung der Mindestannahmeschwelle reduziert sich die 
Anzahl der AIXTRON-Aktien, für die das Übernahmeangebot zum Zeitpunkt
des Ablaufs der verlängerten Annahmefrist rechtswirksam angenommen 
worden sein muss, ohne dass ein Rücktritt rechtswirksam erklärt 
wurde, auf insgesamt mindestens 56.472.898 AIXTRON-Aktien. Die 
geänderte Mindestannahmeschwelle entspricht einer Annahmequote von 
mindestens 50,1 Prozent der Gesamtzahl von 112.720.355 
AIXTRON-Aktien, die am 23. Mai 2016, d.h. an dem Tag, an dem die 
Bieterin ihre Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots 
veröffentlicht hat ("Tag der Entscheidung"), ausgegeben waren. Vorher
betrug die Mindestannahmeschwelle 67.632.213 AIXTRON Aktien (oder 60%
der am Tag der Entscheidung ausgegebenen AIXTRON Aktien). 
   Am 6. Oktober 2016, 14:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, 
Deutschland, ("Frankfurter Zeit") bzw. 08:00 Uhr Ortszeit New York, 
Vereinigte Staaten, ("New Yorker Zeit"), wurde das Übernahmeangebot 
für insgesamt 49.518.610 AIXTRON-Aktien (einschließlich 1.087.305 
durch AIXTRON eingelieferter eigener Aktien) angenommen. Dies 
entspricht einem Anteil von ca. 43,93% der am Tag der Entscheidung 
ausgegebenen AIXTRON Aktien. 
   Das Ende der Frist für die Annahme des Übernahmeangebots wurde 
ursprünglich auf den 7. Oktober 2016, 24:00 Uhr Frankfurter Zeit, 
bzw. 18:00 Uhr New Yorker Zeit, festgelegt, sofern sich diese nicht 
aufgrund anwendbarer Bestimmungen des WpÜG verlängert. 
   Aufgrund der Änderung der Mindestannahmeschwelle verlängert sich 
das Übernahmeangebot nach Maßgabe des WpÜG um zwei Wochen. 
Dementsprechend kann das Übernahmeangebot noch bis zum 21. Oktober 
2016, 24:00 Uhr Frankfurter Zeit, bzw. 18:00 Uhr New Yorker Zeit, 
angenommen werden. Nach dem WpÜG kann das Übernahmeangebot nicht 
aufgrund einer Angebotsänderung ein weiteres Mal verlängert werden. 
   Das Übernahmeangebot und alle infolge der Annahme des 
Übernahmeangebots zustande kommenden Verträge unterliegen weiterhin 
den aufschiebenden Bedingungen gemäß den Ziffern 4.2.1 (in der 
geänderten Fassung), 4.2.3 und 4.2.4 der Angebotsunterlage, die bis 
zum Ablauf der jetzt bis zum 21. Oktober 2016 verlängerten 
Annahmefrist eintreten müssen. Darüber hinaus stehen das 
Übernahmeangebot und alle infolge der Annahme des Übernahmeangebots 
zustande kommenden Verträge noch unter der aufschiebenden Bedingung 
des Eintritts der Angebotsbedingungen gemäß Ziffer 4.2.2 (ii)-(iv) 
der Angebotsunterlage, die auch nach Ablauf der Annahmefrist, 
spätestens jedoch bis zum 28. Februar 2017, eintreten können. Nach 
dem WpÜG sind der Bieterin während der verlängerten Annahmefrist oder
danach weitere Änderungen des Übernahmeangebots oder ein Verzicht auf
Angebotsbedingungen des Übernahmeangebots untersagt, einschließlich 
einer Änderung oder Reduzierung der Mindestannahmeschwelle. 
   Aufgrund der Änderung der Mindestannahmeschwelle und der durch das
WpÜG vorgesehenen Verlängerung des Übernahmeangebots um zwei Wochen 
kommt es zu bestimmten weiteren Änderungen bzw. Ergänzungen des 
Übernahmeangebots und der Angebotsunterlage, die sich im Einzelnen 
aus der am 6. Oktober 2016 veröffentlichten Änderung des 
Übernahmeangebots ("Änderung") ergeben. Die Änderung ändert und 
ergänzt das Übernahmeangebot und die Angebotsunterlage, und diese 
Pressemitteilung steht insgesamt unter dem Vorbehalt der sich aus dem
Übernahmeangebot in der Fassung der Änderung ergebenden 
Informationen. 
   Das Übernahmeangebot ist in Zusammenhang mit der Änderung zu 
lesen. Soweit sich aus der Änderung nichts Abweichendes ergibt, 
gelten die Bestimmungen der Angebotsunterlage unverändert fort. Das 
Übernahmeangebot und die Änderung sowie eine englischen Übersetzung 
des Übernahmeangebots und der Änderung sind im Internet unter 
http://www.grandchip-aixtron.com abrufbar. 
   Exemplare des Übernahmeangebots und der Änderung werden zur 
kostenlosen Ausgabe in Deutschland bei der Deutsche Bank AG, 
GSS/Issuer Services, Post-IPO Services, Taunusanlage 12, 60325 
Frankfurt am Main, Deutschland, Fax: +49 (0)69 910-38794, E-Mail: 
dct.tender-offers(at)db.com bereit gehalten. 
   Die englischsprachige Übersetzung des Übernahmeangebots und der 
Änderung stehen zur kostenfreien Ausgabe bei D.F. King & Co., Inc. 
unter D.F. King & Co., Inc., 48 Wall Street, New York, NY 10005, 
Vereinigte Staaten, E-Mail: AIXG(at)dfking.com sowie unter der Rufnummer
+1 (877) 478-5043 (gebührenfrei in den Vereinigten Staaten) zur 
Verfügung. 
   Wichtige Informationen 
   Diese Pressemitteilung dient lediglich Informationszwecken und 
stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe 
eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren dar. Das Übernahmeangebot
für die ausgegebenen Aktien der AIXTRON (einschließlich der durch 
ADSs repräsentierten AIXTRON-Aktien) hat am 29. Juli 2016 begonnen. 
Die Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots, sowie die 
Aufforderung und das Angebot zum Kauf von Aktien der AIXTRON 
(einschließlich der durch ADSs repräsentierten AIXTRON-Aktien), sind 
nur in der von der Bieterin erstellten und von der BaFin 
(Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) genehmigten 
Angebotsunterlage, der zugehörigen Änderung sowie in den damit 
zusammenhängenden Angebotsmaterialien enthalten. Die englische 
Übersetzung der Angebotsunterlage, die zugehörige Änderung und die 
damit zusammenhängenden Angebotsmaterialien wurden bei der U.S. 
Securities and Exchange Commission (die "SEC") durch ein Tender Offer
Statement auf Schedule TO, in jeweils aktualisierter Fassung, 
("Tender Offer Statement") eingereicht. AIXTRON hat im Hinblick auf 
das Übernahmeangebot ein Solicitation/Recommendation Statement auf 
einem Schedule 14D-9 bei der SEC eingereicht. 
   Das Tender Offer Statement, einschließlich der Angebotsunterlage, 
eines Übermittlungsschreibens (letter of transmittal) und sonstiger 
damit zusammenhängender Angebotsmaterialien, in der jeweils gültigen 
Fassung, enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen 
werden sollten, bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das 
Übernahmeangebot getroffen wird. 
   Diejenigen Materialien und sonstigen Dokumente, die von der 
Bieterin oder AIXTRON bei der SEC eingereicht wurden, sind kostenlos 
auf der Website der SEC auf www.sec.gov abrufbar. Zusätzlich sind 
oder werden das Tender Offer Statement der Bieterin und andere 
Dokumente, die diese bei der SEC eingereicht hat oder einreichen 
wird, auf www.grandchip-aixtron.com verfügbar sein.
Pressekontakt:
Brunswick Group
E-Mail: aixtronoffer(at)brunswickgroup.com
Tel: +49 (0) 30 2067 3386
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