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PVS BW fordert mehr Transparenz für den PKV-Basistarif

ID: 140909

PVS BW fordert mehr Transparenz für den PKV-Basistarif

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* "Quasi-Privatpatienten" bereiten sich und Ärzten Probleme bei der Abrechnung
* Steigerungssätze sind Abrechnungs- und Kostenfallen

Stuttgart, 24. September 2009 - Die Privatärztliche Verrechnungsstelle BW (PVS) fordert den Gesetzgeber auf, beim Basistarif der Privaten Krankenversicherungen (PKV) für mehr Transparenz zu sorgen. Bei der Abrechnung des zum 1. Januar 2009 neu eingeführten Tarifs bestehen in der täglichen Praxis zwischen Arzt und Patient nicht nur finanzielle Risiken für beide Seiten, sondern auch Risiken für das Arzt-/Patientenverhältnis, wenn der Arzt den besonderen Versicherungsstatus des Patienten nicht erfährt und so falsche Vergütungsregeln zur Anwendung kommen.

"Der Gesetzgeber sollte sich überlegen, ob er mit dem PKV-Basistarif den richtigen Weg gegangen ist. Zwar schließt dieser die Versicherungslücke für alle Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind. Doch weil die Versicherten nur ?Quasi-Privatpatienten' sind, führt der Basistarif oft zu Missverständnissen zwischen Arzt und Patient über Umfang und Vergütung der ärztlichen Leistung", kommentiert Dr. Peter Weinert, PVS-Hauptgeschäftsführer.

Werden Patienten irrtümlicherweise als "normale" Privatversicherte eingestuft und nach den Regeln der GOÄ abgerechnet, kommt das Kostenerstattungsprinzip zur Anwendung. Demnach zahlen Patienten als Selbstzahler ihre Rechnung direkt an den Arzt und lassen sich den erstattungsfähigen Teil durch ihre Krankenkasse erstatten. Im Falle des Basistarifs sind das jedoch nur die verminderten Gebührenordnungssätze der GOÄ/GOZ, da sich seine Versicherungsleistungen in Art, Umfang und Höhe an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren. Somit werden nur, analog dem GKV Leistungsumfang, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungen erstattet. Andere und weitergehende ärztliche Leistungen sind von den Patienten als gesonderte privatärztliche Leistungen selbst zu bezahlen.





Der Basistarif bereitet durch seine Konstruktion grundsätzlich Probleme, weil die Gebührenordnungen der PKV (GOÄ/GOZ) teilweise inkompatibel mit denen der GKV (EBM/BEMA) sind und kein Äquivalent haben. So stellt sich für den Arzt immer die Frage, welche Vergütung er für seine Leistungen in Rechnung stellen kann. Dem im Basistarif versicherten Patienten bleibt regelmäßig die Ungewissheit, welche Beträge er von seiner Krankenkasse erstattet bekommt, da große Teile der Privatrechnung von den Krankenkassen eben nicht erstattet werden. "Um Auseinandersetzungen über strittige Rechnungen zu vermeiden empfehlen wir Ärzten, ihre Patienten stets aufzuklären, dass sie im PKV-Basistarif lediglich Anspruch auf Leistungen nach EBM haben und dass sie IGeL-Leistungen aus eigener Tasche zahlen müssen", sagt Dr. Peter Weinert.

Die im Verband bundesweit tätige Privatärztliche Verrechnungsstelle BW (www.pvs-bw.de) versteht sich als Beratungs- und Serviceorganisation für die Ärzteschaft in Deutschland. Sie hilft sowohl niedergelassenen Ärzten als auch den in Kliniken beschäftigten Ärzten sowie Krankenhausträgern dabei, ihre Wirtschaftlichkeit zu stärken. Hierzu unterstützt die PVS BW Ärzte vor allem in betriebswirtschaftlichen Fragen, vom Rechnungswesen über das Praxismarketing bis zum Schulungsangebot der PVS Akademie. Die Wirtschaftlichkeit von Arztpraxen und Krankenhäusern stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Stabilität der ärztlichen Versorgung in Deutschland dar. Die PVS BW steht unter der Leitung des Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. med. Jörg-Michael Kimmig. Hauptgeschäftsführer ist Dr. Peter Weinert.


Weitere Informationen: Privatärztliche Verrechnungsstelle BW e.V. (PVS), Bruno-Jacoby-Weg 11, 70597 Stuttgart, Web: www.pvs-bw.de. Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Lux, Tel.: +49 711 7201-261, Fax: +49 711 7201-262, E-Mail: presse(at)pvs-bw.de

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Datum: 30.11.2009 - 14:07 Uhr
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