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  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung zur 18. ordentlichen Hauptversammlung
der HTI High Tech Industries AG
(FN 173270 i, ISIN AT0000764626, ISIN 0000A1GVD5)
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 08. November 2016, um 
10:00 Uhr, im Werk St. Marien der Gruber & Kaja High Tech Metals 
GmbH, Gruber & Kaja Straße 1, A-4502 St. Marien, stattfindenden 18. 
ordentlichen Hauptversammlung ein.
T a g e s o r d n u n g:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015
(samt Anhang) mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Corporate 
Governance-Bericht sowie des Konzernabschlusses (nach IFRS) zum 31. 
Dezember 2015 mit dem Konzernlagebericht des Vorstandes für das 
Geschäftsjahr 2015 und des Berichtes des Aufsichtsrates gemäß § 96 
AktG für das Geschäftsjahr 2015. 2. Beschlussfassung über die 
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015. 3. 
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das 
Geschäftsjahr 2015. 4. Wahl des Abschlussprüfers und des 
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016. 5. Wahlen in den 
Aufsichtsrat
Unterlagen zur Hauptversammlung: Folgende Unterlagen liegen gemäß § 
108 Abs 3 AktG ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 18. 
Oktober 2016, am Sitz der Gesellschaft, Gruber & Kaja Straße 1, 
A-4502 St. Marien, während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis 
Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr, freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr)
zur kostenlosen Einsicht der Aktionäre auf: a. Jahresabschluss für 
das Geschäftsjahr 2015 samt Anhang und Lagebericht b. 
Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2015 c. 
Konzernabschluss mit Konzernanhang und Konzernlagebericht für das 
Geschäftsjahr 2015 d. Bericht des Aufsichtsrates (§ 96 AktG) für das 
Geschäftsjahr 2015 e. Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten
2 bis 5 f. Erklärungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat 
vorgeschlagenen Personen betreffend ihre fachliche Qualifikation, 
ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen und dass keine 
Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen 
könnten
Diese Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 AktG ab dem 21. Tag vor der 
Hauptversammlung, somit ab 18. Oktober 2016, ebenfalls auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.hti-ag.at "Hauptversammlung 
2016" abrufbar. Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft 
die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht 
gemäß § 114 AktG sowie die gegenständliche Einladung auffindbar.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG:
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des 
Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die 
Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein 
Beschlussvorschlag samt Begründung beigefügt werden. Die 
Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung
Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft
spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 
18. Oktober 2016, zugehen.
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des 
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der 
Tagesordnung in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) Vorschläge zur 
Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge 
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der 
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des 
Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen muss der 
Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der 
Hauptversammlung, somit spätestens am 27. Oktober 2016, zugehen.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der 
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu 
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines 
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns 
sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger 
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder 
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, 
oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert 
werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von
Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der 
Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Wir bitten Sie, Fragen, deren Beantwortung einer längeren 
Vorbereitungszeit bedürfen, zeitgerecht vor der Hauptversammlung 
schriftlich an die Gesellschaft zu richten.
Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während 
eines bestimmten Zeitraumes geknüpft sind, können nur ausgeübt 
werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils 
relevanten Zeitraum erbracht wird; hierfür genügt eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Weitergehende Informationen über 
die Rechte der Aktionäre, insbesondere gemäß §§ 109, 110 und 118 
AktG, finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
www.hti-ag.at unter "Hauptversammlung 2016".
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussvorschläge und 
Fragen sind an die Gesellschaft in der gesetzlich vorgeschriebenen 
Form ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zu 
übermitteln.
Per Post:
HTI High Tech Industries AG
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec., MBL
Gruber & Kaja Straße 1
4502 St. Marien
Per Telefax:
+43 (0) 7229/80400- 52826
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec., MBL
Per E-Mail:
hauptversammlung(at)hti-ag.at
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec., MBL
Per SWIFT:
BKAUATWW3AGM, Message Type MT599
Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Haupt-versammlung gemäß § 111 AktG:
Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem 
Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der 
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 
Samstag, 29. Oktober 2016, 24:00 Uhr (MEZ). Zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär 
ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei 
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung 
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag 
vor der Hauptversammlung, somit am 03. November 2016, 24.00 Uhr (MEZ)
zugehen muss, und zwar ausschließlich unter einer der oben genannten 
Adressen.
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz 
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in 
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung 
hat mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu 
enthalten. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der 
gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie 
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer 
Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung als Nachweis des 
Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf 
den oben genannten Nachweisstichtag Samstag, 29. Oktober 2016 
beziehen.
Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG:
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt 
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum 
Vertreter zu bestellen, die im Namen des Aktionärs an der 
Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der Aktionär 
hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in 
Textform erteilt werden. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied 
des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als 
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche 
Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen 
Tagesordnungspunkten erteilt hat. Hat der Aktionär seinem 
depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so 
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung 
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der 
Gesellschaft www.hti-ag.at unter "Hauptversammlung 2016" zur 
Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer 
beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Die Vollmacht 
muss der Gesellschaft spätestens am 7. November 2016 bis 15:00 Uhr 
ausschließlich an eine der oben genannten Adressen zugegangen sein 
und wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden. Am Tag der 
Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei der 
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Gesamtzahl der Aktien:
Gemäß § 106 Z 9 AktG wird bekanntgegeben, dass das Grundkapital der 
Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in 
19.038.929 Stück auf Inhaber beziehungsweise auf Namen lautende 
Stückaktien zerlegt ist. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die 
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und 
stimmberechtigten Aktien beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung 19.038.929 Stück.
Einlass:
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt ab 09:30 Uhr. Die Aktionäre 
bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung 
der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher 
Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) 
vorzuzeigen ist.
St. Marien, am 06. Oktober 2016
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Rückfragen:
HTI High Tech Industries AG
Vorstandssekretariat
Tel:   +43 (7229) 80400 - 2800
Fax:  +43 (7229) 80400 - 2880
E-Mail: office(at)hti-ag.at
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    HTI High Tech Industries AG
             Gruber & Kaja Straße 1
             A-4502 St. Marien bei Neuhofen
Telefon:     +43(0)7229/80400-2800
FAX:         +43(0)7229/80400-2880
Email:       ir(at)hti-ag.at
WWW:         http://www.hti-ag.at
Branche:     Holdinggesellschaften
ISIN:        AT0000764626
Indizes:     WBI, mid market
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien
Sprache:    Deutsch
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