(ots) - Nach Recherchen des ARD-Magazins "FAKT" lehnte die
Bundesanwaltschaft im Frühjahr 2016 Ermittlungen im sog.
Backdoor-Skandal mit Hinweis auf Verjährung ab.
In einer schriftlichen Erklärung gegenüber "FAKT" wird ein
Prüfvorgang wegen des Verdachts der geheimdienstlichen
Agententätigkeit zwar bestätigt, die Abklärungen hätten "...jedoch
keinen Anfangsverdacht für eine geheimdienstliche Agententätigkeit (§
99 StGB) in nicht rechtsverjährter Zeit ergeben. Vor diesem
Hintergrund war es der Bundesanwaltschaft von Gesetzes wegen nicht
möglich, Ermittlungen aufzunehmen."
Am 27. September 2016 hatte das ARD-Magazin berichtet, dass der
US-Sicherheitstechnikhersteller NetBotz geheime Zugänge für
US-Geheimdienste in seine Kameraüberwachungssysteme eingebaut hatte.
Der BND war bereits 2004 auf diesen Vorgang hingewiesen worden. Eine
technische Überprüfung eines der Geräte durch den
Bundesnachrichtendienst hatte ergeben, dass das System verdeckt eine
Verbindung mit einem amerikanischen Militärserver herzustellen
versuchte. Die Information über die manipulierte Sicherheitstechnik
hatte die zuständige Spionageabwehr im Bundesamt für
Verfassungsschutz offensichtlich nicht erreicht. Die zuständige
Abteilung des BND verzichtete nach einem geheimen BND-Bericht aus dem
Jahr 2005, den Journalisten des ARD-Magazins einsehen konnten,
darauf, diese Information in die BND-Berichterstattung aufzunehmen.
Der Grund war die Befürchtung möglicher politischer Implikationen bei
Offenlegung dieser Information.
Derzeit ist unklar, ob behördlicherseits untersucht wird, ob die
Backdoor-Lösungen für amerikanische Geheimdienste möglicherweise bis
heute in hochsensiblen, sicherheitsrelevanten Bereichen von Behörden
und Industrie eingebaut sind. Denn auch das zuständige Bundesamt für
die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) lehnte "FAKT"
gegenüber eine Stellungnahme zu dem Vorgang ab. Wörtlich heißt es:
"Wir bitten um Verständnis, dass wir hierzu keine Stellung nehmen
können, da es sich bei den Vorgängen um eingestufte Sachverhalte
handelt."
Alle anderen von "FAKT" angefragten deutschen Behörden wollten
sich zu dem Vorgang inhaltlich nicht äußern. Darunter das Kanzleramt,
der BND, das BfV und das Bundesinnenministerium.
Seit 2007 ist NetBotz Teil des französischen Großkonzerns
Schneider Electric. Die Überwachungssysteme werden vor allem in
hochsensiblen Sicherheitsbereichen wie Serverräumen installiert, so
etwa am Frankfurter Flughafen, der koreanischen Raumfahrtuniversität
oder einem Datenzentrum der thailändischen Regierung.
Der Text ist bei exakter Quellenangabe "FAKT" ab sofort zur
Veröffentlichung freigegeben.
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