PresseKat - NDR zum Urteil des OLG Köln zur Tagesschau-App

NDR zum Urteil des OLG Köln zur Tagesschau-App

ID: 1407017

(ots) - Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem heute
verkündeten Urteil entschieden, dass das Angebot der Tagesschau-App
vom 15. Juni 2011, so wie es die Klägerinnen in einem Textausdruck
vorgelegt hatten, unzulässig war. Das Angebot sei presseähnlich
gewesen.

Dazu Dr. Michael Kühn, Justitiar des Norddeutschen Rundfunks: "Die
Entscheidung des OLG Köln hat auf tagesschau.de und die darauf
basierende Tagesschau-App in der aktuellen Version keinen
unmittelbaren Einfluss. Streitgegenständlich war allein der 15. Juni
2011. Seitdem hat sich das Erscheinungsbild von tagesschau.de
erheblich geändert, so wurde etwa das Video- und Audio-Angebot
deutlich verstärkt."

Auch wenn das Urteil eine Entscheidung für die Vergangenheit
trifft, werde der NDR gemeinsam mit der ARD die Urteilsgründe und die
Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Rechtsmittel sorgfältig
prüfen, um mögliche Einschränkungen für die Online-Angebote zu
vermeiden.

Zugleich bekräftigte Kühn die Bereitschaft der ARD, mit den
Verlagen Kooperationen einzugehen. So sei die unentgeltliche Nutzung
der "Tagesschau in 100 Sekunden" für digitale Angebote der Verlage
ebenso möglich wie die Bereitstellung einzelner Videos für deren
Internet-Seiten. Kühn: "Die Nachrichtenangebote der Verlage und der
ARD haben eins gemeinsam: hohe journalistische Qualität. Daher sind
wir nach wie vor gesprächsbereit."

Dass das Gericht die Frage, ob Teile der Tagesschau-App vom 15.
Juni 2011 presseähnlich oder internetspezifisch gestaltet waren,
anhand eines von den Klägern vorgelegten Textausdrucks entschieden
habe, sieht Kühn kritisch: "Dieser Textausdruck war in weiten Teilen
auch noch unvollständig. Der Eindruck, die Tagesschau-App sei
gestalterisch mit Zeitungen und Zeitschriften vergleichbar, mag durch
diese Papierausdrucke entstanden sein. Aufgrund der Verknüpfung von




Videos, Audios, multimedialen Elementen und Texten handelt es sich
jedoch um ein sehr beliebtes und zeitgemäßes Informationsangebot. Es
ist den Nutzern doch nicht zu vermitteln, dass ein Angebot wie
tagesschau.de, das seit über 20 Jahren Tag für Tag die Menschen
zuverlässig mit unabhängigen Nachrichten informiert, rechtswidrig
sein soll."

Die Klägerinnen mehrerer Zeitungsverlage hatten am 26. November
2011 Klage beim Landgericht Köln erhoben, da sie die Tagesschau-App
für presseähnlich und damit rechtswidrig erachteten. Das LG Köln war
der Auffassung der Zeitungsverlage gefolgt. Das OLG Köln hob das
Urteil im Jahr 2013 zu Gunsten der ARD auf. Mit Urteil vom 30. April
2015 wies der Bundesgerichtshof das Verfahren an das OLG Köln zur
erneuten Prüfung zurück. Der NDR hat in dem Verfahren wiederholt die
Unvollständigkeit der von den Klägern vorgelegten Anlage gerügt und
die Presseähnlichkeit wegen der vielfältigen Verknüpfung von Videos,
Audios, multimedialen Elementen und Texten bestritten.



Pressekontakt:
Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Tel.: 040/4156-2300
presse(at)ndr.de



http://www.ndr.de
https://twitter.com/ndr

Original-Content von: NDR Norddeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Orientierung im digitalen Wandel ANNE WILL am 2. Oktober 2016 um 21:45 Uhr im Ersten: Ungarn will keine Muslime - Wird Islamfeindlichkeit in Europa salonfähig?
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.09.2016 - 13:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1407017
Anzahl Zeichen: 3528

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Hamburg



Kategorie:

Medien und Unterhaltung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"NDR zum Urteil des OLG Köln zur Tagesschau-App"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

NDR Norddeutscher Rundfunk (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Schlüsselnotdienste nutzen Not von Kunden aus ...

Unseriöse Schlüsseldienste nutzen die Not von Verbrauchern aus, so die Recherchen der Wirtschafts- und Verbrauchersendung "Markt" im NDR Fernsehen. Eine Stichprobe in Hamburg ergab, dass einige Schlüsseldienste, die nicht selten mit ...

Alle Meldungen von NDR Norddeutscher Rundfunk