(ots) - Aus Anlass verschiedener eklatant rechtswidriger
Berichte in der Yellow-Press über Joachim Löw hat mich dieser
gebeten, nunmehr seine presserechtlichen Interessen zu vertreten. Vor
diesem Hintergrund weisen wir auf Folgendes hin:
Unser Mandant wird Verletzungen seiner Privatsphäre nicht weiter
hinnehmen. Insbesondere Fotoveröffentlichungen, die ihn in einem rein
privaten Moment zeigen oder auch irgendwelche Mutmaßungen zu seinem
Privatleben, unabhängig vom Wahrheitsgehalt, sind unzulässig. Ich bin
daher auch beauftragt, für Herrn Löw nunmehr seine entsprechenden
Ansprüche gegen diese Zeitschriften durchzusetzen, die seine
Persönlichkeitsrechte teilweise massiv verletzt haben. Dies gilt
insbesondere für die Berichterstattung in "die aktuelle" aber auch
anderen Boulevardmagazinen.
Prof. Dr. Christian Schertz
Rechtsanwalt
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Schertz Bergmann Rechtsanwälte
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