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Zeitungs- und Zeitschriftenverleger: Wichtiges Signal für Pressevielfalt und Demokratie / EU-Kommission präsentiert Vorschlag zur Einführung von Verlegerrechten

ID: 1400096

(ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen
ausdrücklich den heute von der EU-Kommission veröffentlichten
Gesetzgebungsvorschlag, Presseverleger als Rechteinhaber im
EU-Urheberrecht anzuerkennen.

"Die geplante Einführung eines europäischen Verlegerrechts ist ein
historisch wichtiger und notwendiger Schritt, die Pressevielfalt als
wesentliche Grundlage für freie Meinungsbildung und Demokratie auch
in der digitalen Welt zu gewährleisten", erklärten die
Hauptgeschäftsführer der beiden Spitzenverbände der deutschen Presse
heute in Berlin: "Die EU-Kommission trägt mit ihrem Vorschlag der
unbefriedigenden Situation Rechnung, dass die Presseverlage mit der
Herstellung qualitätsvoller Inhalte zum wirtschaftlichen Erfolg
zahlreicher Online-Plattformen einen wesentlichen Beitrag leisten,
ohne jedoch an der hierdurch entstehenden Wertschöpfung angemessen zu
partizipieren. Die EU-Kommission liegt richtig mit ihrer
Einschätzung, dass es bald keine privatwirtschaftlich finanzierte
freie Presse in der heutigen Vielfalt mehr geben wird, wenn
diejenigen, die am Beginn der Wert-schöpfungskette stehen, mangels
Rechtsgrundlage nicht in der Lage sind, angemessen von der
wirtschaftlichen Verwertung ihrer Inhalte durch Dritte zu
profitieren."

Hintergrund: Täglich entstehen in europäischen Zeitungs- und
Zeitschriftenverlagen Tausende aufwendig produzierte Artikel, die im
Internetzeitalter aber in Sekundenschnelle von Dritten
ausschnittsweise oder komplett übernommen, verwertet und vermarktet
werden können. Dieser kommerziellen Nutzung standen die Presseverlage
bislang ohne eigene Rechte und damit vielfach schutzlos gegenüber.
Das will die EU-Kommission jetzt ändern und hat heute einen
Gesetzgebungsvorschlag beschlossen, der den Presseverlagen eigene




Rechte zugesteht und damit deren Schutzwürdigkeit ausdrücklich
anerkennt. Dieser Schritt ist überfällig, weil alle anderen Branchen
der Kreativindustrie bereits seit langem eigene Rechte genießen und
nur die Verlage bisher davon ausgenommen sind. Es ist dringend
geboten, diese Regelungslücke zu schließen, um die Vielfalt der
Presse auch in der digitalen Welt zu gewährleisten.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist wichtig, dass die Regelung nicht
zu kurz greift und wirklich alle Rechte umfasst, um den
Presseverlagen die digitale Vermarktung und den digitalen Vertrieb
ihrer Inhalte zu ermöglichen. Ebenso wichtig ist es, dass die
Beteiligung der Presseverlage an Entschädigungen für gesetzlich
gestattete Nutzungen ihrer Publikationen (bspw. VG-Wort-Mittel)
nachhaltig und unkompliziert gesichert wird.

Sicher ist jedenfalls, dass das Verlegerrecht keine Auswirkungen
auf die Freiheit des Internet und insbesondere der Verlinkung haben
wird. Darüber hinaus werden sämtliche bestehende Schrankenregelungen,
wie z.B. das Zitatrecht sowie die Erlaubnis zur Illustration,
Forschung und Privatkopie in vollem Umfang bestehen bleiben und nicht
durch das geplante EU-Verlegerrecht angetastet.



Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann(at)bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay(at)bdzv.de


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Datum: 14.09.2016 - 13:19 Uhr
Sprache: Deutsch
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