PresseKat - (Korrektur: Neuordnung des ARD-Finanzausgleichs aus eigener Kraft / Falsche Zahlen im letzten Absatz

(Korrektur: Neuordnung des ARD-Finanzausgleichs aus eigener Kraft / Falsche Zahlen im letzten Absatz)

ID: 1400023

(ots) - Falsche Zahlen im letzten Absatz: RBB 7,10%
statt 10%, SWR 18,10% statt 18,20%. Es folgt die korrigierte Meldung
vom 14.09 - 11:00 Uhr.

Die ARD hat sich auf ihrer Sitzung in Berlin am 13.9.2016
geeinigt, den Finanzausgleich des Senderverbundes ab 1.1.2017 neu zu
regeln.

Die ARD-Vorsitzende und MDR-Intendantin Prof. Dr. Karola Wille
gegenüber den ARD-Gremien: "Wir haben die Neuregelung des
ARD-Finanzausgleichs aus eigener Kraft gestemmt und damit die
Solidargemeinschaft erneut unter Beweis gestellt. Somit sind auch die
kleinen Landesrundfunkanstalten bis Ende 2020 bedarfsgerecht
finanziert."

Den Neuregelungen beim Finanzausgleich müssen die Gremien der
Landesrundfunkanstalten der ARD noch zustimmen.

Die Neuverhandlungen zum ARD-Finanzausgleich waren nötig geworden,
weil mit dem 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrages die so genannte
Finanzausgleichsmasse von bisher 1,0 auf 1,6 Prozent erhöht worden
ist. Im Zuge dieser Erhöhung zahlen erstmals sieben
Landesrundfunkanstalten in den Finanzausgleich ein. Dies ist durch
den Wechsel zu einem neuen Beitragsmodell möglich geworden.

Neben der Aufbringung der Finanzausgleichsmasse wurde auch der
Fernsehvertragsschlüssel für den Zeitraum 2017 bis 2020 neu
festgesetzt. Dieser orientiert sich grundsätzlich am sogenannten
Beitragsschlüssel und somit der Finanzkraft der jeweiligen Anstalt.
Der Fernsehvertragsschlüssel regelt die Zulieferungsverpflichtungen
zum Ersten Deutschen Fernsehen.

ARD-Fernsehvertragsschlüssel:
BR 16,25 %; HR 7,45 %; MDR 10,60 %; NDR 17,50 %; RB 0,75 %; RBB 7,10
%; SR 1,25 %; SWR 18,10 %; WDR 21 %



Pressekontakt:
Steffen Grimberg
ARD-Sprecher
Tel.: 0341/300-6431
E-Mail: steffen.grimberg(at)mdr.de




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Datum: 14.09.2016 - 11:51 Uhr
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