(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
  Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
  adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
  Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Recht/Prozesse
09.09.2016
Wien, am 09.09.2016
Wie bereits am 28.07.2016 bekanntgegeben, hat das Schiedsgericht der 
Internationalen Handelskammer in Paris die Forderung der 
Österreichische Staatsdruckerei gegen die Republik Kosovo bestätigt. 
Es handelte sich dabei um offene Zahlungen für die Herstellung von 
elektronischen Reisepässen. Im Schiedsspruch wurde der 
Österreichische Staatsdruckerei ein Betrag von EUR 4,996 Mio. 
zuzüglich Zinsen und Ersatz der Verfahrenskosten zugesprochen.
Die Republik Kosovo hat die Bezahlung dieser rechtskräftigen 
Forderung bislang verweigert. Die Österreichische Staatsdruckerei 
nimmt diese Missachtung des Schiedsspruchs mit Befremden zur Kenntnis
und wird alle notwendigen Rechtsmittel ergreifen, um die anerkannte 
Forderung einzubringen.
Rückfragehinweis:
Mag. Helmut Lackner
Chief Financial Officer
Tel.:   +43/1/206 66 - 208
lackner(at)staatsdruckerei.at
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent:    Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
             Tenschertstraße  7
             A-1239 Wien
Telefon:     +43 1 206 66
FAX:         +43 1 206 66 100
Email:       office(at)staatsdruckerei.at
WWW:         www.staatsdruckerei.at
Branche:     Verarbeitende Industrie
ISIN:        AT00000OESD0
Indizes:     Standard Market Auction
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien
Sprache:    Deutsch