(ots) - Am 06.09.2016 hat das Amtsgericht Nürnberg 
(Insolvenzgericht) dem Antrag der Wöhrl AG statt gegeben und die 
vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter 
wurde Rechtsanwalt Böhm bestellt. Im Rahmen des sog. 
Schutzschirmverfahrens soll das Unternehmen saniert werden. Von der 
angestrebten Sanierung werden voraussichtlich auch die 
Anleihegläubiger betroffen sein.
   Die Wöhrl AG hat im Jahr 2013 die im Entry Standard an der 
Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt und am 12.02.2018 fällige 
Anleihe 2013/2018 (ISIN: DE000A1R0YA4 / WKN: A1R0YA) mit einem 
Emissionsvolumen in Höhe von 30 Mio. EUR emittiert. Die Kanzlei 
MATTIL rät den Anleihegläubigern, die wohl die größten Kapitalgeber 
der Gesellschaft darstellen, schon jetzt ihre Interessen zu bündeln.
   An dem von der Gesellschaft zu erarbeitenden 
Restrukturierungskonzepts müssen die Anleihegläubiger beteiligt 
werden.
   Die Kanzlei vertritt eine Vielzahl von Anleihegläubigern auch in 
anderen Insolvenzverfahren, sowohl individuell, als auch kollektiv 
als gemeinsamer Vertreter und verfügt über eine langjährige Expertise
im Kapitalanlagerecht sowie im Insolvenzrecht. Auch in zahlreichen 
(vorläufigen) Gläubigerausschüssen vertritt die Kanzlei MATTIL die 
Interessen der Gläubiger, so beispielsweise im Insolvenzverfahren der
German Pellets GmbH (dort für die Anleihegläubiger).
   Die Kanzlei MATTIL vertritt seit mehr als 20 Jahren Anleger aus 
dem Bereich des Kapitalanlagerechts und zeichnet sich durch die 
besondere Nähe zu Anlegern sowie deren besonderer finanzieller 
Situation aus. In vielen großen Anlageskandalen hat die Kanzlei 
Mattil erfolgreich große Anlegergruppen kollektiv begleitet und 
zahlreiche Grundsatzentscheidung, z.B. das erste erfolgreiche 
Verfahren nach Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz geführt (Urteil 
OLG München vom 30.12.2011, KAP 1/07).
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