PresseKat - VPRT zum Gesetzentwurf zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren: In der Sache

VPRT zum Gesetzentwurf zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren: In der Sache richtig, in der Reichweite unzureichend - keine Zwei-Klassen-Berichterstattung

ID: 1394982

(ots) - Die Bundesregierung hat am 31. August 2016 einen
Gesetzesentwurf verabschiedet, mit dem die Medienöffentlichkeit in
Gerichtsverfahren erweitert werden soll. Neben der Dokumentation von
Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung
soll auch die Übertragung von Entscheidungsverkündungen der Obersten
Gerichtshöfe des Bundes ermöglicht werden. Außerdem ist die Zulassung
von Tonübertragungen der Verhandlung in einen Raum für
Medienvertreter (Medienarbeitsraum) vorgesehen.

Hierzu Hans Demmel, Stellvertretender Vorsitzender des
Fachbereichs Fernsehen und Multimedia im VPRT sowie
n-tv-Geschäftsführer: "Der nun vorliegende Kabinettsentwurf ist in
der Sache richtig, in der Reichweite allerdings unzureichend, denn er
bleibt hinter dem Grundgedanken einer echten Öffnung der
Berichterstattung aus Gerichtssälen zum Zwecke einer verbesserten
öffentlichen Partizipation deutlich zurück. Der VPRT hat sich seit
Jahren für eine sachlich sinnvolle, dosierte Erweiterung der
Medienöffentlichkeit eingesetzt. Zwar ist anzuerkennen, dass der
Gesetzgeber trotz des klar artikulierten Widerstands aus Teilen der
Richterschaft seine Pläne zur Anpassung der überkommenen Regeln zur
Gerichtsberichterstattung überhaupt weiterverfolgt hat. Dass der
Entwurf jedoch im Zeitalter der Digitalisierung und der
Medienkonvergenz lediglich eine Audioübertragung der Verhandlung in
den künftig für Journalisten bereitzustellenden Medienarbeitsraum
vorsieht, ist nicht weniger als ein Anachronismus. Die sich
zwangläufig ergebende Unterteilung in eine Berichterstattung erster -
aus dem Saal - und zweiter Klasse - aus dem Nebenraum - wird den
Konflikt um die Plätze im Gerichtssaal nicht lösen, sondern eher noch
verschärfen. Es muss daher das Ziel sein, im Sinne einer
zukunftsfähigen und medienkonvergenten Lösung jedenfalls diesen




offensichtlichen Mangel im parlamentarischen Verfahren zu beheben."

Ãœber den VPRT:

Der VPRT ist die Interessenvertretung der privaten Rundfunk- und
Telemedienunternehmen. Mit ihren TV-, Radio-, Online- und
Mobileangeboten bereichern seine rund 150 Mitglieder Deutschlands
Medienlandschaft durch Vielfalt, Kreativität und Innovation. Damit
das auch in der digitalen Welt so bleibt, müssen die regulatorischen,
technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen. Als
Wirtschaftsverband unterstützen wir unsere Unternehmen im Dialog mit
Politik und Marktpartnern beim Erreichen dieses Ziels - national und
auf EU-Ebene.



Für Rückfragen:
Pressesprecher Hartmut Schultz
Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
T | +49 30 3 98 80-101, E |
hs(at)schultz-kommunikation.com

Original Content von: Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT), übermittelt durch news aktuell


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Einladung zum IWOfurn Summit am 23.&24.11.2016 Huawei stellt seine Cloud Strategie bei HUAWEI CONNECT vor
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 31.08.2016 - 18:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1394982
Anzahl Zeichen: 3080

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Information & TK



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"VPRT zum Gesetzentwurf zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren: In der Sache richtig, in der Reichweite unzureichend - keine Zwei-Klassen-Berichterstattung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT)