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Berufsverband Kinematografie vereinbart Gemeinsame Vergütungsregeln mit ProSiebenSat.1 TV Deutschland

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(ots) - Unterföhring, 17. August 2016. Zügige und
konstruktive Gespräche: Der Berufsverband Kinematografie e.V. (BVK)
hat sich mit der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH auf Gemeinsame
Vergütungsregeln (GVR) gemäß § 36 Urheberrechtsgesetz verständigt.
Damit haben der Berufsverband der freischaffenden, bildgestaltenden
Kameraleute und die Sendergruppe eine kollektivvertragliche Regelung
nach dem Urhebervertragsrecht erzielt. Sie gilt für alle Sender der
ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH, die sich damit - nach den
Vereinbarungen mit dem VDD, dem BFFS und BVR - erneut nachhaltig zu
ihrer Branchenverantwortung bekennt.

Zum ersten Mal erhalten freischaffende, bildgestaltende
Kameraleute von einem privaten Sender ab einer bestimmten
Zuschauerreichweite eine Erfolgsbeteiligung - dazu zählen auch
Internetklicks und DVDs/BluRays. Eine Beteiligung an Vertriebserlösen
wurde ebenfalls vereinbart.

Dr. Michael Neubauer, Geschäftsführer des BVK: "In vier
Verhandlungsrunden haben wir auf der Basis bereits bestehender GVR
auch für die Kinematografen eine Lösung gefunden. Möglich war das,
weil sich ProSiebenSat.1 gegenüber dem BVK offen und fair verhalten
hat. Ausgerechnet eine Sendergruppe, die ohne fließende Gebühren
jeden Euro am Markt verdienen muss, ist uns in den Verhandlungen
konstruktiv entgegengekommen. Die Rückwirkung bis 2002 setzt gute
Maßstäbe, an denen sich öffentlich-rechtliche Sender messen lassen
müssen. Mit 40 bis 50 Prozent der Beteiligung von Autoren /
Regisseuren wird auch der Bedeutung der Kinematografie Rechnung
getragen. Die besonderen Bedingungen, unter denen Privatsender
arbeiten, wurden strukturell berücksichtigt."

Stefan Thul, EVP Production Management & stv. kaufmännischer
Geschäftsführer der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH: "Der Weg bis
zur Einigung war sehr konstruktiv. Ich freue mich, dass wir uns so




zügig auf gemeinsame Vergütungsregeln verständigen konnten. Auf
beiden Seiten stand bei den Verhandlungen der Wille zu einer
sinnvollen Einigung im Vordergrund. Das Ergebnis: ein erfolgreicher
und tragbarer Abschluss, mit dem unsere Sendergruppe erneut
nachhaltig ihre Verantwortung innerhalb der Branche wahrnimmt."

Die Gemeinsamen Vergütungsregeln (http://www.prosiebensat1.com/cor
porate-responsibility/rechtlicher-rahmen/verguetungsregelungen)
treten am 17. August 2016 in Kraft. Erste Auszahlungen an die
Berechtigten werden noch im Laufe des Jahres 2016 erfolgen.

Kontakt:

B V K - Berufsverband Kinematografie Dr. Michael Neubauer,
Geschäftsführer Tel. : +49 (0) 89 3401919-4 neub(at)kinematografie.org

ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH

Diana Schardt, SVP Kommunikation/PR Tel: +49 (0) 89 9507-8020
Diana.Schardt(at)ProSiebenSat1.com


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Datum: 17.08.2016 - 13:00 Uhr
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