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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Wolford Aktiengesellschaft
Bregenz, FN 68605 s
ISIN AT0000834007
(in der Folge auch die "Gesellschaft")
EINBERUFUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 
Mittwoch, 14. September 2016 um 13:00 Uhr (MEZ) in den Räumlichkeiten
der Wolford Aktiengesellschaft, Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, 
stattfindenden 29. ordentlichen Hauptversammlung der Wolford 
Aktiengesellschaft ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses zum 30.04.2016 
samt Anhang und Lagebericht, des Corporate Governance-Berichtes, des 
IFRS-Konzernabschlusses zum 30.04.2016 samt Konzernanhang und 
Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts 
gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2015/16 sowie Bericht über das 
im UGB-Jahresabschluss zum 30.04.2016 ausgewiesene Bilanzergebnis 2. 
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses per 
30.04.2016 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015/16 4. Beschlussfassung über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 
2015/16 5. Wahl des Abschlussprüfers für den UGB-Jahres- und den 
IFRS-Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016/17
Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab Dienstag, 16. August 2016, 
zur Einsichtnahme durch die Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz 
der Gesellschaft 6900 Bregenz, Wolfordstraße 1, während der üblichen 
Geschäftsstunden Montag bis Donnerstag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr 
und Freitag zwischen 09:00 und 15:00 Uhr, auf. Sie sind außerdem im 
Internet unter www.wolford.com/de/hauptversammlung abrufbar und 
werden bei der Hauptversammlung aufliegen. - UGB-Jahresabschluss zum 
30.4.2016 samt Anhang und Lagebericht - Corporate Governance-Bericht 
für das Geschäftsjahr 2015/16 - IFRS-Konzernabschluss zum 30.4.2016 
samt Konzernanhang und Konzernlagebericht - Bericht des 
Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2015/16 - 
Gemeinsame Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates 
zu den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 4 - Beschlussvorschlag des 
Aufsichtsrates zu dem Tagesordnungspunkt 5 - Geschäftsbericht 2015/16
der Wolford Aktiengesellschaft - Formulare für die Erteilung einer 
Vollmacht - Formulare für den Widerruf einer Vollmacht Diese 
Einberufung sowie weitergehende Informationen über die Rechte der 
Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.wolford.com/de/hauptversammlung abrufbar.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im 
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das ist Sonntag, 4. September 
2016, 24:00 Uhr MEZ. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur 
berechtigt, wer zum Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der 
Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am 
Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG (siehe
dazu auch unten "Depotbestätigung gemäß § 10a AktG") in Textform, die
der Gesellschaft spätestens am Sonntag, 11. September 2016, 24:00 Uhr
MEZ, ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen 
muss: Per Telefax: +43 (0)1 928 90 60 Per E-Mail: 
hv.anmeldung-1(at)oekb-csd.at Per Post: OeKB CSD GmbH z.H.: Tanja Kruder
HV Operation Center 1 Strauchgasse 1-3, 6. Stock 1010 Wien Per SWIFT:
OCSDATWWHVS
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz 
in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder 
in einem Vollmitgliedsstaat der OECD in Textform auszustellen und hat
folgende Angaben zu enthalten: 1. Angaben über den Aussteller: 
Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr zwischen 
Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code) 2. Angaben über den
Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen 
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen 3. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN 
AT0000834007) des Aktionärs 4. Depotnummer bzw. eine sonstige 
Bezeichnung 5. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht
Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf 
den oben genannten Nachweisstichtag (Sonntag, 4. September 2016, 
24:00 Uhr MEZ) beziehen und darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der 
Gesellschaft nicht älter als sieben (7) Tage sein. Die 
Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache 
übermittelt werden. Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt 
gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre werden
dadurch bei Verfügungen über die Aktien nicht gesperrt; Aktionäre 
können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin
frei verfügen. Die Rechte der Aktionäre, die an Aktienbesitz während 
eines bestimmten Zeitraums und/oder zu einem bestimmten Zeitpunkt 
geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der Nachweis der 
Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum und/oder für den 
relevanten Zeitpunkt durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG 
erbracht wird.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt 
ist, hat das Recht, einen Vertreter (natürliche oder juristische 
Person) zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der 
Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der Aktionär 
hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten 
(natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt werden, 
wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die 
Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 13. 
September 2016, 12:00 Uhr MEZ, ausschließlich an einer der 
nachgenannten Adressen zugehen: Per Telefax: +43 (0)1 928 90 60 Per 
Post: OeKB CSD GmbH z.H.: Tanja Kruder HV Operation Center 1 
Strauchgasse 1-3, 6. Stock 1010 Wien Per E-Mail: 
hv.anmeldung-1(at)oekb-csd.at
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich:  bei der 
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht 
erteilt, ist es ausreichend, dass dieses zusätzlich zur 
Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm eine Vollmacht 
erteilt wurde. Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den 
Widerruf werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.wolford.com/ 
de/hauptversammlung abrufbar. Die Verwendung dieser Formulare ist für
die Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf allerdings nicht 
zwingend. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der 
Vollmacht gelten sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht. Es 
wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, die Mitglieder des 
Vorstandes bzw. die Mitglieder des Aufsichtsrates eine ihr/ihnen für 
die Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung erteilte 
Stimmrechtsvollmacht nicht ausüben werden.
Als besonderes Service steht den Aktionären ein Vertreter vom 
Interessensverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, 
als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene 
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens 
IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr Dr. Michael Knap bei der 
Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die 
Bevollmächtigung von Herrn Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.wolford.com/de/hauptversammlung ein 
spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft 
ausschließlich an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail,
Post) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber 
hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit 
Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 (0) 1 8763343 - 30, Fax
+43 (0) 1 8763343 - 39 oder E-Mail michael.knap(at)iva.or.at. Der 
Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser
(oder allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter 
Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt
das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär 
erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die 
Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter
keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von 
Anträgen entgegennimmt.
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung 
einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie oben unter 
"Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung" beschrieben 
sind, zu erfüllen haben. Aufgrund der Novellierung des AktG ist eine 
anonyme Teilnahme als Legitimationsaktionär (Aktien im "Fremdbesitz")
nicht mehr zulässig.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110, 118 und 119 
AktG
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals 
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung 
Inhaber dieser Aktien sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich zu stellen 
(,,schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder 
firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder E-Mail mit 
qualifizierter elektronischer Signatur iSd § 4 Abs 1 SVG) und muss 
bis spätestens Mittwoch, 24. August 2016, 24:00 Uhr MEZ, der 
Gesellschaft per Post an Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor 
Relations, Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, oder per E-Mail: 
hv.anmeldung-1(at)oekb-csd.at zugehen. Jedem so beantragten 
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung 
beiliegen. Gemäß § 128 Abs 5 AktG muss jeder Beschlussvorschlag 
jedenfalls auch in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden, 
die die maßgebliche Fassung ist. Die Aktionärseigenschaft ist durch 
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass der oder die antragstellenden Aktionäre (5% des 
Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung 
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs bei der 
Gesellschaft nicht älter als sieben (7) Tage sein darf, nachzuweisen.
Wird das Verlangen auf Aufnahme zusätzlicher Tagesordnungspunkte von 
mehreren Aktionären erstattet, die nur gemeinsam zumindest 5% des 
Grundkapitals erreichen, so müssen sich die Depotbestätigungen für 
sämtliche Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. 
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird 
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals 
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform 
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und 
verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer 
allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf 
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn 
dieses Verlangen in Textform spätestens am Mittwoch, 7. September 
2016, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft entweder per Telefax an Wolford
Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Faxnummer +43 (0) 5574 
690-1219 oder per Post an Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor 
Relations, Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, zugeht. Gemäß § 128 Abs 5 
AktG muss jeder Beschlussvorschlag jedenfalls auch in einer deutschen
Sprachfassung vorgelegt werden, die die maßgebliche Fassung ist; das 
gilt sinngemäß für Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die 
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist durch 
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum 
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben (7)
Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien,
die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen 
sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich 
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jeder Aktionär kann
zu jedem Tagesordnungspunkt auch noch in der Versammlung Anträge 
stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Es wird 
darauf hingewiesen, dass über einen Beschlussvorschlag gem. §110 AktG
nur dann in der Hauptversammlung abzustimmen ist, wenn er in der 
Versammlung als Antrag wiederholt wird.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur 
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. 
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den 
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter www.wolford.com/de/hauptversammlung 
zugänglich. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung 
bedürfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der 
Hauptversammlung schriftlich an den Vorstand gestellt werden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind 5.000.000 
Stück Stammaktien emittiert, wobei jede Stammaktie eine Stimme 
gewährt. Stimmrechtslose Vorzugsaktien wurden keine ausgegeben. Die 
Gesellschaft hält derzeit 88.140 Stück eigene Aktien, für die das 
Stimmrecht gemäß § 114 Abs 6 AktG nicht ausgeübt werden kann. Es gibt
somit insgesamt 4.911.860 Stück stimmberechtigte Aktien. Um den 
reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der 
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter 
unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen 
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) 
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 12.00 Uhr.
Bregenz, im August 2016         Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Wolford AG
Maresa Hoffmann
Referentin Investor Relations & Corporate Communications
Tel.: +43 5574 690 1258
investor(at)wolford.com | company.wolford.com
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Wolford Aktiengesellschaft
             Wolfordstrasse 1
             A-6900 Bregenz
Telefon:     +43 (0) 5574 690-1268
FAX:         +43 (0) 5574 690-1219
Email:       investor(at)wolford.com
WWW:         company.wolford.com
Branche:     Textil/Bekleidung
ISIN:        AT0000834007
Indizes:     ATX Prime, ATX Global Players
Börsen:      Freiverkehr: Frankfurt, Geregelter Markt: Wien, ADR: New York
Sprache:    Deutsch